Entscheidungsvorlage - AVV/0179/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifreform AVV/VRS 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- Aachener Verkehrsverbund
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
02.10.2025
|
Erläuterungen
Tarifreform AVV / VRS
Ziele und strategischer Rahmen der Tarifreform
Die Tarifreform im Rheinland, als zentrales Zukunftsprojekt im Rahmen des Programms go.Synergie verfolgt das Ziel, ein zukunftsfähiges, verständliches und wirtschaftlich tragfähiges Tarifsystem zu etablieren, das den Anforderungen der Fahrgäste ebenso gerecht wird wie den Bedürfnissen der Verkehrsunternehmen.
Dabei gilt es, die Perspektiven beider Verbundräume zu integrieren und einen konsensfähigen Ansatz zu entwickeln, der auch politisch tragfähig ist. Die besondere Herausforderung der Tarifreform besteht darin, die bestehenden Tarifstrukturen der Verbünde AVV und VRS zu einer gemeinsamen Tarifwelt zusammenzuführen. Diese Fusion erfordert die Überwindung von unterschiedlichen Ausgangslagen, insbesondere im Bereich der Bartarife, die sich historisch in Einzelaspekten unterschiedlich entwickelt haben. Hierbei gilt es, einen Konsens zwischen den unterschiedlichen Sichtweisen der Regionen und Verkehrsunternehmen zu finden. Die Tariffusion stellt somit nicht nur eine technische und kalkulatorische, sondern auch eine politisch-strategische Herausforderung dar. Sie ist ein wesentlicher Baustein für die Stärkung des ÖPNV in beiden Verbundräumen und für die Schaffung einer einheitlichen, zukunftsfähigen Tariflandschaft.
Im Mittelpunkt stehen dabei zentrale Zielsetzungen:
- Vereinfachung der Tarifstruktur aus Fahrgastsicht
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit aus Unternehmenssicht
- Etablierung von eezy als digitaler Tarif der Zukunft für den Gelegenheitsverkehr
- Deutschlandticket als zentrales Produkt für regelmäßige ÖPNV-Fahrten
- Kompatibilität zu Nachbarräumen
Ein Blick auf die bereits umgesetzte Reform im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zeigt, dass eine konsequente Vereinfachung der Tarifstruktur erhebliche Wirkungen entfalten kann. Dort wurde das Ticketsortiment um rund 75 % reduziert, die Preisstufen von sieben auf drei gestrafft und eezy als zentrale Säule für den Gelegenheitsverkehr etabliert. Die Nachfrage nach eezy ist seitdem deutlich gestiegen – rund 70 % aller eezy-Fahrten in NRW entfallen mittlerweile auf den VRR. Diese Entwicklung unterstreicht das Potenzial digitaler, nutzerfreundlicher Tarifangebote.
Im Kontext der Tarifreform ist anzumerken, dass der „Rheinlandtarif“ – insbesondere der Bartarif – nur noch einen vergleichsweise geringen Anteil am Gesamtabsatz ausmacht. Das Deutschlandticket hat sich seit seiner Einführung als dominierendes Produkt etabliert und deckt bereits heute einen Großteil der regelmäßigen Fahrten ab. Der Bartarif hingegen wird vor allem von Gelegenheitskundinnen und -kunden genutzt, deren Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen rückläufig ist. Gerade in diesem Segment bietet der digitale Luftlinientarif eezy eine zukunftsweisende Alternative. Er ermöglicht eine einfache, transparente und flexible Nutzung des ÖPNV ohne Tarifkenntnisse und ist besonders für spontane Fahrten geeignet. Die bisherigen Erfahrungen – insbesondere im VRR – zeigen, dass eezy bei entsprechender Vermarktung und Integration in die Tarifstruktur eine hohe Akzeptanz erzielen kann. Im Rahmen der Reform sollen daher gezielte Maßnahmen mitgedacht werden, um Fahrgäste systematisch an eezy heranzuführen. Ziel ist es, eezy als Standardprodukt für den Gelegenheitsverkehr zu etablieren und damit eine Brücke zwischen dem Deutschlandticket und dem klassischen Bartarif zu schlagen. Die Reform bietet die Chance, die Tarifwelt für das Rheinland strategisch neu auszurichten und digitale, nutzerzentrierte Lösungen in den Mittelpunkt zu stellen.
Bearbeitungsstand Tarifreform
Gemäß dem Auftrag der Verbandsversammlungen wurde durch ein externes Gutachterbüro in enger Abstimmung mit der Projektgruppe ein umfassendes Simulationsmodell entwickelt. Dieses Modell bildet die methodische Grundlage für die Szenarienbildung eines zukünftigen Bartarifs und ermöglicht eine fundierte Bewertung möglicher Auswirkungen unterschiedlicher Tarifmodelle hinsichtlich Einnahmen, Fahrgastverhalten und regionaler Besonderheiten. Die bisherigen Analysen zeigen, dass eine Vereinfachung der Tarifstruktur grundsätzlich wirtschaftliche Potenziale zur Etablierung von eezy birgt. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Auswirkungen auf die Fahrgäste je nach regionaler Ausgangslage variieren können. Die Diskussionen innerhalb der Projektgruppe spiegeln ein differenziertes Meinungsbild wider, das sowohl wirtschaftliche als auch politische und soziale Aspekte berücksichtigt.
Die Projektgruppe arbeitet derzeit an der Feinjustierung verschiedener Szenarien und der Modellierung relevanter Einflussfaktoren. Die Unternehmensvertretungen wurden gebeten, ihre individuellen Aspekte einzubringen, um eine möglichst umfassende Bewertung zu ermöglichen. Die weitere Abstimmung erfolgt, wie auch während der bisherigen Projektlaufzeit, im engen partnerschaftlichen Miteinander sowohl zwischen den Verbünden als auch mit den Verkehrsunternehmen.
Entwicklung von zielgruppenspezifischen Produkten
Das Deutschlandticket stellt eine zentrale Säule im Rahmen der Tarifreform dar und bietet insbesondere für viele Zielgruppen eine attraktive und preisgünstige Möglichkeit zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Gleichzeitig bestehen nach wie vor erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Finanzierung und Preisentwicklung des Deutschlandtickets. Auch die Frage, ob der Preis stabil bleibt oder weiter steigt, ist derzeit offen, bildet jedoch eine zentrale Rahmenbedingung für die Tarifgestaltung im Rahmen der Tarifreform.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Entwicklung regionaler, zielgruppenspezifischer Produkte weiter an Bedeutung. Sie bietet die Möglichkeit, unabhängig vom Deutschlandticket passgenaue Angebote zu schaffen, die auf regionale Bedürfnisse und finanzielle Rahmenbedingungen abgestimmt sind. Diese Produkte können flexibel gestaltet und bei Bedarf schneller angepasst werden als bundesweite Lösungen.
Folgende Zielgruppenprodukte befinden sich derzeit in der Konzeptionierung:
- Schulträgerprodukte inkl. Selbstzahlerticket
- Studierendenticket
- Job-Ticket
- Sozialticket
Zudem werden ergänzende Tarifangebote wie Monatsticket/ABO, Kooperationsmöglichkeiten für Veranstalter (Kombi-Tickets), Zusatztickets für Fahrräder oder 1. Klasse, Kinderermäßigungen sowie die Ausgestaltung der Tarifkragen (VRR, Niederlande, Rheinland-Pfalz etc.) weiterhin betrachtet. Auch die vertriebliche Umsetzung und Tarifbestimmungen werden derzeit mitgedacht.
Weiteres Vorgehen
Die Umsetzung der Reform ist für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen. Eine finale Beschlussfassung ist noch im laufenden Jahr erforderlich, um die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen rechtzeitig zu starten. Zu diesem Zweck ist eine gemeinsame Sonder-Verbandsversammlung für den 12.12.2025 terminiert.
Um den ambitionierten Zeitplan zu realisieren, ist es essenziell, kritische Punkte frühzeitig zu identifizieren, lösungsorientiert zu bearbeiten und im engen Austausch zwischen den Beteiligten zu bleiben. Neben der fachlichen Arbeit in diversen Arbeitsgruppen finden zu diesem Zwecke regelmäßige Sitzungen auf Geschäftsführungsebene statt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
JA |
NEIN |
|
|
|
|
X |
|
|
|
|||||||
|
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|
|||||||
|
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
|
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
|
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
|
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
|
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
|
vollständig |
|
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
|
nicht |
|
|
|
|
nicht bekannt |
