Entscheidungsvorlage - AVV/0181/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
eTarif AVV / NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- Aachener Verkehrsverbund
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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02.10.2025
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Erläuterungen
eezy.nrw
Strategische Einordnung und Zielsetzung von eezy
Mit der Einführung von eezy.nrw wurde ein wichtiger Schritt hin zu einem einfachen, digitalen und flächendeckenden Zugang zum öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen vollzogen. Der luftlinienbasierte Check-in/Check-out-Tarif reduziert tarifliche Komplexität und ermöglicht eine nutzerfreundliche Mobilität – insbesondere für Gelegenheits- und Neukunden und das einheitlich für ganz Nordrhein-Westfalen.
Im Zuge der geplanten Tarifreform im AVV/VRS gewinnt die strategische Positionierung und Relevanz von eezy als Standardtarif für Gelegenheitsfahrer weiter an Bedeutung. Die Verankerung von eezy in der künftigen Tariflandschaft ist eine strategische Leitentscheidung, die ein abgestimmtes Vorgehen auf kommunaler, regionaler und landesweiter Ebene, getragen von der aktiven Unterstützung der politischen Gremien, erfordert.
Aktuelle Entwicklungen
Die landesweite Entwicklung des eezy-Tarifs zeigt weiterhin positive Tendenzen: Seit Einführung im Dezember 2021 wurden über zehn Millionen Fahrten verzeichnet, mit einem neuen Rekordwert von ca. 659.000 Fahrten im Juli 2025. Diese Zahlen belegen, dass eezy zunehmend als attraktives Angebot wahrgenommen wird. Gleichzeitig bleibt der Anteil am Gesamtbartarif auf niedrigem Niveau, weshalb zielgerichtete Maßnahmen zur Steigerung von Bekanntheit und Nutzung unerlässlich sind, um eezy als festen Bestandteil der Tariflandschaft zu etablieren.
Das Erfolgscontrolling im AVV, welches Teil eines gemeinsamen Erfolgscontrollings der Verbünde und Partnerunternehmen in NRW ist, in dessen Rahmen konkrete Zielgrößen zur Steigerung der Bekanntheit und Nutzung von eezy festgelegt wurden, bestätigt die positive Entwicklung. Auch die aktuelle Marktforschung belegt eine hohe Zufriedenheit unter den Nutzenden sowie eine starke Weiterempfehlung durch Mund-zu-Mund-Propaganda. Diese Ergebnisse sind ein klares Zeichen dafür, dass eezy das Potenzial hat, sich als zentrale Größe in der Tariflandschaft zu etablieren. Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen, muss die Sichtbarkeit weiter erhöht und die Kommunikation klar und zielgruppengerecht gestaltet werden.
Ein zentraler Meilenstein zur Unterstützung dieses Ziels ist, wie bereits im Rahmen des letzten AVV-Beirats der Stadt Aachen berichtet, die Einführung eines landesweiten Fahrtendeckels in NRW zum 01.01.2026. Diese Preisvertrauensmaßnahme soll die Marktdurchdringung von eezy deutlich steigern und ist ein Beispiel für die strategische Weiterentwicklung des Tarifs auf Landesebene. Parallel werden landesweit verschiedene Optionen zur eigenständigen Nutzung von eezy durch Kinder geprüft, um auch Kindern gezielt ein tariflich attraktives Angebot im Rahmen von eezy zugänglich zu machen und damit eine faire Teilhabe am bestehenden Mobilitätsangebot sicherzustellen.
Auch im AVV werden weiterhin gezielt Maßnahmen zur Stärkung von eezy umgesetzt, da die Weiterentwicklung und nachhaltige Etablierung von eezy das zentrale strategische Ziel im AVV bleibt. So wurden u.a. Informations- und Mitmachformate, wie das Seniorencafé im Öcher Lab umgesetzt, um unterschiedliche Zielgruppen an eezy heranzuführen.
Kommunale Subventionierung als Hebel zur Etablierung des eezy-Tarifs
Mit der kommunalen Subventionierung in eezy ist auf Initiative des AVV ein wirkungsvolles Instrument in NRW geschaffen worden, welches die Möglichkeit bietet, die Kommunen aktiv in die Stärkung und Vermarktung von eezy mit einzubinden, um Bekanntheit und Akzeptanz von eezy bei den Menschen ‚vor Ort‘ gezielt zu forcieren. Immer mehr Kommunen im AVV engagieren sich, um ihren Bürgerinnen und Bürgern durch die kommunale Subventionierung in eezy einen einfachen und bezahlbaren Zugang zum öffentlichen Nahverkehr zu ermöglichen. Aktuell fördern bereits die Kommunen Baesweiler, Wassenberg und Stolberg Fahrten im eezy-Tarif.
Bislang war eine kommunale Subventionierung ausschließlich in Form einer vollständigen Übernahme des Grundpreises oder des Arbeitspreises möglich. Diese Regelung ließ nur begrenzte Spielräume für eine differenzierte Förderung durch die Kommunen zu.
Auf erneute Initiative des AVV wurde auf NRW-Ebene eine Erweiterung der bisherigen Regelungen erreicht: Ab dem 01.01.2026 können Kommunen neben der vollständigen Übernahme auch eine anteilige Subventionierung in Höhe von 25 %, 50 % oder 75 % des Grund- oder Arbeitspreises vornehmen. Diese neue Flexibilität trägt den unterschiedlichen finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen in den Kommunen Rechnung und eröffnet deutlich flexiblere Handlungsspielräume, um auf lokale verkehrspolitische Ziele und soziale Bedürfnisse einzugehen. Diese Option könnte insbesondere für größere Kommunen eine praktikable Alternative zur vollständigen Übernahme darstellen und die Überführung bestehender City-Tarife in eezy erleichtern.
Die Verbundgesellschaft berät und unterstützt interessierte Kommunen bei der Prüfung geeigneter Subventionsmodelle in eezy, analysiert gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die regionalen Gegebenheiten und leitet auf Wunsch Umsetzungsszenarien ab.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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0 |
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Auszahlungen |
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Ergebnis |
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0 |
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0 |
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0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
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0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
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gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
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gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
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groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
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groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
