Entscheidungsvorlage - AVV/0183/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der regionale Beirat der Stadt Aachen stimmt der Tarifmaßnahme zur Fortschreibung des NRW-Tarifs gemäß der Preisliste für 2026 zum 01.01.2026 zu und beauftragt das Kompetenzcenter Marketing NRW damit, einen entsprechenden Tarifantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

 

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Erläuterungen

Nach umfassenden Abstimmungen zwischen dem Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM), den Verbünden in NRW und Vertretern der Verkehrsunternehmen hat der Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW in seiner Sitzung am 24.06.2025 eine Empfehlung für die Preisfortschreibung des NRW-Tarifs zum 01.01.2026 auf Basis eines abgestimmten Indexverfahrens aufgrund der Kostenentwicklung der SPNV und ÖSPV Unternehmen ausgesprochen. Es wird eine Preisanpassung für den NRW-Tarif in Höhe von durchschnittlich 4,65 Prozent empfohlen.

 

Mit den vorgeschlagenen Preisen sollen sowohl die gestiegenen Kosten für den ÖPNV-Betrieb als auch die Beibehaltung der Attraktivität des ÖPNVs im Sinne der Mobilitätswende berücksichtigt werden. Erstmalig seit Einführung des Deutschlandtickets im Mai 2023 macht die Musterrichtlinie des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen keine Vorgaben hinsichtlich eines gleichermaßen über alle Ticketsegmente anzuwendenden Fortschreibungssatzes, wodurch sich gewisse Gestaltungsspielräume für einzelne Ticketsegmente bei der Preisfortschreibung zum 01.01.2026 ergeben.

 

Vor diesem Hintergrund und mit dem strategischen Ziel eezy.nrw zu attraktivieren und als führenden Tarif in NRW für Gelegenheitskunden zu etablieren, wurde sich im Rahmen der o. g. Abstimmungen für eine unterproportionale Fortschreibung des eezy-Tarifs gegenüber dem konventionellen NRW-Tarif ausgesprochen.

 

Die Preise ab 01.01.2026 sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Eine Beschlussempfehlung für die regionalen Gremien ist in der Sitzung des LAK Nahverkehr NRW am 24.06.2025 erfolgt.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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