Entscheidungsvorlage - AVV/0182/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der dargelegten Sortimentsänderung im NRW-Tarif zum 01.01.2026 zu und beauftragt das Kompetenzcenter Marketing NRW damit, einen entsprechenden Tarifantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

 

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Erläuterungen

Sortimentsänderung NRW-Tarif zum 01.01.2026

 

Mit Blick auf die veränderten Rahmenbedingungen im öffentlichen Personennahverkehr – insbesondere im Zuge der Einführung des Deutschlandtickets im Mai 2023 – verzeichnen viele der bislang angebotenen Tarifangebote des NRW-Tarifs nur noch eine äußerst geringe Nachfrage. Vor diesem Hintergrund und mit dem Ziel, die Tarifstruktur landesweit zu vereinfachen sowie stärker auf digitale, zukunftsfähige Lösungen wie eezy.nrw zu setzen, ist zum 01.01.2026 eine grundlegende Neustrukturierung des NRW-Tarifsortiments vorgesehen, die von den Teilnehmern des Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW in dessen Sitzung am 24.06.2025 als Empfehlung in die regionalen Gremien eingebracht wurde.

 

Daraus resultierend und mit dem Ziel einer Vereinfachung und besseren Verständlichkeit des verbleibenden NRW-Tarifsortiments sowie im Sinne der landesweiten Bemühungen, eezy als führendes Produkt bei den Gelegenheitsnutzern in NRW zu etablieren, sollen die bisher stark ausdifferenzierten NRW-Relationstarife („SchöneReiseTicket“) in ihren unterschiedlichen Ausgestaltungen  zum 01.01.2026 durch das pauschale, landesweit gültige EinzelTicket Erwachsene NRW sowie das EinzelTicket Kinder NRW mit einer klar definierten Geltungsdauer von 7 Stunden abgelöst werden.

 

Mit eezy.nrw steht den Fahrgästen zudem ein attraktiver Tarif zur Verfügung, der mit seiner streckenabhängigen, transparenten Preislogik eine faire und moderne Alternative zu den bisherigen Relationstarifen im NRW-Tarif darstellt, ohne dass hierfür Tarifkenntnisse erforderlich sind. Damit erfüllt eezy nicht nur die Anforderungen an eine leistungsgerechte Preisgestaltung, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zu mehr Mobilitätsgerechtigkeit in Nordrhein-Westfalen. Durch die geplante Einführung der landesweiten Preisdeckel zum 01.01.2026 wurde zudem aus Sicht der Fahrgäste ein weiterer wichtiger Schritt unternommen, Vertrauen in den digitalen Tarif zu schaffen und gleichzeitig die Einstiegshürden zu dessen Nutzung zu senken.

 

Da die technische Umsetzung einer Nutzung von eezy.nrw durch Minderjährige bis zum 01.01.2026 systemseitig voraussichtlich nicht realisiert werden kann, soll ein gestuftes Preismodell für das neue EinzelTicket Kinder NRW zur Anwendung kommen, wonach Kinder mit Umsetzung der Sortimentsänderung im NRW-Tarif von einer höheren Rabattierung des künftigen EinzelTicketKinder NRW (60% günstiger als das EinzelTicket NRW anstelle der sonst üblichen 50 %) profitieren. Mit Abschluss der technischen Umsetzung soll der Rabattsatz bis 2028 wieder auf die üblichen 50% des Preises für Erwachsene sinken.

 

Des Weiteren steht den Nutzern des bisherigen NRW-Relationspreistickets der 1. Klasse mit dem künftigen NRWupgrade 1. KlasseFahrt ein neues, pauschal bepreistes Produkt zur Verfügung, welches flexibel und für eine einzelne Fahrt mit bestehenden 2.-Klasse-Tickets kombinierbar ist und sich an den bewährten Zusatzangeboten der Verbundtarife orientiert.

 

Darüber hinaus wird die Nutzung das FahrradTagesTicket NRW ab dem 01.01.2026 analog zu dem SchönerTagTicket NRW (Single / 5 Personen) sowie den regionalen Angeboten der übrigen Verbünde in NRW und somit im Sinne der Tarifharmonisierung auf eine 24-Stunden-Gültigkeit umgestellt. Im Sinne der Verständlichkeit werden in diesem Zuge die Namen des SchönerTagTickets und des FahrradTickets in „24hTicket NRW (Single / 5 Personen)“ und „24hFahrradTicket NRW“ umbenannt.

Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen des Sortimentsumbaus noch weitere Namensänderungen redaktioneller Art im Bereich der NRW-Ferientickets („SchöneFerienTicket NRW“ à  „FerienTicket NRW Sommer“ und „SchöneFerienTicket NRW Ostern/Herbst/Winter“ à „FerienTicket NRW Ostern/Herbst/

Winter“).

 

Vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets und der eingangs bereits erwähnten, erheblichen Verlagerung der Nachfrage ist des Weiteren vorgesehen, zum 01.01.2026 bestimmte Tarifangebote im NRW-Tarif, deren Absatzzahlen seit Einführung des Deutschlandtickets deutlich rückläufig oder nahezu vollständig entfallen sind, im Sinne der Tarifvereinfachung nicht weiter fortzuführen. Dabei handelt es sich um die nachfolgenden Produkte:

 

– JobTicket NRW

– NRWplus

– NRWupgrade Azubi

– Schöne60Ticket NRW

– SchöneReiseTicket NRW

– SchönerMonatTicket NRW

– SchönesJahrTicket NRW

– SchöneWocheTicket NRW

 

Die Einstellung umfasst alle Varianten der zuvor genannten Tickets.

 

Die dargelegten Änderungen sind das Ergebnis intensiven und konstruktiven Austauschs zwischen Verkehrsunternehmen, Verbünden und dem Kompetenzcenter Marketing NRW, die gemeinsam daran gearbeitet haben, den NRW-Tarif zukunftsfähig und bedarfsgerecht im Sinne der Vereinfachung weiterzuentwickeln und zugleich die Rolle von eezy.nrw als den bevorzugten Tarif für Gelegenheitskunde

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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