Entscheidungsvorlage - FB 01/0716/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Verfasst von:
- FB 01/100
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.11.2025
|
Erläuterungen
Gemäß § 67 Abs. 2 GO NRW wird bei der Wahl der Stellvertretungen der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt; § 50 Absatz 2 Satz 3 bis 7 GO NRW gilt entsprechend. Dabei ist die Reihenfolge der Stellvertretungen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen entfallenden Stimmenzahlen durch die Zahlen 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Erste Stellvertreterin oder erster Stellvertreter ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweite Stellvertreterin oder zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt und so weiter. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Bürgermeisterin oder von dem Bürgermeister zu ziehende Los.
Nimmt eine gewählte Bewerberin oder ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
JA |
NEIN |
|
|
|
X |
|
|
|
|
|||||||
|
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|
|||||||
|
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
|
|||
|
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|
||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die den Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters gemäß § 46 Abs. 1 GO NRW zustehende angemessene Aufwandsentschädigung.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
|
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
|
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
|
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
|
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
|
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
|
vollständig |
|
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
|
nicht |
|
|
|
|
nicht bekannt |
