Kenntnisnahme - FB 01/0711/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird die Eröffnung der konstituierenden Sitzung durch das Ratsmitglied vorgenommen, welches dem Rat am längsten ununterbrochen angehört.

Sofern mehrere Ratsmitglieder dem Rat mit gleicher Zeitdauer ununterbrochen angehören, entscheidet das Lebensalter.

 

Dieses Ratsmitglied eröffnet die Sitzung und unter ihrer/seiner Leitung sollte zunächst die Benennung von Stimmzählern*innen und die Bestellung des Schriftführers/der Schriftführerin erfolgen. Anschließend erfolgt die Vereidigung und die Einführung der/des neu gewählten Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters und deren/dessen Amtseinführung.

 

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