Entscheidungsvorlage - FB 01/0729/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


entfällt

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden

Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder

widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den

Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande

kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt,

die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere

Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der

Oberbürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie

beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden - § 58 Abs. 5

GO NW

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