Kenntnisnahme - FB 36/0010/WP18
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Frau Dr. Frey-Wehrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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03.02.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragte am 27.8.2020, dass die Verwaltung im Rahmen der Bauleitplanung für das geplante Wohngebiet Richtericher Dell zur Anlage einer „Bodenbank“ beauftragt wird. Die Anlage einer Bodenbank soll das Ziel verfolgen, dass der „wertvolle Lössboden aus dem Neubaugebiet nicht an anderer Stelle verbracht und so auf Dauer verfügbar bleibt“.
In dem Plangebiet Richtericher Dell sind gemäß der Aachener Bodenfunktionskarte besonders und sehr schutzwürdige Böden mit der Bodenfunktion Naturhaushalt ausgewiesen, die auf die dort vorkommenden Parabraunerden (Lössböden) zurückzuführen sind. Böden sind ein bedeutender Bestandteil des Naturhaushaltes. Mit seinen natürlichen Funktionen ist der Boden Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und übt als zentrales Umweltmedium vielfältige Funktionen im Ökosystem aus. Böden benötigen Jahrtausende um sich aus dem Gestein durch physikalische, chemische und biologische Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse unter dem Einfluss von Klima und Vegetation zu bilden und können in nur wenigen Augenblicken zerstört oder geschädigt werden. Aufgrund der langsamen Bodenentwicklung sind solche Veränderungen praktisch irreversibel.
Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 BBodSchG) wird durch das Bundes-Bodenschutzgesetz gesetzlich geregelt. Jeder, der auf Böden einwirkt, hat Vorsorge gegen schädliche Veränderungen zu treffen, um die natürlichen Bodenfunktionen zu sichern. Soweit wie möglich sind Beeinträchtigungen zu vermeiden, Schäden zu beheben und natürliche Bodenfunktionen wiederherzustellen (§§ 1, 4 und 7 BBodSchG).
Durch die vorgesehene Planung für das Neubaugebiet sowie für die Umgehungs- und Erschließungsmaßnahme erfolgen z.T. irreversible Eingriffe in das Schutzgut Boden. Bei den nachfolgenden Baumaßnahmen kommt es zu Abgrabungen, Bodenumlagerungen, Wiedereinbau, Auftrag und Versiegelung von Bodenmaterial. Die größte Gefahr für den Boden ist neben Schadstoffeinträgen vor allem die Verdichtung des Untergrundes, so dass den Belangen des Bodenschutzes durch eine bodenschonende Ausführung der Baumaßnahmen Rechnung zu tragen ist.
Der Schutz von Ober- bzw. Mutterboden ist in § 202 BauGB bereits seit Langem verankert. Zusätzlich bietet die DIN 19639 entsprechende Grundlagen zur Planung und Umsetzung des baubegleitenden Bodenschutzes mit dem Schwerpunkt der Vermeidung und Minderung physikalischer Bodenbeeinträchtigungen und des Verlustes an Bodenfunktionen durch mechanische Einwirkungen. Sie stellt Kriterien zur Erstellung und zur Umsetzung eines Bodenschutzkonzeptes bereit und gibt Hinweise, wie die Planung und Umsetzung bei Bauvorhaben fachkundig begleitet und dokumentiert werden kann. In der DIN 19693, gemeinsam angewendet mit den DIN-Normen 18915 und 19731, finden sich auch Vorgaben für eine hochwertige Verwendung von Bodenmaterial.
Schlussfolgerung / Ausblick
Die Untere Bodenschutzbehörde wird im Rahmen der Bauleitplanungen (Wohngebiet Richtericher Dell und die Umgehungs- und Erschließungsmaßnahme) die Erstellung und Umsetzung eines Bodenschutzkonzeptes, inkl. eines Bodenschutzplanes gem. den o.g. bodenschutzrechtlichen Vorgaben und den DIN-Normen durch ein entsprechendes Sachverständigenbüro fordern.
Das zu erstellende Bodenschutzkonzept mit dem dazugehörigen Bodenschutzplan bildet für alle Phasen der Bauvorhaben von der Planung bis zum Bauabschluss die notwendigen Daten, Auswirkungen und Maßnahmen zum baubegleitenden Bodenschutz ab. In dieses Bodenschutzkonzept wird auch die angedachte Anlage einer „Bodenbank“, d.h. Vorgaben für eine hochwertige Verwendung von Bodenmaterial, mitaufgenommen und eingearbeitet.
Die spätere Umsetzung der in dem Bodenschutzkonzept geforderten Maßnahmen erfolgt durch eine Bodenkundliche Baubegleitung. Ein bodenkundlich ausgebildeter Sachverständiger übernimmt die Planung und Kontrolle von Maßnahmen zum Schutz des Bodens auf den Baustellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Für die Erstellung des o.g. Bodenschutzkonzeptes wird ein Gutachterauftrag vergeben. Die genauen Kosten sind derzeit noch nicht abschätzbar, aber nach fachlicher Einschätzung betragen die Kosten zwischen 5.000 € und 10.000 €.
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine | x | positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering | x | mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine | x | positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht | x | nicht bekannt |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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587,6 kB
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