Entscheidungsvorlage - FB 20/0007/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis und beschließt diesen zur Prü-fung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

- der Bilanz zum 31.12.,

- der Ergebnisrechnung,

- der Finanzrechnung,

- den Teilrechnungen,

- dem Anhang

- und dem Lagebericht.

 

Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 45 KomHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel sowie ein Eigenkapitalspiegel und eine Übersicht über die in das Folgejahr übertragenen Haushaltsermächtigungen beigefügt. Darüberhinausgehend werden Rückstellungsspiegel, Rechnungsabgrenzungsspiegel, eine Übersicht über das Stiftungsvermögen sowie eine Übersicht über Angaben zu den Ratsmitgliedern und Mitgliedern des Verwaltungsvorstands gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW dem Anhang als Anlage beigefügt.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin nach § 95 Abs. 5 GO NRW bestätigt.

 

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2019 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2019 einen Überschuss in Höhe von 2.297.642,07 € aus. Der beschlossene Haushaltsplan 2019 sah einen Fehlbedarf in Höhe von 18.793.600,00 € vor, sodass sich im Vergleich zum Gesamtergebnis des Jahresabschlusses 2019 eine Verbesserung in Höhe von 21.091.242,07 € ergibt.

 

Im Vergleich zum Fehlbedarf aus dem fortgeschriebenen Ansatz 2019 in Höhe von 45.084.749,63 € ergibt sich somit insgesamt eine Verbesserung in Höhe von 47.382.391,70 €.

 

Der Rat der Stadt Aachen entscheidet gemäß § 96 der Gemeindeordnung über die Verwendung eines Jahresüberschusses.

 

 

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt.

 

Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Oberbürgermeisterin.

 

Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.

 

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

 

nicht bekannt

 

 

 

 

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Anlagen

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