Entscheidungsvorlage - E 42/0009/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Verwaltungsvorlage beschließt der Betriebsausschuss Volkshochschule

gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbH, Aachen, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte 2020-2022 mit Verlängerungsoption für 2023 der Volkshochschule Aachen zu beauftragen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Volkshochschule Aachen ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung (Quasi-Eigenbetrieb) der Stadt Aachen.

Die Prüfung der der Jahresabschlüsse richtet sich nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften der GO NRW, des NKFWG NRW, der GPAG und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen.

 

Die Jahresabschlussprüfung 2020 obliegt nach derzeitiger Übergangsregelung noch der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Die GPA bedient sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der oder die von der Stadt Aachen vorgeschlagen werden kann.

In den letzten Jahren wurden mit Beteiligung der Gemeindeprüfungsanstalt aufgrund der Beschlüsse dieses Betriebsausschusses die Aufträge zur Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der Volkshochschule an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben.

 

Nunmehr ist nach Ablauf des Vertrages ein neuer Auftrag zu vergeben.

Auf der Basis eines von FB 60 ( Zentrale Vergabestelle) durchgeführten Vergabeverfahrens wird mit Zustimmung des Fachbereichs Rechnungsprüfung und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW für 2020 seitens der Volkshochschule vorgeschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbH, Aachen, mit der Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der Volkshochschule Aachen für die Jahre 2020-2022 mit Verlängerungsoption für 2023 zu beauftragen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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