Entscheidungsvorlage - FB 45/0038/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Aussetzung der Elternbeiträge des Monats Januar 2021 für die Inanspruchnahme der Angebote in öffentlich geförderten Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsgrundschule und außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
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Entscheidung
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27.01.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt gemäß § 60 GO NW die Dringlichkeitsentscheidung vom 18.01.2021 zur Aussetzung der Elternbeiträge des Monats Januar 2021 für die Inanspruchnahme der Angebote in öffentlich geförderten Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsgrundschule und außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat die Dringlichkeitsentscheidung vom 18.01.2021 für die Aussetzung der Elternbeiträge des Monats Januar 2021 für die Inanspruchnahme der Angebote in öffentlich geförderten Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsgrundschule und außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich eingeholt.
Gemäß § 60 Abs. 3 GO NRW ist die Dringlichkeitsentscheidung zur Genehmigung vorzulegen. Die Dringlichkeitsentscheidung ist als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Die in der Dringlichkeitsentscheidung dargestellten finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung haushaltsneutral berücksichtigt.
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
O nicht bekannt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
öffentlich
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396,6 kB
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|||
2
|
öffentlich
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291,2 kB
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