Entscheidungsvorlage - FB 45/0038/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt gemäß § 60 GO NW die Dringlichkeitsentscheidung vom 18.01.2021 zur Aussetzung der Elternbeiträge des Monats Januar 2021 für die Inanspruchnahme der Angebote in öffentlich geförderten Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsgrundschule und  außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die  Verwaltung  hat  die  Dringlichkeitsentscheidung  vom  18.01.2021  für  die  Aussetzung der Elternbeiträge des Monats Januar 2021 für die Inanspruchnahme der Angebote in öffentlich geförderten Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsgrundschule und  außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich eingeholt.

 

Gemäß § 60 Abs. 3 GO NRW ist die Dringlichkeitsentscheidung zur Genehmigung vorzulegen. Die  Dringlichkeitsentscheidung  ist  als Anlage beigefügt.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Die in der Dringlichkeitsentscheidung dargestellten finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung haushaltsneutral berücksichtigt.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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