Entscheidungsvorlage - FB 02/0007/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) entsprechend der vorgelegten Unterlagen des Haushaltsplanentwurfs 2021 und der Finanzplanung 2022 – 2024 in Verbindung mit in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen 2021 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2021 – 2024) unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung sowie einschließlich der beschlossenen Einzelveränderungen.

 

Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

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Erläuterungen

Haushaltsplanberatungen 2021 einschl. Finanzplanung bis 2024

Beratung gemäß Anlagen, die nach Übersendung durch den FB Finanzsteuerung umgehend nachgereicht werden.

 

Zu den in den einzelnen Produkten veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen/ -auszahlungen sind besondere Beschlüsse der Fachausschüsse nicht mehr erforderlich, da diese gesondert im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten werden.

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Anlagen

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