Entscheidungsvorlage - FB 56/0034/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zur finanziellen Situation des Café Zuflucht - Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 09.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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04.02.2021
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Gestoppt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt - mit Ausnahme des unter TOP 19 „Erhöhungsanträge Träger Freie Wohlfahrtspflege“ zu beschließenden Zuschussbetrags - keine weitere Erhöhung des Zuschusses an den Refugio e. V. für 2021 vorzunehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen des jährlichen Antrags auf Gewährung städtischer Mittel (vgl. hierzu TOP 19 – „Erhöhungsanträge Träger Freie Wohlfahrtspflege“) hat der Refugio e. V. mit seinem Antrag vom 02.11.2020 quasi zusätzlich die Finanzierung einer 0,75 Stelle „Geschäftsführung“ für die Zeit ab dem 01.04.2021 beantragt. Dies hat zur Folge, dass, bei einem für 2020 gewährten Zuschussbetrag i.H.v. 58.000 Euro, für das Jahr 2021 (mit aktualisierten Antragsdaten vom 06.01.2021) bei der Stadt Aachen nunmehr insgesamt 92.030 als Zuschuss beantragt werden. Dies entspräche einer Steigerung des Zuschusses um rund 60 %. Im Rahmen der Vorlage zu TOP 19 wird die Berücksichtigung einer Kostensteigerung von 3,09 % mit im Ergebnis einem Zuschussbetrag i.H.v. 59.800 Euro vorgeschlagen, so dass vorliegend das verbleibende Erhöhungsbegehren i.H.v. 32.230 Euro gesondert als Zusatzbedarf zu behandeln bleibt.
Die Verwaltung hat den Antrag nebst eingereichter Unterlagen geprüft. Bisher wird die Geschäftsführung vollumfänglich ehrenamtlich wahrgenommen. Der bisherige Geschäftsführer möchte nun das Amt aus Altersgründen nicht mehr weiter fortführen. Der Verein plant daher die Geschäftsführung als feste Stelle mit einem Umfang von 30 Wochenstunden einzurichten. Die entstehenden Kosten sollen von Stadt und StädteRegion getragen werden. Die StädteRegion hat die Entscheidung in die kommende Sitzung ihres Sozialausschusses vertagt. Gegenüber der Stadt wird die vorgenannte Förderung in Höhe von 32.230 Euro beantragt.
Grundsätzlich zahlt die Stadt den Trägern keine Overhead – Kosten, Förderungen sind in der Regel projekt- bzw. fallbezogen. Darüber hinaus ist aus Sicht der Verwaltung der ausgewiesene Stellenanteil i. H. v. 30 Wochenstunden mit Blick auf die Größe der Organisation sehr hoch angesetzt. Der dem Antrag beigefügten Kalkulationstabelle ist zu entnehmen, dass ein Umfang von 6,0 bzw. 6,25 Stellen - ohne die Geschäftsführungsstelle - zugrunde gelegt wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag des Vereins Refugio e. V. zur Förderung einer Stelle der Geschäftsführung, insbesondere auch mit Blick auf die angespannte Haushaltslage, abzulehnen.
Darüber hinaus macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass verschiedene Punkte der Kalkulation aus Sicht die Verwaltung nicht nachvollziehbar sind (keine separate Bezifferung der Geschäftsführungskosten, Einrechnung weitere Projektmittel „Vorteil“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ in die Grundfinanzierung des Vereins, von der Kostenzuordnung abweichende Aufteilung der Eigenmittel auf Stadt und StädteRegion).
Der Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 09.12.2020 ist damit behandelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
x nicht bekannt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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911,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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90,3 kB
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