Entscheidungsvorlage - FB 11/0016/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807,

011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101,

020201, 020702, 021001, 021101 und 021401

sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen

 

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung  und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten und Produktblätter für den Haushalt 2021 zu beschließen.                                                       
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 ist am 16.12.2020 in der Sitzung des Hauptausschusses eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen worden.

 

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten sowie der beigefügten Veränderungsnachweisungen.

 

Des Weiteren beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss über die zentral veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021 - 2024 (sog. Personalkostenverbund). Grundsätzlich erfolgt die jährliche Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Prozent. Davon werden bereits beschlossene Besoldungs- und Tariferhöhungen ausgenommen, sodass die gesetzliche Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge von 1,4 Prozent zum 01.01.2021 entsprechend berücksichtigt ist. Dies gilt auch für den aktuellen Tarifabschlusses 2020, wonach für Beschäftigte eine lineare Erhöhung ab dem 01.04.2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 € und ab dem 01.04.2022 um weitere 1,8 Prozent vereinbart wurde.

 

Für die Stelleneinrichtungen gemäß Stellenplanentwurf 2021 und dem Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2021 sind die Personalaufwendungen bereits ausnahmslos im Haushaltsplanentwurf 2021 eingeplant worden. Darin enthalten sind auch die finanziellen Bedarfe für die einzurichtenden Stellen zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Aachen und zur Bildung des neuen Dezernates VII.

 

Insgesamt sind Personalaufwendungen in Höhe von 216.259.900 € und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 52.641.800 € im Haushaltsplanentwurf  2021 enthalten.

 

Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind 21.728.700 € eingeplant.

 

Die nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2021 notwendigen Anpassungen für den Personalkostenverbund sind in der Veränderungsnachweisung entsprechend ausgewiesen.  

 

Die finanziellen Veränderungen werden grundsätzlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Sachkonten veranschlagt. Zur Vermeidung eines erheblichen Erfassungsaufwandes wird die produkt- und kontenscharfe Verteilung erst unmittelbar für den Haushalt 2021 erfolgen.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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