Entscheidungsvorlage - FB 11/0023/WP18-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt gem. Beschlussvorschlag vom 11.02.2021

 

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2021, ergänzt durch

-            die Veränderungsnachweise vom 08.12.2020 (Anlage 2) und 08.02.2021 (Anlage 3) sowie

-            die vom Personal- und Verwaltungsausschuss ggf. im Rahmen von Einzelbeschlüssen in seiner Sitzung am 25.02.2021 empfohlenen weiteren Stellenplanänderungen.

 

Der Rat nimmt den Verfahrensvorschlag der Verwaltung zur vorzeitigen Bewirtschaftung drittmittelgeförderter Projektstellen zur Kenntnis.

Zudem nimmt der Rat der Stadt die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021

zur Kenntnis.“

 

sowie ergänzend die vom Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 25.02.2021 empfohlenen weiteren Stellenplanänderungen.

Zudem nimmt der Rat der Stadt die sich daraus ergebenden Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis.             

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt vom 11.02.2021 wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2021, ergänzt durch die Veränderungsnachweise vom 08.12.2020 und 08.02.2021 sowie die vom Personal- und Verwaltungsausschuss im Rahmen von Einzelbeschlüssen in seiner Sitzung am 25.02.2021 empfohlenen weiteren Stellenplanänderungen, erstellt.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat in seiner obigen Sitzung folgende darüber hinaus gehende Stellenplanänderungen im Allgemeinen Verwaltungsbereich empfohlen:

 

I. zusätzliche Stelleneinrichtungen

- 1,0 Stelle (EG 12 TVöD) für IKSK in FB 02

- 0,5 Stelle (EG 11 TVöD) für Nachtbürgermeister*in in der alternativen Kulturszene in FB 11 (s.u.)

- 0,5 Stelle (EG 12 TVöD) für IKSK zur Aktivierung von Baulücken und Flächenmanagement in FB 23

- 2,0 Stellen (S 11b TVöD) für Schulsozialarbeit in FB 45

- 1,0 Stelle (A 11 LBesO A NRW) für Koordination der Task Force für Schuldigitalisierung in FB 45

- 1,0 Stelle (EG 9b TVöD) zur Umsetzung der Wohnraumzweckentfremdungssatzung in FB 56

- 1,0 Stelle (EG 12 TVöD) für Bewohnerparken in FB 61.

 

Die 1,5 IKSK-Stellen sind jeweils mit einem kw-Vermerk 2025 versehen.

Die 0,5 Stelle für Nachtbürgermeister*in wird zunächst in FB 11 gesondert angesiedelt. Die organisatorische Verortung dieser Stelle muss noch abschließend geklärt werden.

 

Zusätzlich wurden folgende Stelleneinrichtungen im Gebäudemanagement (E 26) empfohlen:

- 1,0 Stelle für IKSK (PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden)

- 2,0 Stellen für IKSK (Sanierung der städtischen Nicht-Wohngebäude).

Da die Ausweisung der Beschäftigten-Stellen der Eigenbetriebe in deren Wirtschaftsplänen erfolgt, findet die Einrichtung von o.a. 3,0 Stellen keine Berücksichtigung im städtischen Stellenplan.

E 26 wurde über die Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses zur weiteren Veranlassung entsprechend in Kenntnis gesetzt.

 

II. Streichung von Stelleneinrichtungen

- 1,0 Stelle (EG 13 TVöD) für Sachbearbeitung Stadt der Zukunft und digitaler Bürger*innendialog in FB 01

- 1,0 Stelle (A 11 LBesO A NRW) zur Unterstützung der Schärfung des Profils der Heinrich-Heine- Gesamtschule in FB 45.

 

III. Kosten

Für die im Umfang von 7,0 zusätzlich einzurichtenden Stellen im Allgemeinen Verwaltungsbereich belaufen sich die Kosten in 2021 auf insgesamt 280.000 € (hälftige Anrechnung). Ab 2022 erhöht sich unter Zugrundelegung der Jahreskosten der finanzielle Bedarf auf 559.900 €. Nach derzeitigem Stand sind für die einzurichtenden Stellen keine Refinanzierungsmöglichkeiten gegeben.

Durch die Streichung der beiden Stellen im FB 01 und FB 45 ergibt sich für 2021 ein Minderaufwand in Höhe von 122.200 €, der sich in den Folgejahren auf 165.000 € erhöht, weil die Stelle für die Heinrich-Heine-Gesamtschule (FB 45) in 2021 nur mit hälftigen Kosten eingeplant wurde.

Unter Anrechnung des Minderaufwandes ergibt sich im Haushaltsjahr letztlich ein Mehrbedarf für den Personalkostenverbund in Höhe von 157.800 €, der sich in den Folgejahren auf 394.900 € erhöht.

Gesamtbetrachtung

Gegenüber dem Stellenplan 2020 sind - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gesamtstädtisch

96,5 Mehrstellen zu verzeichnen:

 

Bereich

Stelleneinrichtung

Stelleneinsparung

saldiert

  1.      Allgemeine Verwaltung

133,0

(davon 24,5 kw)

34,0

(davon 16,5 kw)

     + 99,0

  1.    regio iT

 

3,0

-          3,0

  1. Aachener Stadtbetrieb

1,0

1,0

        0,0

  1. Gebäudemanagement

 

2,5

-          2,5

  1.   Volkshochschule

1,0

 

     +   1,0

  1. Stadttheater und Musikdirektion

1,0

 

     +   1,0

  1. Kulturbetrieb

1,0

 

     +   1,0

  1. Eurogress - Aachen

 

 

        0,0

Mehrstellen (STPL 2020 : STPL 2021)

137,0

40,5

+ 96,5

 

Der Stellenplan 2021 schließt mit insgesamt 3.538,5 Planstellen ab.

 Stellenplan 2020

3.442,0

 lt. Ratsbeschluss 22.01.2020

 

+  63,0

 lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 17.12.2020

 (1. Lesung pandemiebedingt ausgefallen)

 Stellenplanentwurf 2021

3.505,0

 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in

 den Hauptausschuss 16.12.2020                            

 

+  16,5

 lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 21.01.2021

 (2. Lesung pandemiebedingt ausgefallen),

 Verschiebung der Beratung PVA 25.02.2021

 

+ 3,0  

 lt. Einzelvorlage „Bildung Dez. VII…“,

 Hauptausschuss 16.12.2020

 

 

+ 9,0

 lt. Einzelvorlage IKSK, PVA 25.02.2021

 

+ 7,0

 lt. Empfehlung PVA 25.02.2021

 

- 2,0

 lt. Empfehlung PVA 25.02.2021

 Stellenplan 2021

3.538,5

 

 

 


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschrieb-ener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrieb-ener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0,00 €

0,00 €

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschrieb-ener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrieb-ener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personal-/

Sachaufwand

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0,00 €

0,00 €

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

nachrichtlich:

Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2021 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

Loading...