Entscheidungsvorlage - FB 11/0023/WP18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2021 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021- Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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24.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt gem. Beschlussvorschlag vom 11.02.2021
„Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2021, ergänzt durch
- die Veränderungsnachweise vom 08.12.2020 (Anlage 2) und 08.02.2021 (Anlage 3) sowie
- die vom Personal- und Verwaltungsausschuss ggf. im Rahmen von Einzelbeschlüssen in seiner Sitzung am 25.02.2021 empfohlenen weiteren Stellenplanänderungen.
Der Rat nimmt den Verfahrensvorschlag der Verwaltung zur vorzeitigen Bewirtschaftung drittmittelgeförderter Projektstellen zur Kenntnis.
Zudem nimmt der Rat der Stadt die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021
zur Kenntnis.“
sowie ergänzend die vom Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 25.02.2021 empfohlenen weiteren Stellenplanänderungen.
Zudem nimmt der Rat der Stadt die sich daraus ergebenden Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt vom 11.02.2021 wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2021, ergänzt durch die Veränderungsnachweise vom 08.12.2020 und 08.02.2021 sowie die vom Personal- und Verwaltungsausschuss im Rahmen von Einzelbeschlüssen in seiner Sitzung am 25.02.2021 empfohlenen weiteren Stellenplanänderungen, erstellt.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat in seiner obigen Sitzung folgende darüber hinaus gehende Stellenplanänderungen im Allgemeinen Verwaltungsbereich empfohlen:
I. zusätzliche Stelleneinrichtungen
- 1,0 Stelle (EG 12 TVöD) für IKSK in FB 02
- 0,5 Stelle (EG 11 TVöD) für Nachtbürgermeister*in in der alternativen Kulturszene in FB 11 (s.u.)
- 0,5 Stelle (EG 12 TVöD) für IKSK zur Aktivierung von Baulücken und Flächenmanagement in FB 23
- 2,0 Stellen (S 11b TVöD) für Schulsozialarbeit in FB 45
- 1,0 Stelle (A 11 LBesO A NRW) für Koordination der Task Force für Schuldigitalisierung in FB 45
- 1,0 Stelle (EG 9b TVöD) zur Umsetzung der Wohnraumzweckentfremdungssatzung in FB 56
- 1,0 Stelle (EG 12 TVöD) für Bewohnerparken in FB 61.
Die 1,5 IKSK-Stellen sind jeweils mit einem kw-Vermerk 2025 versehen.
Die 0,5 Stelle für Nachtbürgermeister*in wird zunächst in FB 11 gesondert angesiedelt. Die organisatorische Verortung dieser Stelle muss noch abschließend geklärt werden.
Zusätzlich wurden folgende Stelleneinrichtungen im Gebäudemanagement (E 26) empfohlen:
- 1,0 Stelle für IKSK (PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden)
- 2,0 Stellen für IKSK (Sanierung der städtischen Nicht-Wohngebäude).
Da die Ausweisung der Beschäftigten-Stellen der Eigenbetriebe in deren Wirtschaftsplänen erfolgt, findet die Einrichtung von o.a. 3,0 Stellen keine Berücksichtigung im städtischen Stellenplan.
E 26 wurde über die Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses zur weiteren Veranlassung entsprechend in Kenntnis gesetzt.
II. Streichung von Stelleneinrichtungen
- 1,0 Stelle (EG 13 TVöD) für Sachbearbeitung Stadt der Zukunft und digitaler Bürger*innendialog in FB 01
- 1,0 Stelle (A 11 LBesO A NRW) zur Unterstützung der Schärfung des Profils der Heinrich-Heine- Gesamtschule in FB 45.
III. Kosten
Für die im Umfang von 7,0 zusätzlich einzurichtenden Stellen im Allgemeinen Verwaltungsbereich belaufen sich die Kosten in 2021 auf insgesamt 280.000 € (hälftige Anrechnung). Ab 2022 erhöht sich unter Zugrundelegung der Jahreskosten der finanzielle Bedarf auf 559.900 €. Nach derzeitigem Stand sind für die einzurichtenden Stellen keine Refinanzierungsmöglichkeiten gegeben.
Durch die Streichung der beiden Stellen im FB 01 und FB 45 ergibt sich für 2021 ein Minderaufwand in Höhe von 122.200 €, der sich in den Folgejahren auf 165.000 € erhöht, weil die Stelle für die Heinrich-Heine-Gesamtschule (FB 45) in 2021 nur mit hälftigen Kosten eingeplant wurde.
Unter Anrechnung des Minderaufwandes ergibt sich im Haushaltsjahr letztlich ein Mehrbedarf für den Personalkostenverbund in Höhe von 157.800 €, der sich in den Folgejahren auf 394.900 € erhöht.
Gesamtbetrachtung
Gegenüber dem Stellenplan 2020 sind - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gesamtstädtisch
96,5 Mehrstellen zu verzeichnen:
Bereich | Stelleneinrichtung | Stelleneinsparung | saldiert |
| 133,0 (davon 24,5 kw) | 34,0 (davon 16,5 kw) | + 99,0 |
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| 3,0 | - 3,0 |
| 1,0 | 1,0 | 0,0 |
|
| 2,5 | - 2,5 |
| 1,0 |
| + 1,0 |
| 1,0 |
| + 1,0 |
| 1,0 |
| + 1,0 |
|
|
| 0,0 |
Mehrstellen (STPL 2020 : STPL 2021) | 137,0 | 40,5 | + 96,5 |
Der Stellenplan 2021 schließt mit insgesamt 3.538,5 Planstellen ab.
Stellenplan 2020 | 3.442,0 | lt. Ratsbeschluss 22.01.2020 |
| + 63,0 | lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 17.12.2020 (1. Lesung pandemiebedingt ausgefallen) |
Stellenplanentwurf 2021 | 3.505,0 | Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in den Hauptausschuss 16.12.2020 |
| + 16,5 | lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 21.01.2021 (2. Lesung pandemiebedingt ausgefallen), Verschiebung der Beratung PVA 25.02.2021 |
| + 3,0 | lt. Einzelvorlage „Bildung Dez. VII…“, Hauptausschuss 16.12.2020
|
| + 9,0 | lt. Einzelvorlage IKSK, PVA 25.02.2021 |
| + 7,0 | lt. Empfehlung PVA 25.02.2021 |
| - 2,0 | lt. Empfehlung PVA 25.02.2021 |
Stellenplan 2021 | 3.538,5 |
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Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschrieb-ener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrieb-ener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
Abschreibungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
Ergebnis | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0,00 € | 0,00 € |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschrieb-ener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrieb-ener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
Personal-/ Sachaufwand | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
Abschreibungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
Ergebnis | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0,00 € | 0,00 € |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
nachrichtlich:
Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2021 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
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Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
O nicht bekannt