Entscheidungsvorlage - FB 61/0074/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziale Stadt Aachen-Nord: Aktueller Stand und Änderungsantrag zur 9. Förderstufe / Jülicher Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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24.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Projekt:
- Umgestaltung Europaplatz
weitergehend zu bearbeiten und den erforderlichen Änderungsantrag Jülicher Straße zur 9. Förderstufe des Programms Soziale Stadt bei der Bezirksregierung zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Stand des Projekts Aachen-Nord 2015 – 2021
Der Fortschrittsbericht 2017 stellt die Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln aus dem Programm Soziale Stadt für die 8. sowie 9. und letzte Förderstufe dar. Die Projektinhalte wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses in der Vorlage für die Sitzung vom 05.12.2018 ausführlich vorgestellt.
1.1 8. Förderstufe
Mit Schreiben vom 19.11.2018 wurden die Fördermittel für die 8. Förderstufe mit folgenden Projekten bewilligt:
- C 2 - Ergänzende Analyse Revitalisierung Flächen Aachen – Nord (0,05 Mio. € förderfähige Gesamtkosten)
- E 1b - Premiumfußweg an die Wurm (0,3 Mio. € förderfähige Gesamtkosten)
- G 1b - Schulhof Aretzstraße (0,15 Mio. € förderfähige Gesamtkosten).
Zu C 2 - Ergänzende Analyse Revitalisierung Flächen Aachen
Die diesem Projekt vorangegangene Standort- und Marktanalyse der Gewerbeflächen Aachen-Nord hat bereits Potenziale aufgezeigt und in den Köpfen der Menschen Visionen hinterlassen, wie sich der Stadtteil Aachen-Nord in Zukunft weiter entwickeln kann. Das alte Industrieviertel ist bereits seit einiger Zeit Hotspot für zahlreiche spannende Entwicklungen. Die digitalCHURCH ist hier entstanden und in ihr eine Vielzahl an Aachener Startups. Aktuell wird die Jahrhunderthalle durch Kadans Science Partner zu einem neuen Standort für Unternehmen und Forschungseinrichtungen entwickelt. Zukünftig bietet auch das Gelände der ehemaligen Diskothek Starfish als Veranstaltungszentrum neue Möglichkeiten der Nutzung. Um das volle Potenzial, welches diese Entwicklungen mit sich bringen, für Aachen-Nord als Standort ausschöpfen zu können wurde im Jahr 2020 ein Nutzungs- und Vermarktungskonzept in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen CIMA Beratung + Management GmbH erstellt. Im Sinne einer nachhaltigen Neuordnung Aachen-Nords wurden bei der Konzeptionierung die zukunftsweisenden und regionalen Erkenntnisse aus (Gewerbe-)Flächennutzung, Energie, Digitalisierung und Mobilität herangezogen, um zur Verbesserung der öffentlichen Räume, des Wohn- und Gewerbeumfeldes sowie der privaten Flächen beizutragen. Ziel muss sein, proaktiv die minder- und ungenutzten Flächen zu aktivieren und einer geeigneten Nachnutzung zu zuführen und somit die Beseitigung von gewerblichem Leerstand einzuleiten. Der Standort ist bereits jetzt für seine Heterogenität bekannt. Die Entwicklung sollte unterstützt und in diesem Sinne fortgeführt werden. Aus dem einstigen reinen Gewerbestandort kann sich durch die Gestaltung öffentlicher Wege, Plätze, Grün- und Freiräume, durch moderne Unternehmen sowie Mobilitäts- und Infrastrukturkonzepte ein integriertes, smartes, sozial und ökologisch nachhaltiges Quartier für urbane Produktion, Wohnen und Freizeitgestaltung entwickeln.
Nach Fertigstellung des Nutzungs- und Vermarktungskonzepts geht es im nächsten Schritt darum, die aufgezeigten Handlungsschritte und Empfehlungen zu prüfen und in Umsetzung zu bringen. Dazu wurde beim Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa bereits ein Standortmanagement eingerichtet. Erste Umsetzungsschritte sind die Erstellung einer Wort- und Bildmarke für die (Gewerbe-)Flächenvermarktung, die Initiierung eines Unternehmensnetzwerk sowie die Erprobung verschiedener Smart City Ansätze, u.a. in den zuvor benannten Entwicklungsbereichen Schlachthofgelände und Campus Jahrhunderthalle im Rahmen der 5G-Antragstellung.
Zu E 1b - Premiumfußweg an die Wurm
Mit dem Premiumfußweg soll der Weg aus der Altstadt in Richtung Wurmtal, einem überregional bedeutsamen Grünraum. attraktiver gestaltet werden. Die Planung wurde 2018 konkretisiert und innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Dabei zeigte sich, dass auf einem wesentlichen Teil der Strecke die geplante Rad-Vorrang-Route Richtung Haaren parallel zum Premiumfußweg verläuft. Die Maßnahme soll daher zusammen mit Bausteinen der Rad-Vorrang-Route umgesetzt werden. Neben der internen Beteiligung erfolgte auch die Information der Bürger.
2020 wurde für die "Rad-Vorrang-Route zwischen Haaren und der Aachener Innenstadt" ein Förderantrag im Rahmen des "Förderprogramms zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland" gestellt, um weitere Fördermittel akquirieren zu können. Mit einem Bescheid wird im April 2021 gerechnet. Der Planungsbeschluss für die Rad-Vorrang-Route nach Haaren und den Premiumfußweg zur Wurm ist in Vorbereitung und wird im Jahr 2021 eingeholt. Die Umsetzung des Premiumfußweges ist spätestens bis Ende 2023 geplant.
Zu G 1b - Schulhof Aretzstraße:
Auf der Grundlage der Beteiligung von Jugendlichen aus dem Wohnumfeld, den angrenzenden OTs und den Schülerinnen und Schüler der GHS Aretzstraße wurde ein Entwurf zur Umgestaltung der Schulfläche erarbeitet. Mit der Umsetzung der Planung konnte im Februar 2020 begonnen werden. Im Sommer war die Umsetzung abgeschlossen. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen 150.000 €. Neben dem Eigenanteil von 30.000 € wurden von der Stadt Aachen zusätzlichen Kosten in Höhe von 20.000 € finanziert. Leider war bisher wegen der geltenden Coronaschutzverordnung eine offizielle Einweihung nicht möglich. Diese soll im Rahmen des geplanten Abschlusses des Förderprogramms Soziale Stadt Aachen-Nord Anfang September nachgeholt werden.
1.2 9. Förderstufe
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 22.08.2019 wurde für die 9. Förderstufe die Förderung für folgende Projekte bewilligt:
- A 2a - Zum Kirschbäumchen, Spiel-Sport-Schule (0,58 Mio. € förderfähige Gesamtkosten)
- D 1 - Bereich Jülicher Straße (0,57 Mio. € förderfähige Gesamtsumme)
- E 1a - Gestaltung öffentlicher Raum, Bereich Tal- und Scheibenstraße (0,965 Mio. förderfähige Gesamtsumme)
- G 1c - Spielplatz Sigmundstraße (0,15 Mio. € förderfähige Gesamtsumme)
- H 7 - Fortführung Quartiersmanagement (0,21 Mio. € förderfähige Gesamtsumme)
Zu A 2a - Zum Kirschbäumchen, Spiel-Sport-Schule:
Ziel dieses Projektes ist die Aufwertung und Ergänzung der Sport- und Freizeitflächen zwischen der Schule KGS Feldstraße und dem Abenteuerspielplatz Zum Kirschbäumchen. Der Auftakt zu einem umfangreichen Beteiligungsprozess erfolgte im Mai 2016 mit einem großen Spiel- und Sportfest. Weitere Beteiligungsbausteine folgten. In einer letzten Aktion wurden im Herbst 2020 noch mal eine weitere Gruppe Jugendlicher beteiligt, sodass nun zahlreiche Ideen und Wünsche unterschiedlicher Zielgruppe in das Gesamtkonzept einfließen konnten.
Im April soll der erforderliche Beschluss für die Ausführung eingeholt werden, sodass Ende 2021 / Anfang 2022 die Umsetzung erfolgen kann.
E 1a - Gestaltung öffentlicher Raum, Bereich Tal- und Scheibenstraße
Wesentliche Ziele der geplanten Maßnahmen sind eine Stärkung der Integration des DEPOTs in sein stadträumliches Umfeld sowie der Wegebeziehungen zwischen den Rehm-Plätzen und dem DEPOT im Übergang zum Quartier Wiesental. Die Scheiben- und Talstraße stellen eine wichtige Fuß- und Radverbindung der umgestalteten Rehm-Plätze mit dem sozio-kulturelle Stadtteilzentrum DEPOT und dem Quartier Wiesental dar. Insgesamt soll durch die Umgestaltung mehr Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Es fanden umfangreiche Beteiligungsformate mit den Mieter*innen des DEPOTs, der Anwohner*innen und den Akteuren statt. Zusätzlich wurde ein großes Fest in der Talstraße gefeiert und in diesem Rahmen bei den Besuchern Ideen und Wünsche zur Umgestaltung abgefragt.
Der Planungsbeschluss wurde am 28.05.2020 gefasst. In 2021 werden neue Leitungen durch die Regionetz verlegt. Mit dem Umbau kann frühestens Ende 2021 begonnen werden.
G 1c - Spielplatz Sigmundstraße
Der Planungsprozess wurde mit einer intensiven Beteiligung gestartet. Die angrenzenden Kitas sowie auch die Mieter der umliegenden Wohnbebauung haben zur Ideenfindung beigetragen. Als Motto wurde der Drachenwald aus der Nibelungensaga nach Wünschen aller Beteiligten umgestaltet.. Anfang Juli 2020 konnte dann mit der Umgestaltung begonnen werden. Hauptattraktion ist der Drachenwald, der dann Ende September 2020 offiziell eingeweiht werden konnte. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen 150.000 €. Neben dem Eigenanteil von 30.000 € wurden von der Stadt Aachen zusätzliche Kosten von 28.000 € finanziert.
H 7 - Fortführung Quartiersmanagement
Aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraumes bis 2021 war auch über das Jahr 2019 hinaus eine Verlängerung der Prozessbegleitung durch das Stadtteilmanagement über diesen Zeitraum erforderlich. Das Stadtteilbüro Aachen-Nord ist seit Anfang 2017 bis Ende 2021 im Bürgerzentrum DEPOT verortet. Daneben wird die Dependance „Tabitas“ des Stadtteilbüros im Quartier Feld- und Liebigstraße noch bis September 2021 weitergeführt. Neben der Information ist ein Schwerpunkt im verbleibenden Zeitraum die Gestaltung eines wertschätzenden Abschlusses des 12-jährigen Gesamtprojektes Soziale Stadt Aachen-Nord. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Stadtteilbüros ist mit Blick auf das Auslaufen des Förderzeitraums die Etablierung von nachhaltigen Strukturen und Verstetigung nach Ende der Förderung. Hier steht das Stadtteilbüro derzeit im engen Austausch mit dem Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, welches mit der Gesamtevaluation für das Förderprogramm Soziale Stadt Aachen-Nord beauftragt ist.
Dabei spielt insbesondere die Fortführung des Quartiersmanagement ab 2022 durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56). Alle beteiligten Fachbereiche sind hierzu bereits in einem stetigen Austausch. Nach den Sommerferien ist bereits die Ausschreibung der neuen Stelle für das Quartiersmanagement durch FB 56 vorgesehen, so dass eine lückenlose Übergabe und ein direkter Austausch zwischen dem Stadtteilbüro und dem neuen Quartiersmanagement im Dezember 2021 möglich erscheinen.
1.3 Gesamtevaluation und Teilbaustein Evaluation DEPOT
Seit 2003 werden in allen Programmstadtteilen des Förderprogramms Soziale Stadt Evaluationen durchgeführt mit dem Ziel, zu einer verbesserten Programmumsetzung und -steuerung beizutragen. Zu diesem Zweck werden fortlaufend und zeitnah Informationen erhoben und die Ergebnisse kontinuierlich in die Praxis rückgekoppelt. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung eines Verstetigungskonzeptes zur Entwicklung und Verfestigung von Strukturen, die die begonnenen Prozesse weitertragen und so Kontinuität schaffen können. Aufbauend auf den bisherigen Fortschreibungen und Fortschrittsberichten wurde daher vorausschauend mit Auslaufen der zweiten Projektphase seit Mai 2020 die Überleitung des Stadtgebiets Aachen-Nord von einem Soziale Stadt-Gebiet in ein Verstetigungsgebiet begonnen.
Gesamtevaluation „Soziale Stadt Aachen-Nord“:
Grundlage für diesen Prozess stellt die zu erarbeitende Evaluation inkl. Verstetigungskonzept des Projekts Aachen-Nord dar, welches einerseits prozessbegleitend, partizipativ und kooperativ sowie andererseits ex post für die bereits laufenden und abgeschlossenen Projekte durchgeführt wird. Am Ende soll eine lebendige Dokumentation über 12 Jahre Soziale Stadt Aachen-Nord entstehen, die die Ergebnisse inklusive Blick in die Zukunft von Aachen-Nord zusammenfasst.
Die Evaluation inkl. Verstetigungskonzept wurde Ende April 2020 an das Stadt- und Regionalplanungsbüro Dr. Jansen aus Köln vergeben. Engmaschig begleitet wird die Dokumentation durch die federführenden Projektleitungen der Fachbereiche Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa sowie Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur sowie dem Stadtteilbüro Aachen-Nord. Das beauftragt Büro hat bereits an der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts Aachen-Nord mitgearbeitet, so dass die Strukturen und das Quartier bereits bekannt waren. Der fertige Evaluationsbericht wird im April 2021 erwartet und im Anschluss daran in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Aachen vorgestellt. Erste Zwischenergebnisse der durchgeführten Befragungen und der Beteiligungen (Bürger*innen, Akteure und Politik), die seit September 2020 durchgeführt wurden, wurden bereits in der Lenkungsgruppensitzung im Februar 2021 vorgestellt. Darüber hinaus soll neben der Politik auch weiteren Zielgruppen (Akteure und Bürger*innen) die Ergebnisse der Evaluation vorgestellt werden. Geplant ist dies über eine anschauliche Broschüre, die im Rahmen der Abschlussfestivitäten im September 2021 verteilt werden soll.
Teilbaustein Evaluation DEPOT
Parallel zu der Evaluation des Gesamtprojektes wurde als weitere Grundlage des Verstetigungsprozesses das Leuchtturmprojekt „Stadtteilzentrum DEPOT“ von Juni bis Dezember evaluiert und ein Verstetigungskonzept erstellt Die Evaluierung erfolgte durch das Büro „Futur A“. Mit der Durchführung einer Evaluation als separater Baustein zur Gesamtevaluation soll dem DEPOT als „Leuchtturmprojekt“ des Förderprogramms Soziale Stadt Aachen-Nord Rechnung getragen werden.
Das Bürger- und Stadtteilzentrum DEPOT wurde im Rahmen der 3. und 4. Förderstufe mit Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt gefördert. Der soziale Schwerpunkt des Förderprogramms soll sich auch in der Ausrichtung des Hauses durch niederschwellige Angebote für die Bewohner des Stadtteils wiederspiegeln. Bestandteil des Förderantrags ist ein Konzept, dass die Ziele der inhaltlichen Ausrichtung des DEPOTs definiert. Mit der Bewilligung der Fördermittel von 2012 - 2016 in Höhe von insgesamt knapp 10 Mio. € für das Bürger-und Stadtteilzentrum DEPOT ist die Stadt Aachen für 20 Jahre nach Fertigstellung bis 2036 an den Förderzweck gebunden.
Anfang 2017 wurde das DEPOT mit einem großen Fest eröffnet und hat in den letzten drei Jahren auch eine stadtteilübergreifende Funktion als Veranstaltungs- und Eventlocation übernommen. Mit Blick auf die Verstetigung sollen die im Förderantrag genannten Ziele über den Zeitraum der Zweckbindung von 20 Jahren im Nutzungskonzept des DEPOTs fest verankert werden, in dem das bereits Erreichte gestärkt und die Akzeptanz im Stadtteil erhöht wird. Unter Berücksichtigung der vielseitigen Nutzungsanforderungen und –möglichkeiten sowie auch veränderter Rahmenbedingungen sollen die Qualitäten des „Doppelprojekts“ DEPOT (Funktion als Stadtteilzentrum und stadtteilübergreifender Veranstaltungsort) gesichert und weiter entwickelt werden. Hierzu gilt es auch, weitere Akteure im Stadtteil zu finden, die diesen Prozess dauerhaft begleiten und unterstützen.
Die Ergebnisse der Evaluation liegen der Verwaltung seit Mitte Februar vor und bieten nun eine Grundlage für die politische Diskussion zur Weichenstellung für die Verstetigung und Weiterentwicklung des DEPOT.
2. Änderungsantrag zum Projekt D 1 - Bereich Jülicher Straße
2.1 Projekt D 1 - Bereich Jülicher Straße
Ziel des Projektes war eine Umgestaltung der Jülicher Straße in Teilabschnitten zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, des Images und der Sicherheit im Gesamtbereich der Jülicher Straße.
Auf der Grundlage einer vorbereitenden Untersuchung und des Beteiligungsprozesses wurden zwei Bausteine konkretisiert und weiter entwickelt. Schwerpunkt der Betrachtung war der Mittelstreifen zwischen Hansemannplatz und Prager Ring sowie die Nebenfahrbahn im Bereich zwischen Ottostraße und Rudolfstraße.
Für den Mittelstreifen als erster Baustein wurde für insgesamt 10 Querungshilfen ein Modulkit entworfen. Ziel der geplanten Maßnahmen war, durch die besondere Gestaltung das Image und die Identität für den Standort zu verbessern aber auch die Sicherheit zu erhöhen. In dieser Planung musste berücksichtigt werden, dass die Maßnahmen einer späteren Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes für die Jülicher Straße nicht entgegenstehen.
Ziel der Umgestaltung der Nebenfahrbahn als zweiter Baustein war, die Aufenthaltsqualität sowie die Situation für Fußgänger*innen und lokale Gewerbebetreibenden in diesem Bereich zu verbessern. Des Weiteren sollte durch Baumschutzmaßnahmen der Erhalt der Platanen langfristig gesichert und zukünftige Schäden durch Wurzelwachstum verhindert werden.
Mit dem Bescheid 05/01/19 vom 22.08.2019 wurde unter anderem für die zwei Bausteine zur Umgestaltung der Jülicher Straße die Zuwendung von 80 % Förderung für die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 586.400 € bewilligt.
2.2 Geänderte Rahmenbedingungen
Mittlerweile haben sich im gesamten Stadtraum Jülicher Straße / Blücherplatz Rahmenbedingungen verändert bzw. konnten diese konkretisiert werden:
- Die Regiotram soll das nördliche Aachener Umland mit der Aachener Innenstadt verbinden. Derzeit läuft die Machbarkeitsstudie für dieses Projekt, in dem die grundsätzliche Machbarkeit einen schienengebundenen Infrastruktur bis in die Aachener Innenstadt überprüft wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Verbindung bis zum Bushof geschaffen werden soll. Diese soll über die Peterstraße und die Jülicher Straße Richtung Würselen geführt werden.
- Auch die Regionetz als regionaler Leitungsträger hat festgestellt, dass in der Jülicher Straße einige Leitungen (Fernwärme, Kanal, Strom, Gas) erneuert werden müssen.
- Die Ziele des 2019 durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Radentscheids sehen für Hauptverkehrsstraßen Standards für die Radverkehrsanlagen vor, die für die Jülicher Straße umfangreiche Änderungen der Verkehrsflächenaufteilung bedeuten würden.
Vor dem Hintergrund dieser ungeklärten Planungserfordernisse ist derzeit ein Umbau der Jülicher Straße - auch in Teilabschnitten - nicht denkbar. Zunächst müssen die o.a. Planungen durchgeführt und miteinander in Einklang gebracht werden, um kostspielige Doppelumbauten und doppelte Bauzeiten zu verhindern. Damit die bereits bewilligten Mittel trotzdem in Anspruch genommen werden können ist daher ein Änderungsantrag bei der Bezirksregierung erforderlich.
2.3 Änderungsantrag Europaplatz
Der Europaplatz war schon im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und der folgenden Fortschreibungen Teil der Überlegungen zur Entwicklung des Bereiches Jülicher Straße und Blücherplatz bis einschließlich Europaplatz. Das zur Verfügung stehende Gesamtbudget war allerdings begrenzt, sodass auch mit der letzten Fortschreibung die Umgestaltung des Europaplatzes hinten angestellt und andere Prioritäten gesetzt wurden. Mit einem Änderungsantrag besteht nun die Möglichkeit, die bereits bewilligten Mittel gezielt für die Umgestaltung des Europaplatzes zu verwenden.
Voraussetzungen hierfür sind:
• Erstellung von Planungsgrundlagen für einen Änderungsantrag
• Personelle Ressourcen inkl. einer Beauftragung Dritter für die Planung
• Umsetzung und Abrechnung innerhalb des Durchführungszeitraumes bis Ende 2023
• Kurzfristige Anfrage an die Bezirksregierung zur Zustimmung für die geplante Änderung
Gemeinsam mit allen beteiligten Fachbereichen wurde überprüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden können mit dem Ergebnis, dass nach jetzigem Stand die Umgestaltung des Europaplatzes bis Ende des festgelegten Durchführungszeitraumes im Dezember 2023 umgesetzt werden kann.
Daraufhin wurden im letzten Quartal 2020 die erforderlichen Unterlagen für einen Änderungsantrag erarbeitet und parallel bei der Bezirksregierung um eine Vorabprüfung gebeten. Anfang Februar hat die Bauverwaltung von der Bezirksregierung die Rückmeldung erhalten, dass die Stadt Aachen einen Änderungsantrag mit der Planung für den Europaplatz stellen kann (Anlagen 1 - 4).
2.4 Umgestaltung Europaplatz
Der Europaplatz vermittelt vom Autobahnkreuz Aachen kommend einen der ersten und markantesten Eindrücke des Aachener Stadtraums. Als einer der wichtigsten 'Stadt-Eingänge' Aachens wurde dieser repräsentativ gestaltet und der begrünte Innenbereich mit seinem Springbrunnen lädt sogar viele Anlieger zum Verweilen ein.
Der Europaplatz stellt eine wichtige Verbindung der Quartiere Aachen-Nord mit den Stadtteilen Frankenberger Viertel, Forst und Rothe-Erde dar. Über den Blücherplatz wird der Verkehr auf die Jülicher Straße, eine der radialen Hauptachsen in Aachen, geführt. Diese Bereiche sind Bestandteile zukünftiger Planungen. Für die Jülicher Straße wird zurzeit eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer Regiotram durchgeführt. Auch der Bereich des Blücherplatzes wird im weiteren Planungsprozess als wichtiger Teil des Gesamtkonzeptes mitgedacht.
Des Weiteren liegt der Europaplatz an einem der Aachener 'Premiumfußwege'. In diesem Teilprojekt des Innenstadtkonzepts Aachen 2022 wird das Ziel verfolgt, attraktive Fußgänger-Routen von der Aachener Innenstadt in die umgebenden Grün- und Landschaftsräume zu schaffen, inklusive einer Verbesserung der begleitenden Grünstrukturen und der Aufenthaltsqualität. Der am Europaplatz vorbeiführende Premiumfußweg 2 liegt im Programmgebiet der Sozialen Stadt Aachen-Nord und verbindet das gründerzeitliche Rehmviertel mit dem Wurmtal. Die Förderung für diese Maßnahme wurde mit dem Zuwendungsbescheid für die 8. Förderstufe bewilligt.
Auch die geplante Rad-Vorrang-Route zwischen der Innenstadt und dem Stadtbezirk Haaren führt über den Europaplatz. Die Route soll u.a. entlang des Wurmtals geführt und auf der gesamten Strecke durchgängig erkennbar gestaltet werden. Sie soll einen komfortabel befahrbaren Belag aufweisen, das nebeneinander Fahren sowie Begegnen von Radfahrenden und Zufußgehenden soll möglich sein.
Insbesondere die äußeren Teilbereiche des Europaplatzes werden seiner Bedeutung als 'Tor des Aachener Nord-Ostens' nicht gerecht. Durch Baumfällungen, die in den vergangenen Jahren aus Gründen der Verkehrssicherung erforderlich waren, ist der 'grüne Rahmen' des Platzes verloren gegangen. Damit einhergehend sind die Flächen vor allem für die fußläufige Nutzung in einem schlechten Zustand, die Aufenthaltsqualität ist hier ebenfalls äußerst unzureichend.
Im 2018 beschlossenen Aachener Freiraumkonzept 'Die Grüne Krone' ist der Europaplatz als 'Scharnier' zwischen dem Siedlungsraum und dem angrenzenden Landschaftsraum um Gut Kalkofen dargestellt. Für den Grünraum des Platzes werden der Erhalt und die Anlage von Baumstandorten und Pflanzflächen in besonderer gestalterischer Qualität sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Lokalklimas gefordert.
Die gestalterische Grundidee für den Europaplatz ist die Neuanlage eines umlaufenden Baum-Rings, der den heterogenen Baustrukturen im unmittelbaren Umfeld eine klare 'Fassung' des Platzes entgegensetzt. Die Baumpflanzungen, die den Maßstäben des Platzes entsprechend großzügig angelegt werden sollen, übernehmen neben der ästhetischen und gestalterischen Aufgabe auch eine wichtige mikro-klimatische Funktion. Die Ergänzung und Neuanlage von Baumstandorten soll zukünftig auch in Richtung des Blücherplatzes fortgeführt werden, da hier die Grünstrukturen ebenfalls starke Defizite aufweisen und die weiterführende Jülicher Straße eine der stark frequentierten Radialen in die Aachener Innenstadt ist. Die Planungen werden darüber hinaus durch einen Ideenteil „Blücherplatz“ ergänzt.
Auch zur Verbesserung der Bewegungs- und Aufenthaltsqualität für den Fuß- und Radverkehr besteht Handlungsbedarf. Die Oberflächen der bestehenden Anlagen des Fuß- und Radverkehrs sind in einem schlechten Zustand. Die Querungssituation für Zufußgehende und Fahradfahrende in den Zu- und Abfahrten des Kreisverkehrs ist teilweise nicht regelkonform ausgebildet und z.T. an den Zufahrten nicht eindeutig erkennbar.
Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität wird der Verkehrsraum für den Fuß- und Radverkehr neu aufgeteilt. Die Trennung der beiden Verkehrsarten berücksichtigt das unterschiedliche Geschwindigkeitsniveau sowie das Sicherheitsempfinden der Verkehrsteilnehmenden. Die Zufußgehenden sind durch einen breiten Grünstreifen mit Baumfeldern vom schnelleren Rad- und Kfz-Verkehr abgesetzt. Bänke laden zum Verweilen und Beobachten der Wasserfontänen ein. Durch die neuen Baumstandorte wird der Straßenraum klar gegliedert.
An zwei der vier Zufahrten ist der Fuß- und Radverkehr zurzeit bevorrechtigt. Diese Querungsstellen sollen gemäß der Regelwerke geprüft und durch entsprechende Gestaltung der Infrastruktur der Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr betont werden. An Querungsstellen mit Vorrang soll der Fußverkehr über einen Fußgängerüberweg (FGÜ) geführt werden. Entsprechende Markierung und Beschilderung sind anzubringen. Dies gilt ebenfalls für Querungen mit Vorrang des Radverkehrs. Zusätzlich wird eine niveaugleiche Führung der Fuß- und Radwege an den Querungsstellen angestrebt. Durch diese Anhebung der Fahrbahn wird eine langsame und rücksichtsvolle Fahrweise des Kfz-Verkehrs über diese barrierfreie Doppelquerung erreicht. Dies entspricht den Zielen des „Radentscheid Aachen“, dem der Rat der Stadt Aachen am 06.11.2019 mehrheitlich entsprochen hat.
Der Änderungsantrag zur Umgestaltung des Europaplatzes wurde der Lenkungsgruppe am 09.02.2021 vorgestellt (Anlage 5). Die Mitglieder haben die Planungen positiv bewertet und eine Vorstellung in den zuständigen Fachausschüssen befürwortet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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PSP-Element 5-090101-000-00400-050-1 Umsetz. Integr. Handlungskon. AC-Nord | ||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschriebener Ansatz 2021* | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
| ||||||
Auszahlungen | 617.700 | 617.700 | 0 | 0 |
|
| ||||||
Ergebnis | 617.700 | 617.700 | 0 | 0 |
|
| ||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020
PSP-Element 4-090101-001-6 Aachen-Nord | ||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||
Ertrag | 96.000 | 96.000 | 0 | 0 |
|
| ||||||
Personal-/ Sachaufwand | 358.631,59** | 358.631,59** | 0 | 0 |
|
| ||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
| ||||||
Ergebnis | 262.631,59 | 262.631,59 | 0 | 0 |
|
| ||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||
**Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 120.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 238.631,59 €
| |||||||
PSP-Element 5-120102-000-07900-300-1 Europaplatz (AC-Nord) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021* | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
| |
Auszahlungen | 760.500 | 760.500 | 0 | 0 |
|
| |
Ergebnis | 760.500 | 760.500 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120-102-064-9 Europaplatz (AC-Nord) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021* | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
| |
Personal-/ Sachaufwand | 47.000 | 47.000 | 0 | 0 |
|
| |
Abschreibungen | 168.500 | 168.500 | 0 | 0 |
|
| |
Ergebnis | 215.500 | 215.500 | 0 | 0 |
|
| |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ | |||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020
PSP-Element 5-120102-000-10200-300-1 Tal-, Eintracht-, Scheibenstraße (AC-Nord) | ||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021* | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 912.800 | 912.800 |
|
| ||||||
Auszahlungen | 214.093,53 | 214.093,53 | 1.141.000 | 1.141.000 |
|
| ||||||
Ergebnis | 214.093.53 | 214.093,53 | 228.200 | 228.200 |
|
| ||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020
PSP-Element 4-120102-081-7 Tal-, Eintracht-, Scheibenstraße (AC-Nord) | ||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
| ||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
| ||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 309.000 | 309.000 |
|
| ||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 309.000 | 309.000 |
|
| ||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||
PSP-Element 5-130101-000-02800-300-1 Grün- und Spielflächen Kirschbäumchen | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021* | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
| |
Auszahlungen | 581.800 | 581.800** | 0 | 0 |
|
| |
Ergebnis | 581.800 | 581.800 | 0 | 0 |
|
| |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 **davon 203.680 € als 78310000, 64.360 € als 78350000, 313.760 € als 78530000
PSP-Element 4-130101-012-1 Grün- und Spielflächen Kirschbäumchen | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021* | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 465.440 | 465.440 | 0 | 0 |
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Personal-/ Sachaufwand | 64.360 | 64.360 | 0 | 0 |
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Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
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Ergebnis | 401.080 | 401.080 | 0 | 0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 5-120103-000-10300-300-1 Premiumweg zur Wurm (AC-Nord) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021* | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 300.000 | 300.000 |
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Auszahlungen | 60.000 | 60.000 | 375.000 | 375.000 |
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Ergebnis | 60.000 | 60.000 | 75.000 | 75.000 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020
PSP-Element 4-120102-082-5 Premiumweg zur Wurm (AC-Nord) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 8.000 | 8.000 |
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Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 10.000 | 10.000 |
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Abschreibungen | 0 | 0 | 160.000 | 160.000 |
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Ergebnis | 0 | 0 | 162.000 | 162.000 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-150201-907-7 Aachen-Nord Quartiersmanagement | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2020* | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 ff. | Folgekost-en (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 128.000 | 128.000 | 128.000 | 0 |
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Personal-/ Sachaufwand | 160.000 | 345.013,89 | 160.000 | 0 |
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Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
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Ergebnis | 32.000 | 32.000 | 32.000 | 0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 185.013,89 € Personal-/ Sachaufwand, jährlich werden 24.000 € der Ermächtigungsübertragung benötigt um den Haushaltsansatz 2020 ff. aufzustocken
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PSP-Element 4-150201-954-2 Ergänzende Analyse Revitalisierung Aachen-Nord | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2020* | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 0 | 40.000 | 0 | 0 |
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Personal-/ Sachaufwand | 0 | 50.000 | 0 | 0 |
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Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
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Ergebnis | 0 | 10.000 | 0 | 0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 50.000 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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66,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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623,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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