Kenntnisnahme - E 46/47/0013/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Fraktion vom 14.01.2021 - Erstellung eines jeweils gesonderten Wirtschafts-, Investitions- und Personalplans sowohl für die Musikdirektion Aachen als auch für das Theater Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
- Verfasst von:
- E46/47
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Kenntnisnahme
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20.04.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Antrag der FDP-Fraktion bezweckt, Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht des Wirtschaftsplans für den Theater- und Konzertbetrieb separat aufzustellen. Hinsichtlich des Stellenplans gibt es hierfür keine Notwendigkeit, dieser weist die den einzelnen Sparten zugeteilten Stellen explizit aus.
Hinsichtlich der beiden übrigen Einzelpläne gilt folgendes:
Stadttheater und Musikdirektion Aachen wird in Form eines Drei-Sparten-Hauses – Musiktheater, Schauspiel und Konzerte – geführt. Dabei wird seit je her großer Wert darauf gelegt, dass die Beschäftigten auch der einzelnen Sparten sich als Teil des gesamten Theaters sehen. Für die Identifikation mit dem Haus und das gute Miteinander aller Beschäftigten ist es aus Sicht der Betriebsleitung unerlässlich, dass die Belegschaft sich vorrangig als Bestandteil des Theaters Aachen und nicht einer der Sparten sieht. Eine Ausweisung insbesondere des Erfolgsplans getrennt nach Theater- und Konzertbetrieb und damit ein Gegeneinander der Sparten wäre daher sehr kontraproduktiv.
Eine solche Trennung würde zudem auch eine wenig konstruktive Diskussion um geeignete und verursachungsgerechte Verteilungsmaßstäbe aufwerfen. GMD, Dirigenten und Orchester gewährleisten nämlich einerseits den Konzertbetrieb, sind aber andererseits auch für das Musiktheater tätig.
Schließlich ist der Betriebsleitung auch kein vergleichbares Haus bekannt, dass die beiden Pläne getrennt ausweist. Hierfür gibt es außer den schon genannten gewichtigen Erwägungen auch angesichts der letzten und der beiden kommenden Jahresabschlüsse (siehe 4. VJB 2019/2020 und
2. VJB 2020/2021) auch keinerlei Notwendigkeit.
Aufgrund des Vorgesagten wird der Entwurf des Wirtschaftsplans 2021/2022 in der bewährten bisherigen Form vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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199,6 kB
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