Entscheidungsvorlage - FB 56/0074/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat berät und beschließt über die Einrichtung von Arbeitsgruppen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 14.04.2021 hat  der Integrationsrat über die Bildung und den Zuschnitt möglicher Arbeitsgruppen beraten. Aufgrund der gegebenen inhaltlichen Abhängigkeit von der beabsichtigten Änderung seiner Geschäftsordnung – dazu hat der Integrationsrat, ebenfalls in der Sitzung vom 14.04.2021, die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen – wurde die weitere

Beratung zurückgestellt, bis die Ergebnisse zum Inhalt der neuen Geschäftsordnung des Integrationsrats vorliegen.

 

Perspektivisch und zur Vorbereitung der späteren Bildung von Arbeitsgruppen wurden von Herrn Demmer folgende mögliche Politikbereiche und Themenfelder zu Protokoll gegeben, die im Rahmen des Zuschnitts der Arbeitsgruppen gegebenenfalls zu berücksichtigen sein könnten:

 

• Erziehung, Bildung, Beruf

• Interkulturelle Öffnung, Anti-Rassismus, Vielfalt

• Gesundheit, Soziales, Senioren, Kultur, Sport

• Geflüchtete, Interkulturelle Zentren, bürgerliches Engagement

• Digitalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, innere Angelegenheiten (integrationsratsintern)

 

Die weitere Beratung und Beschlussfassung wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

 

Die Beratung in der Sitzung des 16.06.2021 steht somit in unmittelbarer Abhängigkeit des Ergebnisses zum vorausgehenden Tagesordnungspunkt „Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates“.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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