Entscheidungsvorlage - FB 56/0076/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat berät über den Sachstand und beschließt das weitere Vorgehen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 14.04.2021 wurde dem Integrationsrat über den Sachstand in Sachen „Änderung der Hauptsatzung“ berichtet. Ferner wurde ihm mitgeteilt, dass in der Angelegenheit ein Gesprächstermin zwischen der Verwaltung und dem Vorsitzenden, Herrn Uluğ, sowie dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Demmer, anberaumt wird. Dieses Gespräch hat zwischenzeitlich am 26.04.2021 stattgefunden. Für die Verwaltung haben Frau Lammers (Fachbereichsleitung Recht und Versicherung) und Herr Klee (Dezernat I - Referent der Frau Oberbürgerleisterin Keupen) sowie die Herren Frankenberger und Tönnes (Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration) teilgenommen. Im Rahmen des Termins hat Herr Demmer die Notwendigkeit der erneuten Beratung der Thematik in der nächsten Sitzung des Integrationsrats erklärt. Es werden dazu nochmals die als Anlagen bezeichneten Unterlagen in die Sitzung des Integrationsrats eingebracht.

 

In der Sache selbst stehen aktuell weitere Gespräche des Dezernats I mit dem Fachbereich Recht und Versicherung bevor. Es sind aus verschiedenen Veranlassungen umfangreiche Novellierungen verschiedener Regelwerke/Satzungen (Hauptsatzung, Zuständigkeitsordnung, Geschäftsordnung) zu erarbeiten. Aufgrund der zwischen diesen bestehenden Zusammenhänge und Abhängigkeiten können diese Novellierungen nur gemeinsam in einem Gesamtkontext und nicht lediglich partiell erfolgen. Entsprechend hoch ist der Abstimmungsbedarf sowohl innerhalb der Verwaltung als auch mit der Politik. Es handelt sich insoweit um einen noch laufenden Prozess.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in der nächsten Sitzung des Integrationsrats am 22.09.2021 erneut Bericht zu erstatten.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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