Entscheidungsvorlage - A 51/0089/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Einrichtung der zweiten altersgemischten Gruppe 0,4 bis 6 Jahre in Räumen des Ev. Frauenvereins Branderhofer Weg 14 zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Übernahme von 4 % des Trägeranteils, so dass dieser lediglich 5 %  zu den Betriebskosten aufzubringen hat, sofern die Bezirksregierung dieser Vereinbarung zustimmt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bereits in der Sitzung des damaligen Jugendhilfeausschusses war die Realisierung einer Kindertagesstätte möglichst kurzfristig in zweigruppiger Form in Räumen des Kinder- und Jugendheimes Branderhofer Weg als Montessori-Kinderhaus beschlossen worden.

Die erste der Gruppen wurde als große altersgemischte Gruppe für Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren im September 1999 in Betrieb genommen. Die Realisierung der zweiten Gruppe war seinerzeit nicht sofort möglich, da die dafür vorgesehenen Räume noch belegt waren und in der jüngeren Vergangenheit auch noch belegt blieben. Nunmehr steht das Freiwerden der Räume in Aussicht. Deshalb kann mit Blickrichtung Kindergartenjahr 2006/7 die Realisierung angegangen werden. Durch diese Gruppe kann das Angebot an Plätzen für unter-3-jährige Kinder in Aachen insgesamt, in Burtscheid insbesondere ausgeweitet werden. Bisher werden im Stadtbezirk nur in der städtischen Einrichtung Im Grüntal Kinder dieser Altersstufe betreut.

Das Land kann mangels Verfügbarkeit von Mitteln Zuschüsse zu den Bau- und Inneneinrichtungskosten derzeit nicht auszahlen. Es wird jedoch die Genehmigung zum Beginn der Maßnahme aussprechen. Die Landesmittel werden dann in der Folge bewilligt werden. Die einmalig aufzubringenden Investitionskosten für den Umbau und die Beschaffung der Einrichtung sind somit zunächst durch Träger und Stadt aufzubringen. Seitens der Stadt stehen für die Baumaßnahme.und für die Inneneinrichtung bei der Haushaltsstelle 9.46400.98770.0 –Beihilfen für Bau, Einrichtung und Modernisierung von Kindergärten- Mittel zur Verfügung. Die Kosten betragen für den Bau und für die Inneneinrichtung insgesamt rund 90.000 €.

Die Betriebskosten werden über die mögliche Kontingentumschreibung von freiwerdenden Mitteln im kommenden Jahr erfolgen können. Mit dem Träger wurde bereits in Sachen Finanzierung der ersten Gruppe lediglich ein Eigenanteil von 5 % zu den Gesamtbetriebskosten eingeräumt. Dies aus folgendem Grund:  Bei ursprünglich gesetzlich fixierten 9 % und ca. 125.000,- € kalkulierten Betriebskosten für diese Gruppe müsste der Träger jährlich 11.250,- € zusteuern. Er stellt jedoch die Räumlichkeiten zur Verfügung. Sofern die Stadt Träger wäre und die Räume deswegen anmieten würde, wäre Miete zu zahlen. Der städtische Anteil an der Jahresmiete betrüge bei einer Miete von 9,- € und ca. 220 m²   x 12 Monate 23.760,- € abzüglich 33 % Landeszuschuss dann 15.920,- €. Diese Summe stellt somit einen wesentlich höheren Anteil dar, als der Träger zu den Betriebskosten bei gesetzlichen fixierten 9 % aufbringen müsste. Da sich an der Ausgangssituation in Bezug auf die zweite Gruppe nichts geändert hat, kann auch in diesem Fall eine entsprechender Vertrag geschlossen werden, sofern die Bezirksregierung dieser Regelung zustimmt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen

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