Entscheidungsvorlage - FB 01/0119/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kreiswahlausschuss beschließt, folgende Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl im Wahlkreis 087 - Aachen I zuzulassen:

 

CDU

SPD

FDP

AfD

GRÜNE

DIE LINKE

Die PARTEI

FREIE WÄHLER

dieBasis

ADONIS

Teßmann

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bis zum 69. Tag vor der Wahl (19.07.2021, 18:00 Uhr) konnten Kreiswahlvorschläge eingereicht werden. Bis zum Ablauf dieser Einreichungsfrist haben die vorgenannten Parteien und Einzelbewerber jeweils einen Kreiswahlvorschlag eingereicht.

 

Entsprechend den wahlgesetzlichen Vorschriften wurden diese sofort nach Eingang durch die Kreiswahlleiterin daraufhin geprüft, ob sie den formellen und materiellen Anforderungen entsprechen.

Über das Ergebnis der Vorprüfung wird in der Sitzung berichtet.

 

Hiernach sind folgende Kreiswahlvorschläge form- und fristgerecht vorgelegt worden:

 

Partei und ihre Kurzbezeichnung/

bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort

Bewerber*in

Christlich Demokratische Union Deutschlands

(CDU)

Henke, Rudolf

Arzt

Aachen

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

(SPD)

Rhie, Ye-One

Kommunikationswissenschaftlerin

Aachen

Freie Demokratische Partei

(FDP)

Willkomm, Katharina

Rechtsanwältin

Langerwehe

Alternative für Deutschland

(AfD)

Lebien, Roger

Groß- und Außenhandelskaufmann

Aachen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(GRÜNE)

Krischer, Oliver

Bundestagsabgeordneter

Düren

DIE LINKE

(DIE LINKE)

Hunko, Andrej Konstantin

Publizist

Aachen

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

(Die PARTEI)

Dr. Zobel, Elke

Softwareentwicklerin

Aachen

FREIE WÄHLER

(FREIE WÄHLER)

Fink, Hans-Jürgen

Kaufmännischer Angestellter

Stolberg

Basisdemokratische Partei Deutschland

(dieBasis)

Korupp, Stephan

Arzt

Aachen

ADONIS

(Einzelbewerber)

Böving, Adonis

Motivations- und Kommunikationstrainer

Aachen

Teßmann

(Einzelbewerber)

Teßmann, Niklas

Student

Aachen

 

 

Gegen die Zulassung der Kreiswahlvorschläge ergeben sich keine Bedenken.

 

Alle eingereichten Kreiswahlvorschläge (mit Anlagen und ggfls. Unterstützungsunterschriften) liegen in der Sitzung zur Einsichtnahme bereit.

 

Gemäß §§ 10 Abs. 2 Bundeswahlgesetz i. V. m. 5 Abs. 5 Bundewahlordnung sind die Mitglieder und stellv. Mitglieder des Kreiswahlausschusses sowohl zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes als auch zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Die Beschlussfassung im Kreiswahlausschuss erfolgt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Kreiswahlleiterin den Ausschlag. Die Kreiswahlleiterin gibt die Entscheidung in der Sitzung im Anschluss an die Beschlussfassung unter kurzer Angabe der Gründe bekannt und weist auf den zulässigen Rechtsbehelf hin.

 

Weist der Kreiswahlausschuss einen Kreiswahlvorschlag zurück, so kann binnen drei Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den Landeswahlausschuss eingelegt werden. Beschwerdeberechtigt sind die Vertrauenspersonen des Kreiswahlvorschlages, der Bundeswahlleiter und die Kreiswahlleiterin. Der Bundeswahlleiter und die Kreiswahlleiterin können auch gegen die Entscheidung, durch die ein Kreiswahlvorschlag zugelassen wird, Beschwerde erheben. In der Beschwerdeverhandlung sind die erschienenen Beteiligten zu hören. Die Entscheidung über die Beschwerde muss spätestens am 05.08.2021 getroffen werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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