Kenntnisnahme - FB 52/0063/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese mit der Erstellung eines Sportentwicklungsplans für die Stadt Aachen unter Berücksichtigung der in der Vorlage beschriebenen Kriterien.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Grundsatzpapier „Kommunale Sportpolitik und Sportförderung“ vom 21.12.2021 empfiehlt der Deutsche Städtetag, dass eine zeitgemäße Förderung des Sports auf der Grundlage einer kommunalen Sportentwicklungsplanung erfolgen sollte, die das Sportverhalten und die Interessen der Bürger*innen einbezieht. Die Stadt Aachen hat zuletzt im Jahr 2009 eine Sportentwicklungsplanung beschlossen. Diese wurde im Jahr 2016 durch eine Überprüfung und Anpassung der Handlungsempfehlungen ergänzt. Fraktionsübergreifend besteht nun das Ziel, einen neuen Sportentwicklungsplan für die Stadt Aachen aufzustellen. Dies wird insbesondere auch damit begründet, dass sich das Sportverhalten der Menschen in den letzten Jahren stark verändert hat. Nach sportwissenschaftlichen Untersuchungen treiben inzwischen zwei Drittel der Menschen einer Stadt Sport außerhalb von Sportorganisationen im öffentlichen Raum und wählen dafür Sportformen, die meist keinen Normen folgen. Im vorbeschriebenen Grundsatzpapier des Deutschen Städtetages wird daher die Empfehlung ausgesprochen, den öffentlichen Raum als Sportraum zu stärken.

 

Aufgrund dieses veränderten Verhaltens der Bevölkerung ist es für die Stadt Aachen von sehr hoher Bedeutung, die Sportentwicklung wissenschaftlich neu zu betrachten und unter Einbeziehung von lokalen, sozialräumlichen und quartiersbezogenen Aspekten neu aufzustellen. Hierbei soll das Stadtgebiet in ca. 10 bis16 „Quartiere Sport + Bewegung“ (QSB) aufgeteilt werden, die abgestimmt sind mit der statistischen Einteilung der Stadt Aachen in 60 Lebensräume. So kann eine Datenverfügbarkeit zur Analyse der neu kreierten Räume gesichert werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht insgesamt ein detailliertes, zielgenaues Vorgehen passend zu den Herausforderungen der Sportentwicklung und Bewegungsförderung in den einzelnen Quartieren. Dabei besteht die Möglichkeit, themenbezogen auf bereits vorhandene Strukturen in den Quartieren (z.B. Bezirksämter u. Vertretungen, Stadteilkonferenzen, Quartiersmanagement) zurückzugreifen. Dieser Ansatz stellt die lokalen Netzwerke im Sport in den Mittelpunkt. Ziel ist es, z.B. in jedem QSB die Sportvereine und anderer Akteure im Feld Sport + Bewegung mit den Schulen, Kindertageseinrichtungen und anderen Institutionen ins Gespräch zu bringen und nach gemeinsamen Wegen zu einer Optimierung der Bedingungen vor Ort zu suchen. Als Ergebnis wird ein abgeleitetes Handlungsprogramm mit Schwerpunktfeldern erwartet.

Mit der Erstellung des neuen Sportentwicklungsplanes ist zwingend auch eine kontinuierliche und dauerhafte Begleitung der gebildeten Netzwerke durch die Sportverwaltung verbunden. Innerhalb des Fachbereiches Sport ist daher vorgesehen, eine Personalstelle sowohl für die Erstellung des Sportentwicklungsplans insbesondere unter Berücksichtigung sozialer Aspekte als auch die anschließende Betreuung und Begleitung der Netzwerke bzw. für die Umsetzung der Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung zu schaffen. Diese Stelle soll zeitlich unbefristet sein, damit sich eine nachhaltige Wirkung entfalten kann.

 

In der bisherigen Organisationsstruktur des Fachbereichs Sport können diese vorgenannten Tätigkeiten nicht abgebildet werden. Alle lt. Stellenplan eingerichteten Stellen sind reine „Verwaltungsstellen“ ohne sportwissenschaftliche Expertise. Mit Einrichtung dieser Stelle besteht für die Stadt Aachen die Möglichkeit, auch die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Sport dauerhaft zu stärken. Die Berührungs- und Anknüpfungspunkte bestehen insbesondere in Richtung Quartiersentwicklung/Sozialplanung, Bildung/Schule, Jugend, Stadtentwicklung, Kultur, Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt.

Der Antrag zur Einrichtung dieser Stelle wurde bereits im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2023 zum 15.02.2022 durch die Sportverwaltung gestellt.

Bis zur Etablierung wird eine Wahrnehmung der Tätigkeit personalkostenneutral aus vorhandenen Reststundenkontingenten und Vakanzen zunächst befristet ermöglicht.

 

Für die Erstellung eines neuen Sportentwicklungsplans beabsichtigt die Verwaltung, ein externes Büro zu beauftragen. Die Ausschreibung soll auf Basis der vorbeschriebenen Kriterien nach der Beschlussfassung durch den Sportausschuss von der Verwaltung erstellt werden.

Die nachfolgende Tabelle stellt eine grobe zeitliche Übersicht über die weitere Entwicklung des Sportentwicklungsplans dar:

 

Zeit

Tätigkeit

II. Quartal 2022

Ausschreibung zur Erstellung eines Sportentwicklungsplans (nach Genehmigung des Haushalts 2022)

Anfang III. Quartal 2022

Vorstellung der Ergebnisse der Ausschreibung und Beschlussfassung durch den Sportausschuss zur Vergabe des Auftrags sowie Auftragsvergabe

Mitte III. Quartal 2022 bis II. Quartal 2023

Arbeit in Workshops, Beteiligung der Schlüsselpersonen, Abstimmung zwischen den Planwerken (FB 45, FB 56), etc.

III. Quartal 2023

Vorstellung des neuen Sportentwicklungsplans und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen

 

Zwischen der Vergabe des Auftrags und der Vorstellung des neuen Sportentwicklungsplans wird der Sportausschuss regelmäßig über den aktuellen Sachstand informiert. Die Fraktionen werden in die Workshops eingebunden.

Unbenommen der Verbindlichkeit der o.a. Zeitplanung sind Abweichungen (z.B. durch Verzögerungen im Stellenbesetzungsverfahren) im Rahmen der zu erledigenden Aufgaben nicht auszuschließen. Daher ist bereits im Prozess beabsichtigt, einzelne Maßnahmen und Ergebnisse frühzeitig und kontinuierlich im Sinne eines „schnell besser“ in den Schwerpunktfeldern umzusetzen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

40.000

40.000

40.000

40.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2022 und 2023 sind insgesamt 80.000,00 € für die Erstellung des Sportentwicklungsplans berücksichtigt. Die Beträge gliedern sich wie folgt auf:

 

Haushaltsjahr  PSP-Element   Sachkonto  Betrag

2022   4-080202-915-4  54290000  20.000 €

2022   4-080203-905-3  54290000  20.000 €

 

2023   4-080202-915-4  54290000  20.000 €

2023   4-080203-905-3  54290000  20.000 €

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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