Entscheidungsvorlage - FB 52/0064/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Sport (FB 52) zur erneuten Ausweitung der Öffnungszeiten des Freibads Hangeweiher während der Coronapandemie zur Kenntnis.

 

Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Ausweitung der Öffnungszeiten des Freibads Hangeweiher im in der Vorlage genannten zeitlichen Rahmen für die Dauer der pandemischen Lage.
 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen beschloss in seiner Sitzung am 19.05.2021 die Ausweitung der Öffnungszeiten des Freibads Hangeweiher während der Coronapandemie.

Im Sportausschuss am 17. Juni 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, in der Dezembersitzung eine Einschätzung der Annahme des ausgedehnten Öffnungszeitenangebots sowie eine Schätzung der Mehrkosten bei Verstetigung der Maßnahme vorzustellen. Aufgrund der Auswertung wurde in dieser Sitzung beschlossen, dass die Verwaltung eine erneute Ausweitung der Öffnungszeiten für die Freiwassersaison 2022 prüft und in der Sportausschusssitzung am 17.03.2022 vorstellt.

 

Der Fachbereich Sport wird die Ausweitung der Öffnungszeiten des Freibades Hangeweiher in der Freibadsaison 2022 im größtmöglichen Rahmen anbieten.

 

Für die bevorstehende Freiwassersaison vom 01. Mai bis zum 30. September 2022 besteht aufgrund der momentanen Personallage sowie durch die Corona-Pandemie kaum Planungssicherheit. Ebenso bleibt abzuwarten, unter welchen Bedingungen die Coronaschutzverordnung des Landes NRW eine Öffnung des Freibads Hangeweiher zulässt. Momentan ist davon auszugehen, dass die Zulassungsvoraussetzungen und Regelungen für Sport im Freien gering sein werden und ein Betrieb zumindest wie im Vorjahr möglich sein wird.

 

Voraussichtlich werden sich die Reinigungs- und Aufräumarbeiten vor, während und nach dem öffentlichen Betrieb wieder erhöhen, wenn es, wie aus heutiger Sicht wahrscheinlich, zu einem höheren Besucheraufkommen wegen des Wegfalls der Notwendigkeit von Zeitfenstern mit beschränkten Besucherkapazitäten kommt. Dabei sind insbesondere das rechtzeitige Räumen und Schließen der Anlage in Abhängigkeit der Witterungs- und Lichtverhältnisse zu beachten.

 

Um die Ausweitung der Öffnungszeiten in diesem Jahr wieder anbieten und die dadurch anfallenden Personalstunden abdecken zu können, werden zusätzliche Kräfte besonders in der Beckenaufsicht benötigt.

 

Mit der derzeitigen Personallage gestaltet sich die Abdeckung der Schichten in der Aufsicht im Freibad Hangeweiher besonders schwierig, da auch ohne Betrieb des Freibads schon jetzt ein Fachkräftemangel besteht. Dies wirkt sich aktuell bereits auf die Öffnungszeiten der Elisabethhalle aus. Daneben erschwert der derzeitige Fachkräftemangel das Einstellen von Saisonkräften als Rettungsschwimmer*innen für das Freibad. Zusätzlich kommt es zu krankheitsbedingten Ausfällen des vorhandenen Stammpersonals, insbesondere durch Corona.

 

Aufgrund des Wegfalls der coronabedingten zeitweisen Schließung und des weniger eingeschränkten Betriebs der städtischen Hallenbäder, können die durch die Freiwassersaison zusätzlich entstehenden Bedarfe an Personalstunden, besonders in der Aufsicht, in diesem Jahr nicht ohne Einschränkung an anderer Stelle von den Fachkräften der Hallenbäder abgedeckt werden.

 

Dies hätte aus heutiger Sicht zur Folge, dass das vorhandene Personal auf die gesamten städtischen Bäder verteilt werden müsste und zu es einer Einschränkung der Öffnungszeiten der Hallenbäder führen würde. Denkbar wäre z.B., späte Öffnungszeiten der Schwimmhalle Süd zu kürzen, da das Freibad Hangeweiher ein dem der Schwimmhalle Süd vergleichbares Angebot für Familien bietet und diese bei schönem Wetter eine Hauptbesuchergruppe im Freibad sind.

 

Zur Deckung des Personalbedarfs stehen voraussichtlich die drei Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum/zur Fachangestellte*n für Bäderbetriebe zur Verfügung. Zusätzlich wird versucht Saisonkräfte zu akquirieren. Die Stellenausschreibung „Rettungsschwimmer*in (m/w/d)“ wurde im Karriereportal veröffentlicht und ebenfalls per Mail an die Schwimmsportvereine der Stadt Aachen gesendet. Zudem wurden Aushänge in den städtischen Bädern angebracht.

 

Die Verwaltung wird situativ unter Berücksichtigung aller Interessengruppen und Benutzer*innen der städtischen Schwimmbäder über die Öffnungszeiten der Hallenbäder entscheiden und entsprechend handeln, um den Betrieb auch mit den ausgeweiteten Öffnungszeiten des Freibads Hangeweiher abdecken zu können.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

Loading...