Entscheidungsvorlage - FB 52/0065/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD Fraktion beantragt mit Ratsantrag Nr. 160/18 vom 29.06.2021 (Anlage 1)

1. Die Einführung eines Sportgutscheins für Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 25 Jahren für eine einjährige Mitgliedschaft in einem Aachener Sportverein (berechtigt sind nur eingetragene und gemeinnützige Vereine) eigener Wahl bei Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Start des Schuljahres 2021/22.

2. Die Einführung der Maßnahme entsprechend bekannt zu machen, d.h. eine Übersicht über das Angebot der Sportvereine an alle Berechtigten zu verschicken. Die Einlösung erfolgt durch die Kinder und Jugendlichen (bzw. deren Eltern) nach eigenem Belieben innerhalb eines Jahres selbst.

3. Die Fortführung des Projekts nach erfolgter Pilotphase für alle Schülerinnen und Schüler im dritten Grundschuljahr.

 

In der Stadt Aachen leben Stand 31.12.2021 ca. 70.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 4 und 25 Jahren. Davon sind rund 27.000 zwischen 4 und 17 Jahre alt und rund 43.000 zwischen 18 und 25 Jahre alt. Etwa ein Drittel dieser Personen ist bereits Mitglied in einem Sportverein. Während es von 2019 zu 2020 einen Anstieg der Mitgliedszahlen der Personen bis 25 Jahre um 3 % (817) gab, sanken die Mitgliedszahlen von 2020 zu 2021 (Meldungen bis 28.02.2021) um rund 8 % (2.047).

 

Ausgehend von einem durchschnittlichen Jahresbeitrag von 90 € pro Jahr würden Kosten für die Sportgutscheine zwischen 6,3 Mio (Inanspruchnahme durch alle Personen) und 2,1 Mio (Inanspruchnahme von einem Drittel der Personen) entstehen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass auch die Personen, die bereits Mitglied in einem Sportverein sind, die Möglichkeit erhalten würden, einen Sportgutschein einzulösen.

 

Anzumerken ist, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, für Aktivitäten, unter anderem im Bereich Sport, einen Leistungsanspruch in Höhe von 180 € jährlich haben.

 

Unabhängig von diesem Leistungsanspruch hat der Fachbereich Sport in Zusammenarbeit mit dem „Nele und Hanns Bittmann e.V., „Hilfsfonds für Kinder in Not in der Region Aachen“, mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 einen so genannten „Schulsportfonds“ eingerichtet.

Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder

ideelle Hilfe zukommen zu lassen. Antragsberechtigt sind Eltern, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten oder über ein ähnlich geringes Familieneinkommen verfügen. Förderfähig sind die Ausstattung mit Sportkleidung und Sportschuhen, sowie die Mitgliedsbeiträge oder Kursgebühren für zeitlich begrenzte offene Sportangebote. Der Verein stellt hierfür der Sportverwaltung die finanziellen Mittel zur Verfügung, welche in Zusammenarbeit mit den Schulen die unkomplizierte Abwicklung übernimmt.

 

Die Bereitstellung eines Sportgutscheines erfordert zunächst eine Abfrage bei den Vereinen, ob und in welchem Umfang noch Kapazitäten für Neuaufnahmen vorhanden sind. Neuaufnahmen in größerer Zahl können nur dann stattfinden, wenn die Vereine über eine ausreichende Anzahl von Übungsleiter*innen verfügen. Dies ist nicht in allen Vereinen gegeben. Außerdem sind die Trainingsmöglichkeiten durch die zur Verfügung stehenden Platz- und Hallenzeiten begrenzt. Entsprechend der Abfrage ist eine Liste mit realisierbaren Vereinsangeboten zu erstellen. Dies vor allem auch, um nicht eine hohe Zahl von Begehrlichkeiten zu wecken, die nicht bedient werden können.

 

Fraglich ist, ob die bei Durchführung der in dem Antrag unter 1. und 2. genannten Maßnahmen entstehenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg stehen. Der entstehende Arbeitsaufwand würde auch einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, da im Fachbereich Sport dafür keine Kapazitäten zur Verfügung stehen.

 

Ein Ansatz für die Ausgabe eines Sportgutscheins könnte sein, eine bestimmte Altersgruppe auszuwählen, z.B. Grundschüler*innen allgemein oder Grundschüler*innen einer bestimmten Klasse. In Aachen besuchen aktuell 7590 Kinder eine städtische oder private Grundschule. Rund 1900 Kinder besuchen eine der 4 Klassen. Ein Vorteil wäre, die Erreichbarkeit der Kinder über die Schulen. Sowohl das Angebot als auch die Ausgabe des Sportgutscheins könnte über die Schulen abgewickelt werden. Auch diese Variante würde einen dauerhaften Personalbedarf von ca. ½ Stelle beim Fachbereich Sport auslösen, da die komplette alljährliche Koordination und Abwicklung dort erfolgen müsste. Ausgehend von einem durchschnittlichen Vereinsbeitrag für diese Altersklasse in Höhe von 70 € jährlich, würden Kosten für die Sportgutscheine, z.B. für die Erstklässler in Höhe von maximal 1.900 x 70 € = 133.000 € entstehen.

 

Es gibt folgende Beispiele anderer Kommunen:

 

Die Stadt Dortmund schenkt jedem Kind zu seinem 4. Geburtstag einen Sportgutschein im Wert von 50,00 €.

 

Die Stadt Mülheim verteilt einen Sportgutschein an Kinder ab 3 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters, die noch nicht Mitglied in einem Mülheimer Sportverein sind, für eine kostenlose, einjährige Mitgliedschaft.

 

Die Stadt Duisburg gibt in Kooperation mit dem Stadtsportbund Duisburg allen Erstklässlern, die noch nicht Mitglied in einem Sportverein sind, einen Gutschein, der zu einer einjährigen Vereinsmitgliedschaft in einem an der Aktion teilnehmenden Verein berechtigt.

 

Die Stadtsportbund Braunschweig verteilt Sportgutscheine an Erstklässler. Der Sportgutschein kann nur einmalig in einem Verein eingelöst werden, in dem das Kind nicht bereits Mitglied ist.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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