Kenntnisnahme - FB 56/0181/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zu den Projektanträgen Nr. 4 bis 6 zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2022 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ 150.000,- Euro zur Verfügung.

Die zur Verfügung stehende Summe für Projekte zur Integration in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) basiert auf der vom Integrationsrat am 01.12.2021 beschlossenen Mittelverteilung.

 

 

Projektantrag Nr. 4

 

Verein der Freunde und Förderer der christlich-orthodoxen Kultur e.V.

„Kulturbrücke: sich wohl fühlen durch Kunst, Sprache, Kommunikation“

Beantragt: 1.000,00 Euro

 

Das Projekt richtet sich an Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren und erwachsene Menschen aus der Ukraine. Es werden 5 Gruppen mit je 8 Personen gebildet. Zusätzlich werden 10 Teilnehmer*innen in bereits bestehende Gruppen integriert.

Ziel des Projektes ist es, den Menschen in Deutschland mit Hilfe von Kunst ein Gefühl von Geborgenheit zu vermitteln. So soll die neue Heimat, wenn auch möglicherweise nur vorübergehend, näher und verständlicher werden. Kunst ermöglicht es, sprachliche, kulturelle und politische Barrieren zu überwinden. Kunst als universelle Sprache spricht das Empfinden der Menschen direkt an.

Es sind Mal- und Tanzunterricht, Kunstworkshops und Bastelstunden geplant. Die Kursleiter*innen sind in ihren Fachrichtungen ausgebildet. Da alle einen Migrationshintergrund haben und in der deutschen Gesellschaft integriert sind, können die Kursleiter*innen den neu angekommenen Menschen dabei helfen, sich heimisch zu fühlen.

 

Es ist geplant, die angefertigten Bilder auszustellen und Aufführungen durchzuführen.

 

Das Projekt wird von der Verwaltung als förderfähig bewertet.

Förderhöhe: 1.000,00 Euro

 

 

Projektantrag Nr. 5

 

MOSAIK, Deutsch-osteuropäisches Integrations- und Kulturzentrum e.V.

„Schulstartklar“, Integrationskurs für ukrainische Vorschulkinder

Beantragt: 960,00 Euro

 

Das Projekt richtet sich an ukrainische geflüchtete Kinder im Vorschulalter (5-6 Jahre) und hat als Ziel, die Teilnehmer*innen auf den Start an der Grundschule in Deutschland vorzubereiten. Es können 10 Kinder an dem Kurs teilnehmen.

In erster Linie werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache vermittelt sowie der sichere Sprachgebrauch aktiviert.

Die Kinder werden einmal wöchentlich von Lehrkräften des Deutsch-Osteuropäischen Integrations- und Kulturzentrums e.V./MOSAIK unterrichtet. Langjährige pädagogische Erfahrung sowie ukrainische Sprachkenntnisse der Lehrkräfte spielen bei dem Projekt eine wichtige Rolle.

Neben Deutschkursen werden Kunst-, Musik- und Mathematikunterricht angeboten sowie Ukrainisch zur Erhaltung der Muttersprache.

Parallel werden Beratungsgespräche für die Eltern zu den Themen Erziehung und Schulvorbereitung sowie zum deutschen Schulsystem angeboten.

Gute Sprachkenntnisse steigern die allgemeine Bildungsfähigkeit und erleichtern den Einstieg in das Schulleben; das Projekt hilft beim Abbau von sprachlichen Defiziten und Entwicklungs- und Erziehungsschwächen, was die Ungleichheiten während des Bildungsprozesses reduziert. 

Das Interesse an dem Kurs ist groß, und die ukrainischen Eltern bitten um jede Hilfe. Ältere Kinder werden in anderen Projekten von MOSAIK gefördert.

 

Das Projekt wird von der Verwaltung als förderfähig bewertet.

Förderhöhe: 960,00 Euro

 

 

 

Projektantrag Nr. 6

 

MOSAIK, Deutsch-osteuropäisches Integrations- und Kulturzentrum e.V.

„Schulstartklar“, Integrationskurs für ukrainische Grundschulkinder

Beantragt: 960,00 Euro

 

Das Projekt richtet sich an ukrainische geflüchtete Kinder im Grundschulalter (6-9 Jahre) und hat als Ziel, die Teilnehmer*innen auf die Integration in eine deutsche Grundschule vorzubereiten. Es können 10 Kinder an dem Kurs teilnehmen.

Das Projekt entspricht in der Beschreibung und Durchführung dem Projekt in Antrag Nr. 5.

 

Das Projekt wird von der Verwaltung als förderfähig bewertet.

Förderhöhe: 960,00 Euro

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ stehen in 2022 insgesamt 150.000,00 € zur Verfügung.

 

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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