Entscheidungsvorlage - FB 56/0184/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass eine Postkarte mit Informationen über das aktive und passive Wahlrecht nach dem Vorbild der Postkarte zu den Integrationsratswahlen 2020 erstellt wird, die per QR-Code auf die Internetseite des Wahlamtes verweist.
 

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Liste „Migranten für Integration und Teilnahme (MIT)“ und die Liste „Infopoint Bürgerinnen und Bürger für Aachen“ haben in der Sitzung des Integrationsrats der Stadt Aachen am 02.02.2022 den Antrag eingebracht, die politischen Partizipationsmöglichkeiten durch Informationen über das aktive und passive Wahlrecht zu fördern (siehe Anlage 1). Laut Antragstellung soll durch die Bereitstellung von Informationen zu den unterschiedlichen Wahlen sowie den verschiedenen wählbaren Gremien in mehreren Sprachen die politische Teilhabe der Bürger*innen und Einwohner*innen der Stadt Aachen aktiv gefördert werden.

 

Für eine praktikable Umsetzung der Bereitstellung von Informationen gemäß dem Antrag, haben sich die Fachabteilungen aus dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) sowie dem Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing (FB 13) intensiv ausgetauscht. Mit dem Ziel, die politischen Partizipations- und Teilhabemöglichkeiten durch Informationen zu fördern, schlägt die Verwaltung Folgendes vor:

Orientiert an der Postkarte für die Integrationsratswahlen aus dem Jahre 2020 soll eine Postkarte erstellt werden, die mit der Webseite des Wahlamts der Stadt Aachen durch einen QR-Code verlinkt ist. Auf dieser verlinkten Seite werden alle relevanten Informationen in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt.

 

Aktuell liegen die Informationen auf der Webseite des Wahlamtes ausschließlich in deutscher Sprache vor. Diesbezüglich schlägt die Verwaltung vor, wie bereits bei der Übersetzung des Flyers des Integrationsrates zu verfahren, und sich an den vorliegenden Sprachen des Flyers zum Integrationsrat zu orientieren. Als Grundlage für eine Empfehlung, in welche Sprachen der Flyer des Integrationsrats übersetzt werden konnte, hatte die Verwaltung im November 2019 die Daten zu den Hauptherkunftsländern der Zugewanderten in Aachen sowie die statistischen Auswertungen über die Erstsprachen der neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen aus der Seiteneinsteiger*innen-Beratung des Kommunalen Integrationszentrums herangezogen. Da in vielen Staaten verschiedene Sprachen gesprochen werden, kann von einer Staatsangehörigkeit nicht automatisch auf die Herkunftssprache geschlossen werden. Die Daten wurden miteinander abgeglichen und in Verbindung gesetzt. Die Verwaltung empfahl in der Integrationsratssitzung am 13.11.2019 eine Übersetzung in die sieben am häufigsten gesprochenen Sprachen gemäß Auswertung: Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Rumänisch, Spanisch, Russisch, Griechisch – sowie eine Übersetzung in Englisch und Französisch.

 

Die nun vorgeschlagene Information in Form einer Postkarte zu den Wahlmöglichkeiten kann zudem über die „Neubürger*innen-Tüten“ bei der Anmeldung im Bürgerservice und in den Bezirksämtern verteilt werden. Diese Möglichkeit der Ausgabe bzw. Verteilung der Postkarte wurde bereits mit der zuständigen Fachabteilung abgestimmt. Ebenso kann in der „Neubürger*innenbroschüre Aachen kompakt“ der Text der Postkarte sowie der dazugehörige QR-Code für eine Verlinkung zur Internetseite des Wahlamtes aufgenommen werden.

Die Verwaltung rät von einer Druckfassung der Informationen aus verschiedenen Gründen ab. So kann zum Beispiel der individuelle Bedarf an unterschiedlichen Sprachfassungen im täglichen Geschäft der Ausgabestellen schwerlich abgefragt werden und es müsste darüber hinaus eine Vielzahl an unterschiedlichen Broschüre-Versionen vorgehalten werden.

 

Zur Veranschaulichung ist die entworfene Postkarte dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage 2).

 

Die Verwaltung schlägt dem Integrationsrat deshalb vor, dass eine Postkarte nach dem Vorbild der Postkarte zu den Integrationsratswahlen 2020 erstellt wird, die per QR-Code auf die Internetseite des Wahlamts verweist.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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