Entscheidungsvorlage - FB 02/0166/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Sachstand der im Rahmen des Ratsantragspaket Einzelhandel, Gastronomie und Innenstadt initiierten Projekte zustimmend zur Kenntnis. Der Ausschuss unterstützt die geplante Vorgehensweise zum Fonds 2.0 sowie zur Umsetzung des Pakets ‘Lieferung nach Hause organisieren‘ und beauftragt die Verwaltung zum Fortschritt aller Projekte und Maßnahmen im Bereich Einzelhandel, Gastronomie und Innenstadt regelmäßig kurz zu unterrichten.
 

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Erläuterungen

Sachstandbericht zum Ratsantragspaket ‘Einzelhandel und Gastronomie‘

Mit Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung zu TOP 5 in seiner Sitzung am 24.11.2021 wurde die Verwaltung aufgefordert, regelmäßig über den Fortgang der einzelnen Projekte zu unterrichten.

Folgende Projekte sind bereits auf den Weg gebracht worden bzw. ihre Entwicklungen weit fortgeschritten:

-  ‘Ladenliebe‘ (im Rahmen der NRW-Fördermaßnahme ‘Sofortprogramm Innenstadt NRW‘)

-  Smart Shopping Aachen (ehem. ‘Hybrider Einzelhandel‘)

- Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks

- Gutscheinsystem und Stadtquiz Einzelhandel

- Lieferung nach Hause organisieren

 

Das Projekt ‘Ladenliebe‘, in dessen Rahmen leerstehende Ladenlokale zu deutlich reduzierten Mieten seitens der Stadt Aachen angemietet und zu einer nochmals deutlich vergünstigten Miete angeboten und (unter-)vermietet werden, erfreut sich großer Nachfrage und entsprechenden Erfolgs. Seit dem operativen Start des Projektes wurden – beginnend ab dem 01.09.2021 – inzwischen zwölf Ladenlokale vermittelt und ehemals leerstehende Ladenlokale mit neuem Leben gefüllt. Die neue Nutzungsvielfalt reicht vom klassischen Modehandel über Handwerk und kreative Dienstleistung bis zu Concept-Stores und Familieneinrichtung mit Kinderbetreuung. Dem Angebot an bereits akquirierten freien Ladenlokalen, deren Eigentümer*innen der temporären Verringerung ihrer Mieten zugestimmt und Bewerber*innen ausgewählt haben, steht auf der Nachfrageseite eine noch größere Anzahl an Bewerbenden gegenüber. Bislang sind 46 Anträge über das Serviceportal der Stadt Aachen eingegangen. Seitens des FB 02 wird daher weiter intensiv nach in Betracht kommenden Leerständen recherchiert, Eigentümer*innen kontaktiert und zur Teilnahme an dem jetzt schon erfolgreichen Projekt zu überzeugen versucht. Über weitere erfolgreiche Akquise und daraus resultierende Ladeneröffnungen wird der Ausschuss regelmäßig unterrichtet werden.

 

Über das vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW im Rahmen der Digitalen Modellregionen geförderte Projekt ‘Smart Shopping Aachen‘ wurde zuletzt in der AAWR-Sitzung am 27.04.2022 ausführlich berichtet. Daher wird nachfolgend nur ein kurzer Statusbericht gegeben.

Kürzlich wurden auf der Plattform folgende neue Werkzeuge ausgerollt: Produktempfehlungen, Video- und Bildergalerie, Erleichterungen bei der Produktanlage (Duplizieren- und Aktivieren-/Deaktivieren-Funktion), Veranstaltungen, Sonderpreise für Produkte. Weitere Funktionen, wie zum Beispiel eine Warenwirtschaftsschnittstelle, werden in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Aktuell nehmen 96 Geschäfte bzw. Gastronomiebetriebe die Angebote, die die Plattform bietet, in Anspruch.

Um die Plattform in Aachen bekannter zu machen, wird derzeit eine umfassende Social-Media-Kampagne zusammen mit dem Informationsportal ‘Einkaufen in Aachen' (Kooperationspartner im Projekt) geplant.

Für den 30. Juni ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ein Netzwerk- und Best-Practice-Event für den Einzelhandel und die Gastronomie in der Annahalle in Planung.

 

Es wurde bereits im Ausschuss kommuniziert, dass der erfolgreiche Weiterbetrieb der Plattform nach Auslaufen der Förderphase nur sichergestellt werden kann, wenn ausreichend Budget für den technischen Weiterbetrieb und ggf. die Weiterentwicklung, Marketingmaßnahmen und eine ‘Kümmerer‘-Funktion zur Verfügung steht. Die geschätzten Aufwände für die nächsten drei Jahre werden verwaltungsseitig für den Haushalt 2023 angemeldet.

 

Der ‘Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks‘, der im letzten Jahr Interessen-, Straßen- oder Werbegemeinschaften sowie Einzelunternehmen in Zusammenarbeit mit mind. einem anderen Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie oder Handwerk die Möglichkeit zur Abfederung der pandemischen Auswirkungen geboten hat, wird sehr gut angenommen. 30 von 46 eingereichten Anträgen konnten bewilligt werden. Die Projekte befinden sich bis Ende Mai bzw. teils nach Verlängerung bis Ende Juli in der Umsetzung und sind sehr vielseitig. Es wurden sowohl Veranstaltungen als auch straßengestalterische Elemente, Digitalisierungsmaßnahmen und solche zur Stärkung lokaler Netzwerke beantragt und genehmigt. Einzelne Vorhaben sollen im Rahmen einer Abschlussveranstaltung (voraussichtlich im September) vorgestellt werden.

Aufgrund der positiven Resonanz soll schnellstmöglich mit den übertragenen Restmitteln eine zweite Auflage des Fonds aufgesetzt werden. Die Richtlinien sollen dahingehend geändert werden, dass sich die Maßnahmen auf die Außendarstellung des Standortes (Straßenzug, Quartier o.ä.) und damit auf die Belebung und Attraktivitätssteigerung beziehen müssen. Zudem sollen Anträge in der zweiten Phase nur im Zusammenschluss von mindestens fünf Unternehmen aus den zuvor genannten Branchen gestellt werden können.

Darüber hinaus sollen etwa 30.000 Euro der für das Thema ‘Lieferung nach Hause‘ eingeplanten Mittel in den Fonds integriert werden, um den lokalen Geschäften und Gastronomiebetrieben die Chance zu bieten, eigene Lösungen für diesen Themenbereich voranzutreiben.

 

Die Subventionierung der Schenk-Lokal-Gutscheine ist Anfang April erfolgreich abgeschlossen worden. Es wurden etwa 9.500 Gutscheine mit einem Gesamtwert von ca. 762.000€ verkauft. Durch die eingesetzten Fördergelder i. H. v. gut 141.000€ konnte somit eine herausragende Hebelwirkung erzielt werden. Stand Mitte April wurden bereits 490.000 Euro Gutscheinguthaben in den 173 Akzeptanzstellen eingelöst. Das Feedback der teilnehmenden Geschäfte ist bislang ausnahmslos positiv.

Ende März wurde die Aktion um ein sechswöchiges Stadtquiz ergänzt, bei dem Interessierte aachenspezifische Fragen beantworten mussten, um pro Woche einen 100-Euro-Schenk-Lokal-Gutschein zu gewinnen. Die Aktion wurde am 12. Mai ebenfalls erfolgreich beendet. Insgesamt nahmen 640  Personen am Quiz teil.

Die Verwaltung untersucht weiterhin Möglichkeiten, ob und inwieweit die Umsetzung eines Punktesammelsystems für Aachen vorangebracht werden kann.

 

Hinsichtlich des Projektes ‘Lieferung nach Hause organisieren‘ fand im Mai ein Austausch zwischen den Fachbereichen 02 und 61 statt, um Synergien zu prüfen und Lieferoptionen zu ermöglichen. Das Thema ‘Abholschränke‘ wird weiterhin forciert und in Gesprächen mit potenziellen Dienstleistern konkretisiert. Ein Austausch mit der APAG zu potenziellen Standorten für die Abholschränke in oder an Parkhäusern ist weiterhin in Planung.

Ebenso wurde mit der Übersicht lokaler Lieferdienste begonnen, um diese den Geschäften sowie Gastronomiebetrieben zur Verfügung zu stellen. Um die Umsetzung eigener Projekte des Handels und der Gastronomie zu unterstützen, sollen 30.000 Euro dem Fonds 2.0 zugeführt werden (siehe oben).

 

Über den Fortgang dieser Projekte wird die Verwaltung regelmäßig unterrichten.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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