Kenntnisnahme - FB 02/0169/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen zur Gemeinwohlökonomie zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Sachstand Gemeinwohlökonomie

Die Gemeinwohlökonomie (GWÖ) ist ein alternatives Bewertungsverfahren, mit dem Unternehmen und Institutionen ihre Wirkung und ihren Einsatz für das Gemeinwohl prüfen können. Mit dem Ansatz werden nicht nur monetäres Wachstum und Gewinnmaximierung, sondern auch Aspekte der Nachhaltigkeit, Solidarität und Menschenwürde gemessen und in einer Gemeinwohlbilanz ausgewiesen. Unter Begleitung eines zertifizierten Gemeinwohl-Beraters führen Unternehmen in einem ersten Schritt einen sogenannten ‘GWÖ-Schnelltest‘ durch.

Grundlage des Schnelltests ist eine Matrix bestehend aus 20 Gemeinwohl-Themen, in der jeweils entlang von fünf Berührungsgruppen sowie entlang von vier Werte-Kategorien Fragestellungen formuliert sind, anhand derer der Beitrag eines Unternehmens zum Gemeinwohl messbar gemacht werden kann. Die Bewertung findet in einem Stufenverfahren statt.

 

Basierend auf einem gemeinsamen Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion vom 20.05.2021 wurde die Verwaltung der StädteRegion Aachen gebeten zu prüfen, welche ihrer Beteiligungsgesellschaften geeignet sind, um eine Gemeinwohlbilanzierung vorzunehmen und als Pilotprojekt für weitere Bilanzierungen zu dienen. Gleichzeitig hat auch die Verwaltung der Stadt Aachen in Kooperation mit lokalen Akteuren dem Thema mehr Aufmerksamkeit geschenkt und im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung am 16.06.2021 dazu referiert. Basierend auf diesen Entwicklungen wurde ein gemeinsames Vorgehen der Stadt Aachen und der StädteRegion initiiert. Als gemeinsame Beteiligungsgesellschaften beider Verwaltungen wurde das Interesse der AGIT sowie der regio iT in ersten Gesprächen ausgelotet. Beide Unternehmen haben zwischenzeitlich den beschrieben ‘GWÖ-Schnelltest‘ durchgeführt. Darüber hinaus hat auch das städtische Gebäudemanagement (E26) unter Leitung von Herrn Schavan Interesse bekundet, sich einem ersten Schnelltest zu unterziehen.

 

Über die Entwicklungen und Ergebnisse bei den einzelnen Institutionen und Akteuren wird im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung am 22. Juni 2022 mündlich berichtet.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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