Kenntnisnahme - FB 01/0279/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ermöglichungskultur Innenstadt hier: Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 24.08.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beteiligt:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung; E 18 - Aachener Stadtbetrieb; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- FB 01
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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14.09.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 24. August 2022 beantragt die SPD Fraktion im Rat der Stadt Aachen, den Punkt „Ermöglichungskultur Innenstadt“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses zu nehmen. Dabei sollten die folgenden Themen beraten und die Sachstände sowie mögliche Maßnahmen von der Verwaltung vorbereitet werden:
- Gestaltungsvorgaben für die Gastronomie
- Randbedingungen für Veranstaltungen und Events
- Sicherheit und Sauberkeit
- Erreichbarkeit
- Gebühren und Abgaben
-
Dabei werden insbesondere konkrete kurzfristige Maßnahmen adressiert (Zitatanfang):
“Im Fokus sollen insbesondere die Aufenthaltsqualität von den frühen Abendstunden bis in die späte Nacht hinein stehen. Die Perspektive richtet sich dabei von einem starken Sommer auf einen derzeit nicht risikofreien Herbst, der insbesondere für die Gastronomie die Risiken von Preissteigerungen, geringerer Kaufkraft und einer erneuten Corona-Welle birgt.” (Zitatende)
Stellungnahme
Die Innenstadtentwicklung ist nicht nur von elementarer Bedeutung für die Zukunft der Stadt und
Innovationsmotor, sondern zudem ein extrem komplexer und dynamischer Prozess, der für sein
Gelingen einen starken Schulterschluss von Politik, Verwaltung, Hochschulen und Zivilgesellschaft
erfordert und zum anderen über die verschiedenen Themen und Handlungsstränge koordiniert,
gesteuert und kommuniziert werden muss. Es ist notwendig, eine Brücke zwischen „Innenstadt
gestern“ und „Innenstadt morgen“ zu bauen, Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen und eine
Polarisierung zu verhindern. Mit dem integrierten Zukunftsprozess Innenstadtmorgen (s. TOP Ö 5) wird die Zukunft der Innenstadt gemeinsam gestaltet, umgesetzt und kommuniziert.
Wie im 2. Sachstandsbericht Innenstadt formuliert wurde, steht in diesem Kontext die Etablierung eines positiven gemeinsamen Leitbildes einer offenen, kooperativen, kreativen und gemeinwohlorientierten Innenstadtentwicklung – insbesondere seit dem letzten Jahr - im besonderen Fokus von Politik und Verwaltungshandeln und ist erklärtes Ziel der Oberbürgermeisterin. Dabei ist klar, dass es neben den „langen Linien“ auch kurzfristiger Maßnahmen bedarf, die zudem auf aktuelle Unwägbarkeiten flexibel und schnell reagieren können. So haben die Akteure aus dem Bereich Handel und Touristik zuletzt berichtet, dass nach dem Corona-bedingten Abflauen der Besucher*innenfrequenz in den letzten zwei Jahren die Aachener Innenstadt erfreulicherweise einen hervorragenden Sommer erlebt hat, nun aber im Herbst angesichts der Unwägbarkeiten im Kontext des Ukraine-Krieges und der Corona-Entwicklung die Städtetourismus-Buchungen eingebrochen sind.
Bereits im letzten Jahr wurden verschiedene Maßnahmen und Projekte auf den Weg gebracht, die der gewünschten und notwendigen „ermöglichenden Haltung“ zur Innenstadtentwicklung entsprechen. Diese werden im Folgenden zitiert, ein umfassendes Bild kann der Vorlage 2. Sachstandsbericht Innenstadtentwicklung entnommen werden.
Bündelung der koordinierenden Kräfte in der Innenstadtentwicklung
Eine bereichsübergreifende Ermöglichungskultur und die Entwicklung entsprechender integrierter Konzepte und Maßnahmen bedarf koordinierender Strukturen innerhalb einer Verwaltung und als Kontaktstelle nach außen. In den vergangenen Jahren wurden – oft durch politischen Antrag - verschiedene Stellen zur koordinierenden Bearbeitung von Schwerpunktthemen in der Innenstadt geschaffen. Diese koordinierenden Kräfte sind das Citymanagement, die Koordinationsstellen Bushof und Kaiserplatz/ Östliche Innenstadt und die Stelle des Nachtbürgermeisters. Um eine stärkere Wirksamkeit zu entfalten, wurden diese in einem Team „Innenstadtentwicklung/ Citymanagement“ im FB 01 gebündelt und arbeiten dort „quer zur Linie“ als aktivierende Stellen, die Ideen aus der Stadtgesellschaft unterstützen, Akteursnetzwerke auf den Weg bringen, als Lotsenstellen in die Verwaltung fungieren, Förderzugänge erschließen und Impulse setzen sowie Interessenkonflikte im Sinne einer Ermöglichungskultur moderieren. Zudem koordiniert das Team als Transformationsmanagement die kooperative Innenstadtentwicklung in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachdienststellen und externen Partner*innen.
Im Sinne eines abgestimmten Innenstadtmanagements wurden innerhalb der Verwaltung Abstimmungsstrukturen geschaffen, die die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit erleichtern und einen besonderen Fokus auf die Innenstadtentwicklung legen (Jour Fixe, feste Gremien und punktuelle Abstimmungen insbesondere für die Schnittstellen Citymanagement - Stadtentwicklung – Wirtschaftsförderung, Koordinationsstellen Bushof/ Kaiserplatz – Soziales – Sicherheit und Ordnung). Auch verschiedene Dialogformate mit Wirtschaft und Wissenschaft wurden institutionalisiert. Große Bedeutung hat in diesem Kontext z. B. der „Standortdialog Wirtschaft und Politik“ der Oberbürgermeisterin und die Kooperation mit der RWTH Aachen in der ACAdemie für kollaborative Stadtentwicklung, die städtischerseits von FB 01 und FB 61 federführend geleitet wird. All diese Gespräche und Netzwerke sind zum einen Seismographen für Problemlagen und Herausforderungen in der Aachener Innenstadt, die dann wiederum in politische Anträge und/ oder Verwaltungsvorlagen einfließen, andererseits konnten und können hier auch bereits konkrete Maßnahmen und Projekte auf den Weg gebracht und umgesetzt werden.
Belebung des örtlichen Einzelhandels:
Die Belebung des örtlichen Einzelhandels ist für die Innenstadtentwicklung elementar wichtig. Zur Förderung der örtlichen Wirtschaft wurden verschiedene aktivierende Maßnahmen der Wirtschaftsförderung auf den Weg gebracht. Durch das Projekt Smart Shopping/ hybrider Einzelhandel wird der stationäre Einzelhandel z. B. durch eine Verzahnung mit der Schnittstelle zum Internethandel zukunftsfest gemacht.
Als sehr erfolgreiche temporäre Maßnahme ist die Einrichtung des „Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks“ als Unterstützungsmaßnahme der Corona bedingten Belastungen zu bewerten. Der Fonds wurde im Juli 2022 neu aufgelegt und fördert u. a. mit großem Erfolg auch Straßenfeste, Marketingstrategien, Street Art etc.
Über das Projekt „Ladenliebe“ im Rahmen des Sofortprogramm Innenstadt des Landes NRW konnten insgesamt 13 Leerstände (Stand 26.07.2022) wieder in die Anmietung gebracht werden.
Ein besonderes Potenzial für die Stärkung der Innenstadt liegt im Zusammenschluss von Gewerbetreibenden zu Interessengemeinschaften, welche gemeinsam Veranstaltungen, Aktionen und Attraktivierungsmaßnahmen durchführen, durch FB 01 und FB 02 gefördert werden. Auch hier kann erfreulicherweise eine positive Entwicklung verzeichnet werden.
Eine zusätzliche Impulskraft für die Belebung der Innenstadt stellt zudem die Verlegung des Dienstag-Wochenmarktes zum Elisenbrunnen dar, die derzeit in einer Pilotphase läuft und von Marktbeschicker*innen sowie Bürger*innen gleichermaßen positiv aufgenommen wird.
Unterstützung von Kultur- und Kreativ- und Veranstaltungsangeboten:
Die Innenstadt ist ein wichtiger Kultur- und Kreativort, der weiter gestärkt wird. Viele Kulturinstitutionen liegen in der Innenstadt und ziehen mit ihrem attraktiven Programm Menschen von nah und fern an. Mit u.a. September Special, Karlspreis Open-Air, Weihnachtsmarkt, Altstadtflohmarkt etc. gibt es zahlreiche
etablierte, beliebte und wiederkehrende Veranstaltungsformate, die durch die Stadt Aachen (E 49, FB 13 u. a.) ermöglicht, koordiniert und/ oder unterstützt werden.
Das Potenzial der freien Szene ist ein wichtiger Faktor für eine attraktive Innenstadt. Ein neues Highlight im Sinne einer neuen Ermöglichungskultur stellt dabei das durch den Kulturbetrieb unterstützte Kulturfestival der Freien Szene „Stadtglühen“ mit Stationen insbesondere im Altstadtbereich dar, welches in diesem Jahr zum zweiten Mal durchgeführt werden konnte und neu durch das Street Art Festival „Stadtsprühen“ ergänzt wurde. Auch in den Projekten des Teams Innenstadtentwicklung/ Citymanagement und des Fachbereiches Stadterneuerung, Stadtgestaltung und Mobilitätsinfrastruktur wurden örtliche Street Art Künstler vermehrt beteiligt.
Im Bereich der Straßenmusik wurden im Rahmen der Ermöglichungskultur Barrieren abgebaut, indem in verschiedenen Bereichen, in denen es vertretbar und möglich ist, vorgegebene Regularien gelockert wurden. So ist - derzeit noch bis 31.03.2023 befristet - das einzelfallbezogene Erlaubnisverfahren für die Darbietung von Straßenmusik ausgesetzt und der Theaterplatz, Elisenbrunnen und der Hof neu als „bespielbare“ Räume aufgenommen worden.
Randbedingungen für Veranstaltungen und Events:
In Aachen ist nach dem Auslaufen der Corona-Schutzbestimmungen wieder ein vielfältiges und vitales Veranstaltungsleben angelaufen. Schon jetzt ist verwaltungsseitig für alle Beteiligten die gestiegene Arbeitsdichte aufgrund der Vielzahl von Veranstaltungen/ Events, die durchgeführt werden, deutlich spürbar. So wurden allein im laufenden Jahr, trotz der noch coronabedingten Ausfälle von Veranstaltungen zum Jahresbeginn, bislang rund 180 straßenrechtliche Erlaubnisse und rund 75 immissionsschutzrechtliche Erlaubnisse erteilt sowie sechs sogenannte „Veranstaltungen/Events mit erhöhtem Gefährdungspotential“ (Großveranstaltungen) genehmigt, die ein Sicherheitskonzept erforderlich machen.
Aktuell herrscht eine große Herausforderung in den verschärften Vorgaben der Bezirksregierung zur Genehmigung von Veranstaltungen. Das Angebot kultureller Veranstaltungen/ Events der verschiedensten Art gehört zweifelsfrei zum besonderen Flair einer Großstadt wie Aachen. Auf der anderen Seite wohnen gerade im kompakten, historisch gewachsenen Innenstadtbereich eine Vielzahl von Menschen. Hier, wie auch außerhalb des Zentrums, gilt es, trotz aller Vielfalt auch den Interessenausgleich zwischen Ruhebedürfnis der Anwohnenden und kultureller Attraktivität zu bewahren.
Die über die Zeit gewachsene Nutzung der Innenstadt, bzw. weiterer attraktiver Plätze, hat in der Vergangenheit zu vermehrten Beschwerden auch bis hin zur Kommunalaufsicht für die Stadt Aachen geführt, die daher seit geraumer Zeit die lärmbezogenen Ausnahmen und Entscheidungen der Stadt Aachen besonders in den Fokus nimmt. Aufgrund der Rückmeldung der Kommunalaufsicht ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Veranstaltungen grundsätzlich auf Grundlage von Schallschutzgutachten, mit Ausnahme z. B. kleinerer Straßenfeste, die tagsüber stattfinden, zu erteilen. Derzeit sind verschiedene Stellen damit befasst, eine rechtssichere Lösung für den Zielkonflikt zwischen den rechtlichen Anforderungen, den Wünschen der Veranstalter*innen sowie dem Ruhebedürfnis der Anwohnenden im Sinne einer Ermöglichungskultur zu finden. Hierzu werden Prozessabläufe optimiert, ein Leitfaden für Veranstalter*innen auf den Weg gebracht und Unterstützung bei der Erstellung der Lärmschutzgutachten geprüft. Die Stelle des Nachtbürgermeisters als Impulsgeber für die Nachtkultur und Nachtökonomie konnte Ende Juli 2022 besetzt werden und wird zu einer weiteren Belebung des kulturellen Angebotes und der Nachtökonomie beitragen sowie als Mediator, Lotse und Fürsprecher der Szene agieren.
In Abhängigkeit von der Größe und Örtlichkeit von Veranstaltungen / Events gilt es zudem, besondere Genehmigungserfordernisse zu beachten. Diese reichen von der Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorgaben, über gaststätten-, immissionsschutzrechtliche und straßenrechtliche Erlaubnisse bis hin zur Einhaltung von Anforderungen im Hinblick auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und einschlägiger Bestimmungen zur Freihaltung von Rettungswegen u.ä., bzw. gar zur Einhaltung der Vorgaben des „Orientierungsrahmens für Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential des Landes NRW“. Von bedeutender Relevanz für die Prüfung zugrundeliegender Anträge auf Durchführung von Veranstaltungen/ Events ist die frühzeitige und vollständige Einreichung der Antragsunterlagen und aller relevanten Informationen seitens des/ der Veranstalters*in. Die rechtzeitige Abwicklung der wahrzunehmenden Aufgaben ist elementar abhängig von den zugelieferten Informationen, Anträgen und Anfragen. Auch der Zeitfaktor für die ggf. notwendige Erstellung eines Schallschutzgutachtens durch eine/n Sachverständige*n gilt es seitens des/der Veranstalters*in zu berücksichtigen. Die Erstellung des ggf. erforderlichen Schallschutzgutachtens kann mitunter mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Um Hindernisse dieser Art möglichst auszuschließen wird im Wege der aktiven Kommunikation des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung stets unmittelbar dem/der Veranstalter*in geraten, Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen/Events mit erhöhtem Gefährdungspotenzial die einer Sondernutzungserlaubnis bedürfen, in erster Fassung drei Monate vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Anträge für Veranstaltungen, für die ein Sicherheitskonzept nicht erforderlich ist, sollten mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Generell wird verwaltungsseitig zu einer möglichst frühen Kontaktaufnahme geraten.
Gerne begleiten und unterstützen die verantwortlichen Mitarbeiter*innen des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung schon die Antragstellung. Sollten Anträge dennoch verspätet und/oder unzureichend eingereicht werden, können die Veranstalter*innen sicher sein, dass verwaltungsseitig alles Erforderliche unternommen wird, um die Durchführung der Veranstaltung/des Events dennoch zu ermöglichen
Die Thematik der Ermöglichung von Veranstaltungen und Events ist - aufgrund eines entsprechenden Tagesordnungsantrages der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN - ebenfalls als Gegenstand der Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater in der Sitzung am 13.09.2022 vorgesehen.
Förderung von Ideen aus der Stadtgesellschaft:
Bei einer gelebten Ermöglichungskultur gilt es insbesondere auch, Ideen aus der Stadtgesellschaft schnell und unbürokratisch zu unterstützen sowie Räumlichkeiten für engagierte Akteur*innen zur Verfügung zu stellen. Hier unterstützen die verschiedenen Bereiche der Stadtverwaltung in umfassender Weise. Die Idee der Wanderbäume etwa, der essbaren Innenstadt, das Reallabor am Templergraben oder die Umnutzung des Zugangs zur Unterführung Bushof zu einem Stadtsaal als kleinem Veranstaltungsort, öffnen den Blick für Potenziale, die in einer kreativen Neudeutung der Räume liegen. Zudem hat die RWTH Aachen gemeinsam mit den Bürger*innen und Bürgern durch Stadtspaziergänge oder öffentliche Workshops in der „Mitmachzentrale“ in der Annahalle Ideen für die Innenstadt entwickelt und wichtige wissenschaftliche Grundlagen für den weiteren Prozess erarbeitet. Im Rahmen des Kooperationsprojekts „ACademie für kollaborative Stadtentwicklung“ zwischen RWTH Aachen und Stadt Aachen wurde die Brücke zwischen Forschung und Innenstadtentwicklung ausgebaut. Weitere Fokusräume der kooperativen Innenstadtentwicklung liegen im Altstadtquartier Büchel – hier ist das Transformationszentrum der Meffi.s in der Mefferdatisstraße mit mehr als 200 aktiven Akteur*innen aus der Stadtgesellschaft eröffnet worden – und am Bushof, wo eine Vielzahl an Projekten gemeinsam mit den Hochschulen, den verschiedenen städtischen Dienststellen und kulturellen Akteur*innen auf den Weg gebracht wurden. Besondere Impulswirkungen gingen beim Dialog mit der Stadtgesellschaft insbesondere auch von innovativen Ansätzen agilen, fachbereichsübergreifenden Arbeitens - wie die Taskforce Innenstadtmorgen - aus. Auch wurden niedrigschwellige Anlaufstellen für Bürger*innen in der Innenstadt für den konkreten Dialog mit der Verwaltung geschaffen (Planbar/ Oecher Lab).
Gestaltungsvorgaben für die Gastronomie:
Eine attraktive Außengastronomie ist ein wichtiger Standortfaktor für eine Innenstadt. Die Nutzung öffentlicher Parkplätze für die Außengastronomie ermöglicht die Belebung von Straßen, in denen bisher kein Raum für Aufenthalt möglich war. Erdgeschosse, in denen Handelsnutzungen wegfallen, können durch gastronomische Nutzung weiter zur Urbanität und Vielfalt unserer Stadt beitragen. Die sehr flexible und relativ unaufwändige Umnutzung von Parkraum in Flächen für die Außengastronomie wird in Aachen seit Sommer 2020 ermöglicht und wird sehr positiv von Gastronom*innen und Bürger*innen aufgenommen.
Ein besonderes Augenmerk liegt aktuell in der öffentlichen Diskussion der unterschiedlichen Interessen und Bedarfe bei der Gestaltung der Außengastronomie. Hier sind auf begrenzten Flächen unterschiedliche Nutzungsanforderungen in einen Einklang zu bringen und eine Abwägung zwischen individuellen Wünschen und gesamtstädtischen Anforderungen zu treffen. Es herrscht Einigkeit, dass die bisherige Leitlinie einer Aktualisierung bedarf. Hierzu wird ein integrierter Planungs- und Beteiligungsprozess zur Aktualisierung auf den Weg gebracht. Gastronom*innen und Kund*innen können dabei ihre Bedarfe in den Prozess einbringen. Ziel ist es, die Bedarfe der Stadtgesellschaft, des öffentlichen Raumes und weiterer öffentlicher Belange mit der außengastronomischen Nutzung in Abgleich bzw. Ausgleich zu bringen, die Kooperation unter den Gastronom*innen zu stärken sowie neue Kooperationen zu ermöglichen und darauf aufbauend ein für Aachen qualitätsvolles Gesamtkonzept (gestalterisch, organisatorisch, kommunikations- und marketingtechnisch, rechtlich) vorzulegen.
Sicherheit und Sauberkeit
Bei der Aufenthaltsqualität der Innenstadt hat die Sicherheit und Sauberkeit einen maßgeblichen Einfluss. Das Thema Stadtsauberkeit wird in nahezu jeder deutschen Großstadt intensiv diskutiert. Die dabei verfolgten Lösungsansätze konzentrieren sich in der Regel ausschließlich auf die operative Leistungserbringung des jeweiligen Stadtreinigers, ohne die weiteren Tätigkeiten anderer Akteure im Bereich der Stadtbildpflege zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Ratsantrages Nr. 457/17 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 20.02.2019 zum Thema „Innenstadt: Sauberkeit verbessern“ hat der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebs in seiner Sitzung vom 03.12.2019 die Betriebsleitung beauftragt, eine strategische und inhaltliche Konzeption zur Verbesserung der Sauberkeit in Aachen zu erarbeiten. Ein entsprechendes Konzept wurde am 15.06.2021 im zuständigen Betriebsausschuss beschlossen. Zudem unterstützt der Aachener Stadtbetrieb die Task Force Innenstadtmorgen und die städtischen Koordinationsstellen in umfangreichem und vielfältigem Maße. Die beschlossenen und durchgeführten Maßnahmen zeigen Wirkung, so sind nach einer kürzlich erschienenen repräsentativen Studie des Instituts L-Q-M Marktforschung 31 % der Befragten mit der Sauberkeit in der Aachener Innenstadt „sehr zufrieden“ und weitere 59 % „zufrieden“. Dennoch wurden konkrete Verbesserungsbedarfe in einzelnen Bereichen
benannt.
Die Umsetzung eines vitalen Kultur- und Gastronomieangebotes bedarf auch der Sicherstellung der Einhaltung bestehender Regeln und zur Meisterung der Herausforderungen im Bereich Sicherheit und Sauberkeit. Dissoziales Verhalten, z.B. durch Lärmbelästigungen, illegale Abfallablagerungen, Verunreinigungen u.a., führt zur Abwertung betroffener Bereiche und zu Konflikten. Entsprechendem Fehlverhalten gilt es zu begegnen und dies bei fehlender Einsichtsfähigkeit und Eigenverantwortung zum Wohle der Allgemeinheit zu sanktionieren.
Mit großer Sorge wird verwaltungsseitig die gestiegene Anzahl von, teils stark und aggressiv, bettelnden Personen in der Stadt hinsichtlich der Auswirkungen auf die Anwohnenden, der Gastronomiebetreibenden sowie des touristischen Stadtbildes betrachtet. Die Verwaltung wird ihre zur Verfügung stehenden Ressourcen hinsichtlich der Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt mit höchster Priorität einsetzen. Zudem wird besonders im Bereich Kaiserplatz/ Östliche Innenstadt intensiv an einer verbesserten Zusammenarbeit im Bereich der Suchthilfe gearbeitet. Es wird dort eine Koordinierungsstelle eingerichtet, zu der aktuell das Ausschreibungsverfahren läuft.
Die Erläuterung der notwendigen polizeilichen Einschätzung und Maßnahmen erfolgt in einem gesonderten TOP des Hauptausschusses.
Erreichbarkeit der Innenstadt:
Auch die Erreichbarkeit der Innenstadt ist ein wiederkehrendes Thema im Kontakt mit den Akteur*innen vor Ort. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Innenstadt hat die Stadt Aachen in den vergangenen Monaten eine Reihe digitaler Services gestärkt und aufgebaut. Hierzu zählt insbesondere das Mobilitäts-Dashboard, das unter www.aachen.de/verkehr rund um die Uhr mobilitätsrelevante Live-Daten nutzer*innenorientiert aufbereitet. Der akteursbeteiligte Prozess zur Verkehrsentwicklungsplanung (VEP-Prozess) wird nach einer coronabedingten Pause nunmehr mit Fokus auf die Innenstadtmobilität forciert. Seit Mitte des Jahres kommt die Lenkungsgruppe - besetzt durch Vertreter*innen aus Politik, Fachverwaltung, Verbänden und Stakeholdern - wieder regelmäßig zusammen, entsprechende Fachkommissionen werden gebildet. Ebenfalls in Bearbeitung sind das gesamtstädtische Parkraumkonzept, das digitale Parkleitsystem, der Ausbau der P+R-Kapazitäten und deren medienbruchfreie (und tariflich attraktive) Implementierung in die Aachener ÖPNV-Angebote, Shuttle-Services, der Elektroladeinfrastruktur sowie die Konzeption und Standortprüfung für die Ein- | Ausstiegsstellen der touristischen Reisebusse. Modellprojekte im Themenfeld "Liefern | Laden | Citylogistik" wurden im Rahmen des Projekts #AachenMooVe! angestoßen und werden kontinuierlich weiterverfolgt. Unter dem Dach der durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Mobilitätsstrategie 2030 sowie dem integrierten Klimaschutzkonzept treibt die Verwaltung zahlreiche Projekte voran zur Aufwertung des öffentlichen Raums insbesondere für den Langsamverkehr (Fuß und Rad), die Verkehrssicherheit und (in enger Abstimmung mit der Kommission Barrierefreies Bauen) zum Abbau von Barrieren für Menschen mit Beeinträchtigung. Die Verwaltung bereitet darüber hinaus eine breit angelegte Mobilitätskampagne vor, die in 2023 starten wird und insbesondere auch die Erreichbarkeit der Innenstadt aus der Perspektive der Akteur*innen, Bürger*innen, Kund*innen und Gästen der Stadt in den Blick nimmt. Die Verwaltung berichtet dem Mobilitätsausschuss regelmäßig zu den Sachständen des VEP-Prozesses sowie den daraus abgeleiteten Projekten. Die Europäische Mobilitätswoche (16.-22.09.2022) sowie das Mobility Special am 18.09.2022 im Rahmen des September Special stehen als öffentliche Informations- und Aktionsveranstaltungen kurz bevor.
Gebühren:
Für Sondernutzungsgenehmigungen werden die in der vom Rat der Stadt verabschiedeten Sondernutzungs-satzung festgeschriebenen Gebühren erhoben. Nicht kommerzielle Veranstaltungen sowie gemeinnützige Veranstaltungen genießen im Gebührentarif eine besondere Berücksichtigung. Die Gebühren für temporäre Ausschankgenehmigungen betragen, entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben, zwischen 35,00 Euro und140,00 Euro. Die - ebenfalls nach landesrechtlichen Vorgaben - zu erhebenden Gebühren für Ausnahmegenehmigungen nach dem Immissionsschutzrecht betragen in Abhängigkeit von Art, Größe und Dauer einer Veranstaltung zwischen 30,00 Euro und 900,00 Euro. Zur Förderung und Unterstützung des Vereinslebens sowie für kleinere Reihenveranstaltungen gelten Sonderkonditionen bzw. ermäßigte Gebühren.
Fazit
Die Stadt Aachen hat sich auf den Weg gemacht, die Innenstadt in einem kooperativen und bereichsübergreifenden Prozess zu gestalten. Hierzu wurden aus Sicht der Verwaltung tragfähige Strukturen und Maßnahmen zur Stärkung der Ermöglichungskultur auf den Weg gebracht, die jedoch zum Teil zeitlich befristet angelegt sind. Eine mögliche Verstärkung, Verlängerung und/ oder Verstetigung obliegt der politischen Beschlussfassung.
Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass sich Ermöglichungskultur selbstverständlich in den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen bewegen muss und insbesondere auch der Gleichbehandlungsgrundsatz gewährleistet bleibt. Dies bedeutet, dass rechtssichere, einheitliche und transparente Prüfungs- und Entscheidungswege die Grundlage für jede Ermöglichung darstellen.
Der nun angestoßene Zukunftsprozess Innenstadtmorgen wird all diese eingeschlagenen Stränge zusammenführen, blinde Flecken identifizieren sowie die Koordination, Kommunikation und Partizipation optimieren. Dabei ist bereits jetzt absehbar, dass der Prozess über die bisher beauftragten 18 Monate fortgeführt werden sollte. Ein wichtiger Baustein wird dabei auch die vom Citymanagement geplante Förderung von (Micro-)Projekten aus dem Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Stadtgesellschaft sein.
Über die weitere Entwicklung wird laufend berichtet.
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