Kenntnisnahme - FB 11/0097/WP18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Hybrides Arbeiten bei der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- FB 11/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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29.09.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Bereits in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 26.08.2021 wurde über die bisherigen Regelungen zur mobilen Arbeit, sowie die hierfür benötigten technischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen berichtet und aufgezeigt, dass die Verwaltung die Notwendigkeit eines postpandemischen Homeoffice-Konzept erkannt und sich mit einer eigens zu diesem Zweck gegründeten Arbeitsgruppe auf den Weg gemacht hat.
Auch nach der akuten Coronapandemie ist innerhalb der Mitarbeiterschaft immer noch eine hohe Nachfrage nach Homeoffice-Möglichkeiten zu verzeichnen, der mit der Ausweitung der Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit auf zwei Tage pro Woche und Mitarbeitenden bereits Ende 2020 entsprochen wurde. Die alleinige Betrachtung der mobilen Arbeit und des Homeoffice geht der Verwaltung jedoch nicht weit genug. Daher wurde unter Betrachtung weiterer Rahmenbedingungen der Begriff des hybriden Arbeitens bei der Stadt Aachen geprägt, welcher die Vielschichtigkeit der existierenden Arbeitsmodelle und Zusammenarbeitskonstellationen eingehend in den Blick nimmt.
In diesem Zusammenhang hat die AG „Hybrides Arbeiten“ über die Möglichkeiten des Homeoffice hinaus noch weitere Themen und Rahmenbedingungen in ihre Betrachtung mit einbezogen, die innerhalb bereichsübergreifend zusammengesetzter Untergruppen eingehend diskutiert wurden. Themen waren hier u.a.
- der Einfluss von hybrider Arbeit auf Mitarbeitende und Kultur (z.B. wie kann Informationsasymmetrie vermieden werden, wie werden hybride Teams geführt, wie können die Mitarbeitenden die notwendigen digitalen Kompetenzen erlangen etc.)
- der Einfluss von hybrider Arbeit auf die Organisation von Arbeitszeit und -ort sowie Prozesse (z.B. Beibehaltung des ausgeweiteten Gleitzeitrahmens, Prüfung der Möglichkeit von Samstagsarbeit, Prüfung der Möglichkeit von Arbeitsplatzeinsparungen in homogenen Teams, weitere Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, Arbeitsplatzergonomie etc.)
- der Einfluss von hybrider Arbeit auf innerhalb der Stadtverwaltung Aachen eingesetzte Technologie und Tools (z.B. Schaffung technischer Kollaborationsmöglichkeiten, Bereitstellung entsprechender Infrastruktur, Investition in Telefonie, Sicherstellung von Datenschutz etc.).
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Personalrat konnte sich innerhalb der AG u.a. darauf verständigt werden, dass einzelne Arbeitsbereiche in Form von Piloten diverse Aspekte des hybriden Arbeitens möglichst niederschwellig austesten, um im Nachgang eine Überführung der Learnings auf andere Bereiche der Verwaltung prüfen zu können. Pilotbereiche waren hier u.a. der E 18 (Thema Desksharing), der FB 62 (Thema Kollaboration), der FB 02 (Thema Projektmanagementtool) und der FB 56 (Thema Einarbeitung, Teamorganisation und -kommunikation Desksharing).
Darüber hinaus wird aktuell eine Rahmenvereinbarung zum hybriden Arbeiten mit dem Ziel ausgearbeitet, Inhalte diverser bereits bestehender Dienstvereinbarungen (u.a. Telearbeit, Mobiles Arbeiten, Zeiterfassung etc) in einer DV zu bündeln und besser verständlich zu machen. So sollen perspektivisch konkrete Rahmenbedingungen für hybrides Arbeiten geschaffen werden, die es kontinuierlich auf ihre Aktualität zu überprüfen und ggf. anzupassen gilt.
In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsvorstands vom 30.09. soll sowohl von ersten konkreten Ergebnissen der AG selbst als auch der einzelnen Pilotbereiche berichtet und ein Ausblick gegeben werden, wie sich das hybride Arbeiten innerhalb der Stadt Aachen in Zukunft weiter entwickeln soll.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
