Entscheidungsvorlage - FB 56/0215/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Politische Partizipationsmöglichkeiten fördern
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- FB 13 - Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing
- Verfasst von:
- FB 56/600
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Integrationsrat
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Entscheidung
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26.10.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, dass die vorgestellten konzeptionellen Elemente zur Förderung der politischen Partizipationsmöglichkeiten, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, sukzessive ab dem Jahr 2023 mit Blick auf das Wahljahr 2024 umgesetzt werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Liste „Migranten für Integration und Teilnahme (MIT)“ und die Liste „Infopoint Bürgerinnen und Bürger für Aachen“ haben in der Sitzung des Integrationsrats der Stadt Aachen am 02.02.2022 den Antrag eingebracht, die politischen Partizipationsmöglichkeiten durch Informationen über das aktive und passive Wahlrecht zu fördern (siehe Anlage 1). Laut Antragstellung soll durch die Bereitstellung von Informationen zu den unterschiedlichen Wahlen sowie den verschiedenen wählbaren Gremien in mehreren Sprachen die politische Teilhabe der Bürger*innen und Einwohner*innen der Stadt Aachen aktiv gefördert werden.
Für eine praktikable Umsetzung der Bereitstellung von Informationen gemäß dem Antrag, haben sich die Fachabteilungen aus dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) sowie dem Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing (FB 13) intensiv ausgetauscht. Die Verwaltung hat dem Integrationsrat in seiner Sitzung am 01.06.2022 vorgeschlagen, dass eine Postkarte nach dem Vorbild der Postkarte zu den Integrationsratswahlen 2020 erstellt wird, die per QR-Code auf die Internetseite des Wahlamts verweist. Da dies als nicht ausreichend erachtet und eine Orientierung am Integrationsrat der Stadt Köln vorgeschlagen wurde, schlägt die Verwaltung folgende konzeptionelle Elemente zur Förderung der politischen Partizipation vor:
1. Flyer und Wahlaufruf nach dem Kölner Vorbild
Auf Anregung des Integrationsrates der Stadt Aachen, wurden durch die Verwaltung bei der Geschäftsstelle und Geschäftsführung des Integrationsrates der Stadt Köln relevante Informationen eingeholt.
Zur Kommunalwahl und zur Integrationsratswahl 2020 wurde seitens der Geschäftsführung des Integrationsrates der Stadt Köln ein Flyer erstellt, welcher in deutscher, arabischer, englischer, französischer, italienischer, polnischer, russischer und türkischer Sprache vorliegt (Anlage 2). Der Flyer wurde in einer Stückzahl von je 1.000 Exemplaren hergestellt. Die Kosten hierzu wurden aus dem Budget des Integrationsrates für Öffentlichkeitsarbeit getragen. Der Flyer wurde in Zusammenarbeit des Integrationsrates und der Geschäftsführung erstellt. Der dazu vorgeschaltete Wahlaufruf wurde in sechs Sprachen übersetzt (Anlage 3).
2. Imagefilm
Der Integrationsrat der Stadt Köln hat einen Imagefilm über seine Mitglieder*innen und deren Arbeit in Auftrag gegeben. Auf dem Youtube-Kanal der Stadt Köln ist der final erstellte Imagefilm zu sehen (Link zum Imagefilm: https://www.youtube.com/watch?v=MImzyZpzuVA). Die Kosten wurden aus den Mitteln des Integrationsrates zur Öffentlichkeitsarbeit bestritten.
Der Arbeitskreis „Dialog der Religionen“ der Stadt Aachen erstellt aktuell ebenfalls einen Imagefilm. Hierzu haben sich Mitglieder des Arbeitskreises zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen und ein Konzept erstellt, um sich entsprechend zu präsentieren. Aktuell belaufen sich die Kosten eines solchen Imagefilm zwischen 2.300 bis 3.500 Euro.
Die Verwaltung schlägt vor, dass auch seitens des Integrationsrates eine vergleichbare Arbeitsgruppe gegründet wird und ein Imagefilm zum Integrationsrat der Stadt Aachen konzipiert wird. Für einen Erfahrungsaustausch kann seitens der Verwaltung der Kontakt zum Arbeitskreis „Dialog der Religionen“ der Stadt Aachen sowie zum Integrationsrat der Stadt Köln hergestellt werden.
3. Werbematerial auf Landes- und Bundesebene
Die Recherchen seitens der Verwaltung zu Informationsmaterialen zur politischen Partizipation haben Folgendes ergeben:
Der Landesintegrationsrat hat Plakate zur Kommunalwahl 2020 zur Verfügung gestellt, ausschließlich in deutscher Sprache, die zur Wahl aufrufen (Anlage 4). Ebenso wurden Wahlprüfsteine und ein Wahlaufruf in deutscher Sprache erstellt (Anlage 5).
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat in den Sprachen Arabisch, Russisch und Türkisch den Flyer: „Du hat die Wahl“ herausgebracht, zur Bundestagswahl 2021 (Anlage 6).
Diese Materialien können ebenfalls auf kommunaler Ebene aufgegriffen und auf die Internetseite des Integrationsrates gestellt werden. Ebenso können diese Materialien für das Beratungsbüro des Integrationsrates zur Verfügung gestellt werden.
4. Öffentliche Veranstaltungen und Präsentation
Die Verwaltungsleitung hat im Mai 2022 dem Integrationsrat angeboten im „OecherLab“ im Kapuzinergraben 19 (Kapuziner Karree) in Aachen ein Beratungsangebot für Interessierte anzubieten. Im „OecherLab“ sind jeden Dienstag kompetente Ansprechpartner*innen zum Gespräch mit Bürger*innen der Stadt Aachen vor Ort, um Fragen, Anregungen und sonstige Angelegenheiten der Stadt zu erörtern. Durch die zentrumsnahe Lage ist ein niedrigschwelliger Zugang möglich. Auch im Jahr 2023 bleibt das „OecherLab“ wie aktuell bekannt bestehen, sodass Angebote dort platziert werden können.
Der Integrationsrat kann jeden Dienstag, wenn gewünscht, in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr ein Beratungsangebot anbieten und das Lab für Gespräche nutzen. Die Beratungs-Angebote des Integrationsrates können ebenfalls auf der Seite des „OecherLab“ beworben werden. Zusätzlich steht weiterhin das Beratungsbüro in der Nadelfabrik (Reichsweg 30) dauerhaft zur Verfügung.
Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, eine Informationsveranstaltung zu den Wahlen im Jahr 2024 für die Migranten*innen Organisationen in Aachen anzubieten. Diese kann dann gemeinsam mit dem Landesintegrationsrat NRW durch die Geschäftsstelle organisiert werden.
5. Postkarte
Orientiert an der Postkarte für die Integrationsratswahlen aus dem Jahre 2020 soll eine Postkarte erstellt werden, die mit der Webseite des Wahlamts der Stadt Aachen durch einen QR-Code verlinkt ist. Auf dieser verlinkten Seite werden alle relevanten Informationen in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt (Anlage 7).
6. Finanzen
Vorausgesetzt, dass im kommenden Jahr der Haushaltsansatz des Integrationsrates, wie in 2022, für Integrationsmaßnahmen 150.000 Euro beträgt, würden dem Integrationsrat nach jetzigem Stand 10.000 Euro zur Umsetzung anstehender Maßnahmen und Aktivitäten aus dem PSP-Element „Integrationsmaßnahmen“ sowie 1.800 Euro für Geschäftsaufwendungen zur Verfügung stehen, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts durch den Rat der Stadt Aachen sowie seiner Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die vorgestellten konzeptionellen Elemente zur Förderung der politischen Partizipationsmöglichkeiten, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, sukzessive ab dem Jahr 2023 mit Blick auf das Wahljahr 2024 umgesetzt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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846 kB
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3
|
(wie Dokument)
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2,8 MB
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4
|
(wie Dokument)
|
544,6 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
353,8 kB
|
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6
|
(wie Dokument)
|
5,7 MB
|
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7
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
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8
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
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9
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
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