Entscheidungsvorlage - FB 56/0216/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung der Mittelerhöhung bei Integrationsmaßnahmen für die Nutzung des Sprachmittler*innenpools des PÄZ e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/600
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Integrationsrat
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Entscheidung
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26.10.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat beschließt, die Mittel für den Einsatz von Dolmetschenden des Sprach- und Integrationsmittler*innen-Pools des Pädagogischen Zentrums e.V. für neuzugewanderte Menschen in der Stadt Aachen für das Jahr 2022 um 13.072 Euro zu erhöhen. Zur Deckung stehen bei den Mitteln in „I. Laufende Projekte“ aus dem Bereich „Tag der Integration/Festival der Vielfalt“ entsprechende Gelder zur Verfügung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit 2019 werden die Kosten für den Aufbau, Einsatz und die fachliche Begleitung von Dolmetscher*innenpools in den Kommunen durch Landeszuwendungen durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) finanziert.
Die Stadt kooperiert dazu mit dem Sprachmittler*innenpool des Pädagogischen Zentrums Aachen e.V..
Die Landesmittel machen es möglich, dass für neuzugewanderte Menschen in der Stadt, die die deutsche Sprache noch nicht ausreichend sprechen, die Zugänge zum Behörden- und Bildungssystem durch Dolmetscher*innen-Dienste erleichtert und dadurch Teilhabemöglichkeiten erweitert werden.
Seit 2020 stellt der Integrationsrat vermehrt kommunale Haushaltsmittel aus den Mitteln der Integrationsmaßnahmen zur Verfügung, um die Verwaltungskostenpauschale sowie die notwendigen Dolmetscher*innen-Leistungen für die (neu-)zugewanderten Menschen in Aachen, die durch die Landesmittel nicht in ausreichendem Maß finanziert werden können (insbesondere im medizinischen und rechtlichen Bereich), im Sinne einer guten und umfassenden Unterstützung der Integrationsprozesse anbieten zu können.
Im Jahr 2022 stehen somit aus kommunalen Mitteln insgesamt 12.500 Euro zur Verfügung, 7.500 Euro für medizinische und rechtliche Übersetzungsanfragen und Begleitungen sowie 5.000 Euro für die Verwaltungskostenpauschale.
Aktuelle Situation:
Die Kosten für die medizinischen und rechtlichen Übersetzungsanfragen liegen in 2022 deutlich höher als in den vergangenen Jahren, sodass die zur Verfügung gestellten kommunalen Mittel die Bedarfslage bis Ende des Jahres nicht decken können. Während in 2020 bis Ende Juli insgesamt 15 Termine gefördert wurden und in 2021 bis Ende Juli 12 Fälle, sind es in 2022 zum selbigen Stichtag 158 Fälle.
Dies scheint an folgenden Faktoren zu liegen:
- Das Vorhandensein des Dolmetscher*innenpools auch für die Themen medizinische und rechtliche Begleitung spricht sich vermehrt rum, sodass die Anfragen dazu steigen.
- Durch die Corona-Pandemie sind zahlreiche gesundheitliche Termine bei Ärzte*innen und Krankenhäusern in den letzten Jahren soweit wie möglich aufgeschoben worden, welche seit ca. Februar 2022 sukzessive nachgeholt werden. Die Anfragen zur sprachlichen Begleitung bei medizinischen Terminen (u.a. OP-Aufklärungsgespräche, aber auch Termine in der Neurologie, bei Lungenfachärzten*innen, in der Unfallchirurgie, in der Onkologie, Jugendpsychiatrie, Schwangerschaftskonfliktberatungen, Kinderärzte*innen etc.) haben daher in hohem Maße zugenommen. Auch sprachliche Begleitungen zu Impfberatungen haben in 2022 zugenommen.
- Auch Sprachbegleitungen zu rechtlichen Terminen (u.a. beim Ausländeramt oder Jugendamt, zu aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen, Trennung/Scheidung/Sorgerecht uvm.) werden verstärkt nachgefragt.
- Im Kontext des Ukraine-Krieges sind seit März 2022 zahlreiche Menschen neu nach Aachen gekommen, die auf Übersetzungsleistungen an zahlreichen Stellen angewiesen waren. Seit Juni 2022 stehen dafür vom Land für Dolmetscher*innenleistungen im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements Gelder zur Verfügung. Für alle medizinischen und rechtlichen Fälle bleibt aber nach wie vor nur die Möglichkeit der Finanzierung über die kommunalen Mittel.
Seit Januar bis Ende Juli 2022 entstanden so Kosten in Höhe von 15.026,31 Euro für rund 158 Sonderfälle und dazugehörige Verwaltungspauschalen.
Zur Deckung sind bereits Mittel des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Aachen in Höhe von rund 2.526,31 Euro eingesetzt worden.
Um auch im weiteren Jahresverlauf sowohl die gesundheitlichen und rechtlichen Begleitungen als auch die entstehenden Verwaltungskosten übernehmen zu können, beantragt die Verwaltung, die bisher eingestellten Mittel in den Integrationsmaßnahmen von 12.500 Euro um 13.072 Euro zu erhöhen.
Diese Summe ergibt sich folgendermaßen:
- Medizinische und rechtliche Begleitung:
geplant für 2022 waren insgesamt 7.500 Euro.
pro Monat sind es aktuell im Durchschnitt 23 Fälle pro Fall rund 57 Euro Hochgerechnet auf das Jahr 15.732 Euro, entspricht einem Mehrbedarf in Höhe von 8.232 Euro.
- Verwaltungskostenpauschale:
geplant für 2022 waren insgesamt 5.000 Euro.
pro Monat sind es aktuell rund 23 Sonderfälle und rund 59 Standardfälle, somit monatlich rund 82 Verwaltungspauschalen zu je 10 Euro Hochgerechnet auf das Jahr 9.840 Euro, entspricht einem Mehrbedarf in Höhe von 4.840 Euro.
Somit ergibt sich aktuell ein ermittelter Fehlbedarf für 2022 in Höhe von 13.072 Euro.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Mittel aus „I. Laufende Projekte“, aus dem Bereich „Tag der Integration/Festival der Vielfalt“ zur Deckung des Fehlbedarfs zu verwenden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,2 kB
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