Kenntnisnahme - FB 02/0224/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktuelle Förderaufrufe
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- FB 02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
26.04.2023
|
Erläuterungen
Aktuelle Förderaufrufe
Allgemeine Informationen
Der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa interagiert in einem starken (eu-)regionalen Netzwerk. Hieraus ergeben sich immer wieder Möglichkeiten, gemeinsame Projekte und Ideen zu entwickeln, um zu einer positiven (eu-)regionalen Entwicklung beizutragen. Insbesondere für die Umsetzung solcher Projekte existieren zahlreiche Instrumente und Förderprogramme auf unterschiedlichen Ebenen, die durch den Fachbereich laufend evaluiert werden. Um von diesen Möglichkeiten zu partizipieren, werden kontinuierlich Projektideen gemeinsam mit unseren starken Partnern entwickelt und eingereicht.
Die folgenden Ausführungen zeigen beispielhaft die aktuellen Entwicklungen der Interreg-Kulisse sowie des Förderprogramms Regio.NRW – Transformation auf und erläutern die Aktivitäten des Fachbereichs in den jeweiligen Programmen.
Interreg – Hintergrund
Interreg ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, welches Unterschiede zwischen Regionen abbauen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärken soll. Ziel ist die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung der Regionen Europas. Dafür fließen Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in die Grenzregionen. Das Instrument existiert seit über 30 Jahren und 2021 begann die sechste Programmperiode.
Die Europäische Union unterteilt insgesamt vier Aktionsbereiche, in denen Interreg zum Zuge kommt:
- Interreg A (Grenzübergreifende Zusammenarbeit): Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der integrierten Regionalentwicklung zwischen benachbarten Regionen mit gemeinsamen Land-/ Seegrenzen.
- Interreg B (Transnationale Zusammenarbeit): Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Partnern in transnationalen Kooperationsräumen zur Stärkung der territorialen Integrität.
- Interreg C (Interregionale Zusammenarbeit): Stärkung der Kooperation europäischer Grenzregionen ohne direkte geographische Grenze zum Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen.
- Interreg D (Regionen in äußerster Randlage): Integration der ultraperipheren Regionen der Europäischen Union in die gemeinsame Strukturentwicklung
Um den individuellen Herausforderungen und Zielen der Grenzräume gerecht zu werden, wird Interreg nicht zentral durch die Europäische Kommission verwaltet, sondern durch im jeweiligen Grenzraum verankerte Organisationen. Diese erstellen in Abstimmung mit regionalen Stakeholdern individuelle Programme, die bei der Europäischen Kommission eingehen, von ihr genehmigt und mit Finanzmitteln zur Unterstützung der Ziele ausgestattet werden.
Interreg Maas-Rhein – sechste Förderperiode
Aachen gehört aufgrund der Grenznähe zu Belgien und den Niederlanden zum Programmraum Interreg A Maas-Rhein. Im Rahmen der Vorbereitung der sechsten Programmperiode wurde im vergangenen Jahr durch die 13 beteiligten Kooperationspartner ein euregional harmonisiertes Interreg-Programm für die Region Maas-Rhein erarbeitet. Für Aachen ist der Region Aachen Zweckverband federführend.
Das Programm wurde am 3. Oktober 2022 bei der Europäischen Kommission eingereicht und am 15. November 2022 durch diese bestätigt und genehmigt. Im Kern postuliert das Programm vier zentrale Zielsetzungen mit hinterlegten Maßnahmen für den Programmzeitraum bis 2027:
- Eine intelligentere Region Maas-Rhein (insg. 41.449.990 €)
- Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortschrittlicher Technologien (22.425.604 €)
- Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (19.024.386 €)
- Eine grünere, CO2-ärmere Region Maas-Rhein (insg. 37.301.699 €)
- Förderung erneuerbarer Energien (10.956.794 €)
- Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz (12.808.865 €)
- Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft (13.536.039 €)
- Eine sozialere Region Maas-Rhein (ing. 32.937.156 €)
- Verbesserung der Effektivität der Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen durch Entwicklung sozialer Innovation und Infrastruktur (8.736.609 €)
- Verbesserung des Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung der Infrastruktur (7.736.361 €)
- Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Resilienz von Gesundheitssystemen (8.005.129 €)
- Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, soziale Inklusion und soziale Innovation spielen (8.459.055 €)
- Eine bessere Interreg Governance in der Region Maas-Rhein (insg. 5.766.386 €)
- Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Institutionen (3.676.039 €)
- Gemeinsame Vertrauensbildung, insbesondere durch People-to-People Aktivitäten (2.090.347 €)
Neben der Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission wurden finanzielle Mittel in Höhe von 117,5 Mio. € aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Erreichung der Ziele bis zum Jahr 2027 bereitgestellt. Die aufgeschlüsselte Mittelplanung ist den Zielen und Unterzielen (s.o.) beigefügt.
Die Mittel werden in regelmäßigen Förderaufrufen verausgabt. Zur Festlegung der notwendigen Förderverfahren und -bedingungen (Antragsverfahren und -formulare, Kostenkatalog, Auswahlkriterien) fand am 8. Februar 2023 die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses Interreg VI Maas-Rhein statt. Zudem wurde beschlossen, dass der erste Förderaufruf am 28. Februar 2023 startet und am 14. April 2023 endet. Weitere Förderaufrufe werden in Zukunft folgen.
Der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa ist in verschiedenen Projektideen mit unterschiedlichen Partnern involviert und beteiligt. Hier werden aktuell die grenzüberschreitenden Möglichkeiten von Wasserstoffanwendungen als europäische Vorreiterregion ebenso beleuchtet wie die Steigerung der Attraktivität des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes für ausländische Fachkräfte. Auch im Zukunftsthema Kreislaufwirtschaft gibt es grenzüberschreitende Ideen und Ansätze, um insbesondere im Textilrecycling eine deutliche Steigerung der Wiederverwendung und Wiederverwertung zu bewirken.
Interreg North-West Europe
Darüber hinaus ist die Stadt Aachen Teil des Interreg B-Programmgebietes Nordwesteuropa (NWE). Das Programmgebiet umfasst Belgien, Luxemburg, die Niederlande, die Schweiz, Irland sowie Teile Frankreichs und Deutschlands. In Deutschland sind Bremen, Niedersachsen (Weser-Ems, Leine-Weser), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern (Ober-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben) beteiligt.
Das entsprechende Interreg-Programm wurde am 24. August 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt und verfolgt folgende Ziele:
- Klima- und Umwelt
- Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenprävention
- Naturschutz und Biodiversität
- Energiewende
- Energieeffizienz
- Erneuerbare Energien
- Kreislaufwirtschaft
- Zirkuläre und ressourceneffiziente Wirtschaft
- Innovation und Resilienz
- Innovationskapazitäten und Einführung von Technologien
- Inklusive Gesellschaft
- Zugang zu Beschäftigung
- Zugang zu Gesundheitsversorgung
- Kultur und nachhaltiger Tourismus
Aufgrund der zeitlich früheren Genehmigung des Interreg-Programms für NWE erfolgten hier bereits erste Projektaufrufe. Der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa beteiligte sich gemeinsam mit dem Aachener Stadtbetrieb(E 18) an der Projektskizze “E6 - Ecosystems for Extended-lifetime of End-of-Use Electrical and Electronic Equipment“.
Das Projekt wird durch die Saxion University of Applied Sciences angeführt und fokussiert sich auf die Einrichtung von lokalen Reparatur-Ökosystemen für Elektro- und Elektronikaltgeräte. In sechs Ländern werden physische als auch digitale Infrastrukturen erprobt, um niedrigschwellige Unterstützungsangebote zu schaffen und eine neue lokale Reparaturkultur zu ermöglichen. Getestet werden dabei Logistikmodelle, Bewertungsinstrumente, Bewusstseinsbildung, Schulungskonzepte, neue Geschäftsmodelle und Datenplattformen. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zum notwendigen Ausbau der Kreislaufwirtschaft im Elektrobereich geleistet werden. Die Stadt Aachen kann mit diesem Projekt eine europäische Vorreiterposition einnehmen und elementare Erkenntnisse für den Bereich der Ressourceneffizienz generieren. Diese können einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der europäischen Ziele in der Kreislaufwirtschaft im Sinne des Green Deal leisten.
Neben der Stadt Aachen haben über 30 weitere Institutionen Interesse an dem Projekt signalisiert. Nachdem am 9. Februar 2023 zunächst eine erste Projektskizze eingereicht wurde, steht eine Bewertung durch eine Fachjury am 20. und 21. April aus. Im Falle einer positiven Bewertung folgt die Vollantragstellung im Mai/Juni 2023. Gegebenenfalls wird auch hier der aktuelle Sachstand in der Ausschusssitzung mündlich ergänzt.
Regio.NRW – Transformation
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im November 2022 den Förderaufruf Regio.NRW - Transformation als ersten Förderaufruf in der EFRE-Förderphase 2021-2027 mit einer Einreichungsfrist bis zum 31.01.2023 veröffentlicht. Mit dem Aufruf sollen Projekte gefördert werden, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse unter Berücksichtigung der spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten und richtet sich insbesondere an Kommunen, kommunale Einrichtungen wie kommunale Wirtschaftsförderungen und regionale Entwicklungsorganisationen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und KMU.
Der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa hat gemeinsam mit dem Zweckverband Region Aachen die Federführung zur Entwicklung der Projektskizze „Care for Sustainable Innovation“ übernommen. Das Projekt fokussiert auf die systematische Vernetzung und Umsetzung von F&E-Kompetenzen der lokalen Hochschulen, Start-ups und Unternehmen, um die digitale und nachhaltige Transformation in der Gesundheitswirtschaft und angrenzenden Branchen cross-innovativ umzusetzen. Transdisziplinäre Anwendungen werden in die skalierbare Erprobung überführt und die Region konsequent als Experimentierfeld für Innovationstreiber*innen geöffnet.
Ermöglicht wird dies durch die Durchführung von Cross-Innovation-Workshops in verschiedenen Bereichen (Care & Mobility, Care & Energy/Building, Care & Circular Economy/Bioeconomy). Hier sollen die regionalen Potenziale erschlossen und ein Matching zwischen Impulsgeber*innen und Anwender*innen initiiert werden. Die so entstehenden Innovationspartnerschaften sollen schließlich in zukünftige Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle münden. Das Vorhaben knüpft an die Ergebnisse des Projekts Care and Mobility Innovation an, das im Rahmen eines vorangegangenen Aufrufs von Regio.NRW - Transformation bis zum 31. März 2023 gefördert wurde.
Neben dem Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa sowie dem Region Aachen Zweckverband, haben sich noch folgende Institutionen dem Projekt angeschlossen: Städteregion Aachen, Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH, Uniklinik der RWTH Aachen, Innovationszentrum digitale Medizin und Institut für digitale Allgemeinmedizin, RWTH Aachen – Center for Circular Economy, digitalHUB Aachen e.V., MA+T Sell&Partner GmbH, Medlife e.V., AGIT mbH. Darüber hinaus konnten noch mehr als 30 weitere Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesundheitsversorgungseinrichtungen als assoziierte Partner für das Projektvorhaben gewonnen werden. Eine Juryentscheidung über die eingereichten Projektskizzen erfolgt Ende Mai.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |