Kenntnisnahme - FB 02/0231/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- FB 02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
26.04.2023
|
Erläuterungen
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Aachen
Regelmäßig wird im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung über die arbeitsmarktpolitischen Ereignisse in der Region berichtet. Die vergangenen krisenintensiven Jahre – die Coronapandemie der letzten Jahre, der anhaltende Krieg in der Ukraine und die daraus resultierende Flüchtlingswelle sowie die zunehmende Inflation – wirken sich neben den regionalen Entwicklungen im Rheinischen Revier auf den hiesigen Arbeitsmarkt aus und geben Anlass für eine nähere Betrachtung der arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen in der Region.
Der Deutsche Bundestag hat am 01.12.2022 einen Gesetzesentwurf von SPD, Bündnis 90/Grünen und FDP zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier beschlossen. Demnach wird das im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz festgelegte Ausstiegsjahr 20238 auf 2030 vorverlegt. Durch diese Vorverlegung gerät der Strukturwandel im Rheinischen Revier unter Zeitdruck. Es ist notwendig, die betroffenen Arbeitsplätze zu stärken und in der Region zu erhalten und neue Perspektiven zu schaffen. Die qualifikatorische Anpassung der Fachkräfte sowie betriebsinterne Transformationsprozesse sind daher wichtige Voraussetzungen.
Der Bereichsleiter der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, Herr Hubert Wehren, wird über die maßgeblichen Einflussfaktoren am Arbeitsmarkt - Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur und Unternehmern, Bildung, Beschäftigung, Arbeitslosigkeit – referieren. Er wird zudem die Struktur der Arbeitslosen gem. SGB III (Arbeitslosengeld) und SGB II (Bürgergeld) sowie die Unterschiede der beiden Gruppen vorstellen. Überdies erfolgt ein Überblick über die Zusammenhänge mit den Plänen im Rheinischen Revier sowie die prognostizierbaren Kontextfaktoren im Rheinischen Revier mit Blick auf 2030.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |