Kenntnisnahme - E 18/0133/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Vandalismus Ostfriedhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Kenntnisnahme
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13.06.2023
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Erläuterungen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
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| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
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| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
X nicht bekannt
Erläuterungen:
Von Januar 2023 bis Anfang April 2023 wurden insgesamt 45 historische Grabstätten auf dem Aachener Ostfriedhof durch massiven Vandalismus zerstört. Die Polizei wurde unmittelbar benachrichtigt und der Friedhofsverwalter erstattete jeweils Anzeige. In der vergangenen Betriebsausschusssitzung wurde bereits über den damaligen Stand berichtet.
Fälle von Vandalismus sind seit Anfang April nicht mehr aufgetreten.
Von den 45 betroffenen Grabstätten sind 20 noch in Nutzung oder Patenschaft und 25 sind in städtischer Obhut und Betreuung.
Vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung und der Polizei wird weiterhin eine intensive Bestreifung des Friedhofes durchgeführt und dabei gegenüber Wohnungs- und Obdachlosen und Drogensüchtigen Platzverweise ausgesprochen. Darüber hinaus wurde nach Ausschreibung der Leistung ein Sicherheitsdienst beauftragt, der den Friedhof überwacht. Gegen alle Personen, die sich nach der Schließung auf anderem Wege Zugang zum Friedhofsgelände verschaffen und vom Sicherheitsdienst aufgegriffen werden, wird unter Hinzuziehung der Polizei und Ausübung des für den Einsatz übertragenen Hausrechts Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt.
Am letzten Aprilwochenende wurden 7 Personen aufgegriffen, die allerdings alle der Obdachlosen- und Drogenszene zuzuordnen sind. Die Polizei hat alle Personalien aufgenommen und bearbeitet die Fälle entsprechend weiter.
Aufgrund der Flächenausdehnung von 12,5 ha kann eine Kameraüberwachung keine deckenden Ergebnisse bringen. Eine Installation an den Eingängen würde der Polizei nur die Möglichkeit der Anzeige von Hausfriedensbruch gegen unbekannt eröffnen. Aus diesem Grunde wird zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Installation verzichtet.
In der Arbeitsgruppe bestehend aus Polizei, Ordnungsdienst, Stadtbetrieb und Sicherheitsdienst werden die bisherigen Maßnahmen als ausreichend und in der Abwägung weitere Maßnahmen als nicht geeignet gesehen.
Weitere Sicherungsmaßnahmen, wie teilweise Zaunerhöhungen werden aktuell geplant. Weitere Notwendigkeiten hängen vom Erfolg der bisherigen Maßnahmen ab.
Von den in privater Nutzung befindlichen Gräbern sind bislang 4 wieder instandgesetzt. Die Kosten lagen je nach Schwere der Beschädigung zwischen 1.500 Euro und 9.000 Euro.
Zur Wiederherstellung der in städtischer Obhut befindlichen Objekte werden nun zusätzliche Mittel in den Wirtschaftsplan des E 18 für 2024 eingestellt. Sobald die Mittel zur Verfügung stehen, wird in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde die Instandsetzung beginnen.
