Kenntnisnahme - E 88/0068/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Instandhaltungsmaßnahmen sicherheitsrelevanter sowie technischer Einrichtungen im Eurogress Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 88 - Eurogress
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Eurogress
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Kenntnisnahme
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13.06.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In den nächsten Jahren stehen folgende Instandhaltungsmaßnahmen im Gebäude Eurogress an:
- Sanierung Kühltürme
- Sicherheitsbeleuchtung im Eurogress
- Steuerung Heizung/Klima/Lüftung
Bei allen Maßnahmen handelt es sich um notwendige Maßnahmen, deren Umsetzung für die Jahre 2023 bis 2025 geplant sind. Die Maßnahmen 2. und 3. werden in den jeweiligen Wirtschaftsplänen für die Jahre 2024 und 2025 als Investition oder im Instandhaltungsaufwand Berücksichtigung finden, während es sich bei der Maßnahme Nr. 1 um eine ungeplante, aber dringend notwendige Maßnahme handelt, die nicht im Wirtschaftsplan 2023 enthalten ist.
1. Sanierung Kühltürme
Die bestehenden Kühltürme sind aus dem Jahr 1997. Die Kühltürme haben Undichtigkeiten und Roststellen, die zu beheben sind. Neue Hygieneanforderungen erfordern die Biozidinjektion (z.B. für die Beimpfung gegen Legionellen). Die Sanierung der Kühltürme ist für die Sommerpause 2023 geplant. Ein Fachplaner ist bereits mit der Planung der Maßnahme sowie der Ausschreibung beauftragt. Derzeit rechnen wir während der Sanierungsmaßnahmen nicht mit Einschränkungen des Betriebs (sofern ein Teillastbetrieb mit nur einer Kältemaschine ausreicht). Die Kosten sind mit ca. 50.000 Euro zuzüglich Planungs- und Ausschreibungskosten (ca. 10.000 Euro) geschätzt worden. Hierbei handelt es sich um Instandhaltungskosten, die den Jahresfehlbetrag 2023 unmittelbar belasten.
2. Sicherheitsbeleuchtung Eurogress
Eine Erneuerung der alten Anlage wurde sukzessive im Rahmen der allgemeinen Umbaumaßnahmen in den Jahren 2005 bis 2010 durchgeführt. Die ersten Anlagenteile der Sicherheitsbeleuchtung sind von 2005, die letzten Montierten von 2010. Aktuell müssen die Batteriespeicher sowie die zentralen Steuerungseinrichtungen (5 Schaltschränke mit aktiver Technik) ausgetauscht werden. Da die Ersatzteilbeschaffung nicht mehr sichergestellt werden kann und wir bei Betriebsunfähigkeit sicherheitstechnischer Anlagen nach §38(4) SBauVO nicht betreiben dürfen, würde der Ausfall (auch von Teilen) der Sicherheitsbeleuchtung die Einstellung des Betriebs bedeuten. Dieser Ausfall - auch nur in Teilen - ist nicht kompensierbar. Daher muss aufgrund des hohen Risikos einer Betriebsunfähigkeit umgehend mit der Planung, Ausschreibung und Beschaffung begonnen werden. Hierfür sind ca. 6-8 Monate zu veranschlagen. Mit einer Fertigstellung ist somit ggf. nach Karneval 2024 zu rechnen. Die Kosten belaufen sich nach ersten Schätzungen auf etwa 100.000 Euro inkl. Baunebenkosten und Planungshonoraren.
Derzeit wird geprüft, ob es sich hierbei um Instandhaltungskosten oder Investitionen handelt. Sofern Instandhaltungskosten vorliegen, könnte ein Teil der Kosten bereits im Jahr 2023 ungeplant anfallen und somit das geplante Jahresergebnis 2023 verschlechtern, während eine Investition erst nach Erlangung der geplanten Betriebsbereitschaft nach Karneval im Jahr 2024 zu berücksichtigen wäre.
3. Gebäudeautomation - Steuerung Heizung/Klima/Lüftung (HKL)
Die Gebäudeautomation (GA) regelt und steuert üblicherweise Gebäudefunktionen wie Heizung, Klimatisierung und Lüftung sowie Beleuchtung und Verschattung. Die GA ist ein wichtiger Bestandteil des technischen Facility Managements, um die Betriebskosten eines Gebäudes zu senken, Funktionsabläufe gewerkeübergreifend automatisch durchführen zu können und die Bedienung sowie die Überwachung einer Anlage zu vereinfachen. Die Vernetzung aller Sensoren, Aktoren, Bedienelemente und anderen Geräten ist dabei ein zentraler Bestandteil.
Die HKL-Steuerung im Eurogress stammt aus den 90er Jahren und ist veraltet. Im Zuge der Sanierung des Neuen Kurhauses ist eine zentrale Steuerung für beide Gebäude vorgesehen. In dem Zusammenhang wird zudem eine energieeffizientere Steuerung angestrebt, was wiederum zu positiven ökologischen Effekten führt.
Die Erneuerung der Steuerung könnte jahresweise oder in einer Maßnahme erfolgen. Bei einer jährlichen Erneuerung würde dies ca. 8 Jahre dauern, da insgesamt 8 Module erneuert werden müssen. Der Nachteil daran ist, dass die Module, die im ersten Jahr erneuert worden sind, zum Ende der Maßnahme bereits 8 Jahre alt wären. Als Alternative kommt eine komplette Erneuerung im Jahr 2025 in Betracht. Dies ist zeitlich besser einzuplanen, da ohnehin ein veranstaltungsfreies Zeitfenster aufgrund des 3. Bauabschnitts der Dachsanierung im Jahr 2025 vorgesehen ist. Zudem betragen die aktuellen Lieferzeiten für die benötigten Teile ca. 1 Jahr, so dass mit Planungsbeginn in diesem Jahr und Ausschreibung in 2024 ein früherer Maßnahmenbeginn unrealistisch ist.
Die Planungskosten werden für 2023 und 2024 eingeplant. Die Kosten werden auf insgesamt ca. 400.000 Euro geschätzt. Es wird geprüft, inwiefern Instandhaltungskosten oder Investitionen vorliegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
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| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
