Entscheidungsvorlage - FB 52/0116/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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09.08.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:
Post-Telekom-Sportverein Aachen e.V. Airtrack Matte 497,50 €
Aachener Hockey-Club 1906 e.V. Bodenturnmatte 2.500,00 €
Aachener Hockey-Club 1906 e.V. digitale Spielstands-Anzeige 1.485,28 €
Brander Turnverein 1883 Aachen e. V. Tumblingbahn + Bodenläufer 1.803,00 €
Karlsschützengilde vor 1198 Aachen e.V. Modernisierung der elektronischen
Messeinrichtungen 2.500,00 €
Gesamtsumme 8.785,78 €
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.
Der Aachener Hockey-Club 1906 e.V., Cheerleading-Abteilung, hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von vereinseigenen Bodenturnmatten gestellt. Die Matten werden als Unterlage für den Cheerleading-Sport benötigt, um das Verletzungsrisiko der Athlet*innen bei akrobatischen Hebefiguren und Turnelementen zu minimieren. Laut dem Verein sind die Matten für ein effektives Training und eine gute Wettkampfvorbereitung unabdingbar. Die Kosten der Bodenturnmatte betragen laut vorliegendem Angebot 12.727,05 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt III, 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den Aachener Hockey-Club 1906 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 14.06.2023 erhalten.
Der Aachener Hockey-Club 1906 e.V. hat außerdem, nach dem Aufstieg in die 2. Bundesliga, einen Zuschussantrag zur Beschaffung einer digitalen Spielstands-Anzeige gestellt. Die Installation einer solchen Anzeige ist für die Bundesligateilnahme zwingend erforderlich.
Die Anschaffungskosten betragen laut vorliegendem Angebot 5.941,10 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Aachener Hockey-Club 1906 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.485,28 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 10.07.2023 erhalten.
Der Brander Turnverein 1883 Aachen e. V. beantragt eine Tumblingbahn als Bausatz sowie einen Bodenläufer.
Um das Training auf dem gleichen Niveau, wie andere Vereine durchführen zu können, ist die Tumblingbahn, nach Angaben des Vereins erforderlich.
Der Bodenläufer ist insbesondere für die jüngeren Kinder sinnvoll, die darauf ihre ersten Übungen lernen. Die älteren Kinder trainieren darauf z.B. Flick-Flack, Salto und Schrauben.
Die Anschaffungskosten betragen laut vorliegendem Angebot insgesamt 7.212,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gemäß Abschnitt III, 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den Brander Turnverein 1883 Aachen e. V. ein Zuschuss in Höhe von 1.803,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 11.07.2023 erhalten.
Die Karlsschützengilde vor 1198 Aachen e.V. hat einen Zuschussantrag zur Modernisierung der Meyton-Anlagen (elektronische Messeinrichtungen der Luftgewehrstände) gestellt. Diese ist erforderlich, um eine ordnungsgemäße Durchführung von Wettkämpfen und Meisterschaften gewährleisten zu können.
Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für diese Modernisierung 10.162,60 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags würde sich für die Karlsschützengilde vor 1198 Aachen e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben.
Zum PSP-Element 4-080202-803-2 / 5318000 steht ein Ansatz in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung. Verausgabt wurden bereits 1.950,00 €, so dass noch ein Betrag in Höhe von 8.050,00 € zur Verfügung steht. Dieser Betrag wird durch die Verlagerung von Mitteln in Höhe von 735,78 € vom PSP-Element 1-080102-800-6 / 52410000 auf 8.785,78 € aufgestockt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 € | 10.735,78 € | 30.000 € | 30.000 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen:
Zum PSP-Element 4-080202-803-2 / 5318000 steht ein Ansatz in Höhe von 10.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch die Verlagerung von Mitteln in Höhe von 735,78 € vom PSP-Element
1-080102-800-6 / 52410000 auf 10.735,78 € aufgestockt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36 kB
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2
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(wie Dokument)
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968,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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637,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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236,6 kB
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