Entscheidungsvorlage - FB 02/0257/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

 


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mobilfunk:

 

Aktuelle Versorgungslage:

Mobilfunk ist in der alltäglichen Kommunikation und als Standortfaktor unverzichtbar geworden. Dabei ist nicht nur die Schließung der weißen Flecken, also Flächen in denen kein Mobilfunkempfang vorhanden ist, das erklärte Ziel der Bundesregierung, sondern auch der Ausbau der grauen Flecken und die flächendeckende Versorgung mit dem 5G Standard. Als graue Flecken werden Flächen definiert, die von mindestens einem, aber nicht allen Netzbetreibern mit 4G oder 5G versorgt werden. Beim offiziellen Mobilfunkmonitoring der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird die Versorgung der Flächen gemäß den Angaben der Netzanbieter erfasst und in die einzelnen Mobilfunkstandards unterteilt. Daraus ergeben sich im Umkehrschluss die Angaben zu den weißen und grauen Flecken. Nach aktuellen Angaben der Bundesnetzagentur beträgt die 4G-Flächenversorgung durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen 97,9%. 5G ist bereits in mehr als 89% der Fläche durch mindestens einen Netzbetreiber verfügbar. 14% der Landesfläche sind so genannte graue Flecken. Weniger als 2 % der Landesfläche sind als weiße Flecken bislang weder mit 4G noch mit 5G versorgt.

Die Stadt Aachen wird beim Monitoring der BNetzA zusammen mit der Städteregion Aachen geführt und die Versorgungszahlen zusammengefasst. Anhand dieser Auswertung ergeben sich folgende Zahlen:

 

Anteil versorgter Fläche

Graue Flecken

Weiße Flecken

2G (GSM)

4G (LTE)

5G

99,82%

95,44%

83,29%

19,12%

3,87%

Auf dem Stadtgebiet befinden sich derzeit noch drei weiße Flecken in der LTE (Long Term Evolution) Versorgung:

Quelle: Mobilfunk-Monitoring Karte der Bundesnetzagentur/ Gigabitgrundbuch

 

Die weißen Flecken und die angrenzenden vereinzelten Lücken in den gekennzeichneten Bereichen A und B sind in Markterkundungsverfahren bereits im eigenwirtschaftlichen Ausbau durch verschiedene Anbieter berücksichtigt worden. Für diese beiden Bereiche liegen bereits Bauanträge zweier Tower Companies vor. Nach positiver Bearbeitung der Anträge werden in den jeweiligen Flächen neue Mobilfunkstationen errichtet, so dass dort mindestens der 4G Standard zur Verfügung stehen wird. Die Standorte sind nach Rücksprachen jeweils so geplant, dass alle Anbieter die Region durch Mitnutzung der Mobilfunkstation versorgen können. Für den Bereich C findet derzeit noch eine Rücksprache mit einem Anbieter statt, wie diese Lücke abgedeckt werden kann.

 

Die derzeitige Mobilfunkabdeckung auf dem Stadtgebiet verteilt sich über die verschiedenen Anbieter aktuell wie folgt, wobei GSM (Global System for Mobile Communications) dabei den 2G Standard darstellt:

 

Bei der derzeitigen 5G Abdeckung handelt sich um die 5G DSS (dynamic spectrum sharing) oder 5G NSA (non standalone) Technologie. Dabei werden 4G und 5G im gleichen Frequenzbereich genutzt. Das eigenständige 5G SA (standalone) Netz befindet sich in Deutschland noch im Aufbau. Bis Ende 2025 wollen die Telekommunikationsanbieter 90% der Fläche mit dem 5G SA Netz ausbauen, so dass ein „echtes“ 5G Netz mit höheren Datenraten und niedrigeren Latenzzeiten möglich sein wird.

 

Mobilfunkmessung:

Vom 27. Mai bis 3. Juni 2023 fand die erste Mobilfunkmesswoche NRW statt. Als Initiative der Mobilfunkkoordinator*innen in den Kreisen und kreisfreien Städten und unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, in Person von Ministerin Neubauer, waren Bürger*innen dazu aufgerufen die Funklochapp der BNetzA zu nutzen und somit mögliche Lücken in der Mobilfunkversorgung aufzuzeigen. Nach ersten Zahlen war die Messwoche ein voller Erfolg. Die Messpunkte pro Tag konnten sowohl vor dem Zeitraum als auch in der angegebenen Messwoche um ein Vielfaches erhöht werden. Die finalen Daten werden den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW voraussichtlich Ende Juli zur Verfügung gestellt werden. Die Daten aus der Funkloch-App geben allerdings nur wieder, ob Mobilfunkempfang an den entsprechenden Stellen vorhanden war und nicht welche Empfangsqualität für die Endnutzer*in wahrnehmbar war.

Da sowohl die aktuell selbst geführten Daten sowie die Daten der BNetzA auf den Angaben der Telekommunikationsunternehmen beruhen, wird dabei nicht auf die Qualität der Abdeckung eingegangen. Dabei wird beispielsweise die LTE-Versorgung noch bis -110 dBm als vollversorgt gekennzeichnet, obwohl für die Endnutzer*innen der Mobilfunkempfang nur noch mit einem sehr schlechten Signal wahrgenommen wird. Um die Mobilfunkversorgung im Aachener Stadtgebiet daher umfänglich bewerten und voran treiben zu können, sollen im Rahmen eines Projektes zur Analyse und Verbesserung der Mobilfunkversorgung eigene Messfahrten durchgeführt werden. Ziel dieser Mobilfunkmessung ist es, eine aktuelle und vor allem unabhängige Datenlage der Mobilfunknetze über alle Anbieter hinweg zu erhalten, welche den Status-quo der Versorgungsqualitäten darstellt. Diese Daten sollen die Grundlage für den Vergleich mit den Versorgungsauflagen sein und für nachgelagerte Ausbauprojekte eine Ausgangsposition darstellen, um in Zukunft die Mobilfunkabdeckung im Aachener Stadtgebiet verbessern und zukunftsträchtig gestalten zu können.

Eine Mobilfunkmessbefahrung zur Lieferung dieser Daten wurde zu diesem Zweck ausgeschrieben. Dabei wird das gesamte Stadtgebiet im öffentlichen Straßennetz befahren und die Mobilfunkqualität über alle Netzanbieter hinweg erfasst und in die jeweilige Signalstärke der erfassten Technologien (2G, 4G, 5G) unterschieden. Die Angebote liegen vor und werden derzeit bewertet Es soll zeitnah eine Entscheidung für einen Anbietenden getroffen werden, welcher bis Ende des dritten Quartals die Messbefahrung durchführen und die entsprechenden Daten liefern wird.

 

 

Interne Prozesse:

Mithilfe der bisherigen Daten der Mobilfunknetzbetreiber wurde eine kartierte Übersicht erstellt. Darin enthalten sind folgende Punkte:

  • Angaben zu allen Mobilfunkstationen auf dem Aachener Stadtgebiet
  • Abdeckungskarten je nach Mobilfunkstandard
  • Anbieterbezogene Daten zur Mobilfunkabdeckung

Diese Angaben werden laufend aktualisiert und sollen mit den vorab genannten, neu generierten Daten ergänzt und verglichen werden. Die Übersichten dienen der internen Verwendung und ermöglichen eine gute Basis im Austausch mit den verschiedenen Anbietern und bei der Suche nach neuen Standorten.

In Gesprächen mit den Telekommunikationsunternehmen wurde deutlich, dass die Verwaltung bei der Standortsuche und Prüfung für neue Mobilfunkstationen in verschiedenen Fachbereichen betroffen ist und unterstützen kann. Aufgrund dessen wurde ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt, so dass bereits bei der Suche nach Standorten eine fachliche Einschätzung der Umsetzung gegeben werden kann. Involviert dabei ist insbesondere das Dezernat Klima und Umwelt (Fachbereich 36) zur Beachtung des Immissionsschutzes und weiterer Umweltbelange, die bei der Errichtung einer neuen Mobilfunkanlage berücksichtigt werden müssen. Des Weiteren wird durch das Immobilienmanagement (Fachbereich 23) die Nutzung möglicher Liegenschaften geprüft, auf denen die Stadt Aachen die Netzverdichtung im Mobilfunkausbau unterstützen könnte. Durch die gute gemeinsame Zusammenarbeit und das einheitliche Vorgehen kann so ein stetiger Dialog mit den Mobilfunknetzbetreibern stattfinden und kurzfristig Rückmeldungen zu neuen Suchanfragen gegeben werden.

 

WLAN:

 

Strategie WLAN im öffentlichen Raum

 

Ausgangslage:

Bereits seit Dezember 2014 gibt es in Aachen das kostenlose WLAN AachenWifi, das den Bereich zwischen Elisenbrunnen und Markt abdeckt. AachenWifi wird in einer Kooperation von NetAachen mit der Stadt Aachen und einigen weiteren Sponsoren betrieben. Anfang 2022 wurde dieses WLAN um die Burtscheider Kapellenstraße erweitert. Außer in diesen öffentlichen Außenbereichen wird AachenWifi im Bürger*innenservice im Katschhof und in einigen Bezirksämtern ausgestrahlt.

Zusätzlich gibt es im Aachener Raum eine sehr aktive Freifunk-Community (inkl. Umland ca.1.800 Zugangspunkte). Es gibt einige Projekte bei denen die Stadt Aachen mit dem Freifunk Aachen e.V. zusammenarbeitet. In Zusammenarbeit mit Freifunk sind Bereiche wie bspw. der Brander Markt und das Bezirksamt Brand mit WLAN ausstattet worden.

Für Studierende und Mitarbeitende der Hochschulen in Aachen steht das Forschungsnetzwerk eduroam in vielen Bereichen der Stadt zur Verfügung. Telekom und Vodafone bieten ihren eigenen Kunden kostenlosen Zugang zu ihren Free-Wifi-Hotspots im gesamten Stadtgebiet an. Abgerundet wird das Angebot an öffentlichem WLAN in der Stadt Aachen durch WLAN-Angebote von Gewerbetreibenden. Mittlerweile bieten viele Gewerbetreibende ihren Kunden einen WLAN-Zugang innerhalb ihrer Lokalität bzw. im Außenbereich an. Bspw. ist das gesamte Einkaufzentrum Aquisplaza mit einem öffentlichen WLAN ausgestattet.

 

Durch drei Ratsanträge, rückt das Thema kommunales WLAN im öffentlichen Raum wieder in den Fokus.

Die Ratsanträge RA_115_18_“WLAN im öffentlichen Raum mit Fokus auf Parks“ und RA_228_18_“smarte Sitzbänke“ zielen auf Tourismus, Aufenthaltsqualität und Image der digitalen Modellregion ab, während der RA_34_18_“Freifunk flächendeckend!“ (zum Teil auch RA_115_18) den Fokus mehr im Bereich digitale Teilhabe legt.

 

Konzept:

In NRW ist WLAN Teil des Gigabit-Masterplans zur Schaffung attraktiver Innenstädte. Dabei soll die Verfügbarkeit offener WLAN-Zugänge ausgebaut werden. Die Anforderungen an ein WLAN im öffentlichen Raum in der Stadt Aachen lassen sich in drei wesentliche Aspekte gliedern.

Attraktive Innenstadt: In Hinblick auf eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität, dem Aspekt der mobilen Arbeit und des Tourismus in der Innenstadt, steht der Aufbau / Ausbau eines WLAN in den Haupteinkaufs- und Gastronomiebereichen, sowie an Touristischen Hotspots im Vordergrund.

 

Zielgruppe

Aachener*innen & Tourist*innen

Bedarf

Aufenthaltsqualität in der Innenstadt steigern

Produkt

Frei zugängliches, öffentliches WLAN

Funktion / Nutzen

Aufenthaltsdauer wird verlängert; Belebung der Innenstadt, Image digitale Modellregion

 

Digitales Lernen: Für die Entwicklungen in den Bereichen digitales Lernen und mobile Arbeit ist ein frei zugängliches WLAN für Student*innen und Schüler*innen auf öffentlichen Plätzen und Parks von Interesse.

 

Zielgruppe

Student*innen & Schüler*innen & Arbeitnehmer*innen

Bedarf

Digitale Inhalte in der Öffentlichkeit abrufen

Produkt

Freizugängliches, öffentliches WLAN

Funktion / Nutzen

Digitales Lernen / mobile Arbeit im öffentlichen Raum ermöglichen, Image digitale Modellregion

 

Quartiersentwicklung: Für soziale Aspekte der digitalen Teilhabe steht der gezielte Aufbau eines WLAN in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets im Fokus. Ohne regelmäßigen Zugang zum Internet ist eine Teilhabe an der modernen Gesellschaft kaum möglich. Für einige Einwohner*innen der Stadt Aachen, bleibt das aus unterschiedlichen Gründen jedoch weiterhin unerschwinglich, daher ist eine gezielte WLAN-Ausleuchtung in einigen Stadtgebieten vorzunehmen.

 

Zielgruppe

Einwohner*innen in ausgewählten Quartieren

Bedarf

Digitale Teilhabe, Abruf digitaler Inhalte

Produkt

Freizugängliches, öffentliches WLAN

Funktion / Nutzen

Bereitstellung eines Internetzugangs für Einwohner*innen

 

Standorte:

Die Gebietsauswahl für Standorte (s. Anlage) von WLAN AccessPoints ist die Basis um die definierten Zielsetzungen zu verwirklichen. Hier geht es darum, für die einzelnen Anforderungen geeignete bzw. relevante Gebiete zu identifizieren und entsprechend Standorte festzulegen. Eine Vorauswahl zu den drei Anforderungen ist in Absprache mit den zuständigen Stellen getroffen worden.

Attraktive Innenstadt: Die relevanten Bereiche für Standorte von WLAN-Hotspots wurden gemeinsam mit Kolleg*innen der Unternehmensförderung (FB 02/100) (H) und aus Vorschlägen des aachen tourist services (T) definiert.

 

Digitales Lernen: Als Standorte für WLAN-Hotspots bieten sich die bei Student*innen und Schüler*innen beliebten Parks, Westpark und Frankenberger Park, an sowie eine Kooperation zum gegenseitigen Ausstrahlen des anderen WLAN an den Standorten des Forschungsnetzwerks eduroam und den städtischen Standorten.

 

Quartiersentwicklung: Die relevanten Bereiche für Standorte von WLAN-Hotspots wurden gemeinsam mit Kolleg*innen der Bereiche Quartiersmanagement (FB 56/310) und mit den Stadtteilkonferenzen / Stadtteilbüros definiert. (Vorschläge aus den Stadtteilkonferenzen)

 

Priorisierung:

Nicht alle ausgewählten bzw. gewünschten Standorte können gleichzeitig umgesetzt werden, dazu fehlen sowohl die finanziellen, als auch die personellen bzw. zeitlichen Ressourcen bei einem Betreiber. Daher ist eine Priorisierung der Standorte notwendig. Eine Einteilung in Ausbauphasen ist denkbar, die ersten Ausbauphasen können bei Abschluss der Kooperationsvereinbarung bereits vereinbart und entsprechend zeitlich und finanziell kalkuliert werden. Um allen drei Aspekten der Anforderungen an das städtische öffentliche WLAN gerecht zu werden, sind in den einzelnen Ausbauphasen aus den jeweiligen Bereichen Standorte zu berücksichtigen.

Eventuell ist im Laufe des Projekts eine Neubewertung der Prioritäten sinnvoll.

 

 

Vorschlag:

Ausbauphase 1:

  • Zwei Standorte aus dem Bereich Attraktive Innenstadt. Die endgültige Priorisierung ist von den Mitarbeitenden im FB02/120 getroffen und durch strategische Betrachtungen wie Schließung von Lücken im bestehenden WLAN (Zusammenschluss von WLAN-Inseln) ergänzt worden.
  • Pro Quartier soll ein Standort realisiert werden. Die Priorisierung innerhalb der Quartiere erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Quartiersmanager*innen. Das Quartier Forst/ Driescher Hof fällt aus dieser ersten Betrachtung raus, da es im Rahmen des ISEKs berücksichtigt wird. Das Quartier Preuswald wird auch auf Grund vorhandener Bedenken innerhalb der Stadtteilkonferenz in den ersten Phasen zurückgestellt.

Ausbauphase 2:

  • Ausweitung der Kooperation zwischen dem städtischen WLAN und eduroam (Digitales Lernen)
  • Zwei Standorte aus dem Bereich Attraktive Innenstadt.
  • Ein Park aus dem Bereich Digitales Lernen.
  • Pro Quartier soll ein Standort realisiert werden.

Ausbauphase 3:

  • Netzerweiterung durch Standortpartnerschaften und Kooperation mit Gewerbetreibenden und öffentlichen Trägern fokussieren
  • Drei Standorte aus dem Bereich Attraktive Innenstadt.
  • Pro Quartier soll ein Standort realisiert werden.

Ausbauphase 4:

  • ….

Die weiteren Ausbauphasen werden, entsprechend der Standortprioritäten in den Anforderungsbereichen, nach dem gleichen Schema geplant, hier werden dann aktuelle Entwicklungen und Prioritäten berücksichtigt.

 

Ausgestaltung:

Die Stadt Aachen wird kein öffentliches WLAN in Eigenbetrieb realisieren. Dazu fehlen sowohl die finanziellen, als auch die personellen Ressourcen. Für die Realisierung eines öffentlichen WLAN in Aachen sind zwei Modelle denkbar. Eine Netzbetreiber-Lösung, bei der der Aufbau und Betrieb des WLAN von einem Dienstleister übernommen wird und kooperative Modelle, bei denen die Stadt aktiv die Öffnung von geschlossenen WLAN anregt und Initiativen wie bspw. Freifunk unterstützt. Für Aachen ist eine Mischung dieser Modelle denkbar: ein Dienstleister betreibt das öffentliche WLAN und geht Kooperationen mit Gewerbetreibenden ein. Die Gewerbetreibenden stellen bei dieser Kooperation als Standortpartner lediglich ihren Internetanschluss, Stromanschluss und eventuell den Standort für einen zusätzlichen AccessPoint zur Verfügung. Bei tiefergehender Kooperation bieten die Gewerbetreibenden ihren Kunden einen WLAN-Zugang für Smartphone, Tablet oder Laptop in ihren Geschäftsräumen an. Durch die Nutzung des WLAN-Namens tragen sie zur Vergrößerung des Aachener WLAN bei. Die Nutzer*innen werden beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten durch Roaming unterbrechungsfrei verbunden und können wie gewohnt im vertrauten öffentlichen WLAN weitersurfen - ohne persönliches Datenvolumen zu verbrauchen. Das firmeninterne WLAN bleibt vom öffentlichen WLAN sicher abgeschirmt. Der Betrieb des WLAN wird vom Betreiber des WLAN übernommen, inkl. Haftung etc. Es lassen sich hier für den Betreiber des WLAN auch weitere Geschäftsmodelle in verschiedenen Kooperationsmodellen mit den Gewerbetreibenden ableiten.

 

Finanzielle Mittel:

Für die Einrichtung und den Betrieb eines öffentlichen WLAN-Netzes fallen Kosten an, die in einem Finanzierungskonzept sichergestellt werden müssen. Bei der Einrichtung bzw. der Erweiterung eines WLAN-Netzes sind einmalige Investitionen für die Hardware und ggf. bauliche Maßnahmen einzukalkulieren. Für die Stromversorgung, den Netzzugang, Wartungsarbeiten und ähnliches fallen laufende Betriebskosten an. Für eine zukünftige Kooperationsvereinbarung mit einem Dienstleister ist ein Pauschalpreis für die Einrichtung pro Access Point anzustreben. Außerdem soll in der Kooperationsvereinbarung die Prüfung der Möglichkeiten zu Standortpartnerschaften zur Kostenreduzierung festgelegt werden. Für den WLAN-Ausbau im öffentlichen Raum stehen für das aktuelle Jahr 218.693 € an konsumtiven Mittel zur Verfügung. Für 2024 und 2025 sind jeweils 50.000 € und für die Folgejahre sind jeweils 45.000 € eingeplant. Mit diesen konsumtiven Mitteln kann ein Dienstleister für den Ausbau und Betrieb eines öffentlichen WLAN beauftragt werden. Eine Unterstützung von bspw. der Freifunk-Initiative ist mit konsumtiven Mitteln nicht direkt möglich, da in diesem Fall eher die Hardwarebeschaffung im Vordergrund steht und dies investive Mittel voraussetzt.

Kooperationsvereinbarung:

Die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der NetAachen GmbH von 2014 ist entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Deswegen soll die aktuelle Kooperation beendet und eine neue Kooperation zum WLAN im öffentlichen Raum bieterneutral und ergebnisoffen ausgeschrieben und vergeben werden.

Die Leistungsbeschreibung für eine neue Kooperationsvereinbarung soll neben den technischen Anforderungen, Beschaffungsbedingungen und gegebenen Rahmenbedingungen auch Aufforderungen zur aktiven Kooperation mit den anderen WLAN im Aachner Stadtgebiet (bspw. eduroam), den Gewerbetreibenden und öffentlichen Trägern als Standortpartner oder Kooperationspartnern enthalten. Ebenfalls ist die Sponsorensuche eine Aufgabe der zukünftigen Kooperation und der Betreiber soll ein Vertriebsmodell entwickeln, welches durch weitere Ausbreitung des WLAN im öffentlichen Raum im Stadtgebiet vor allem die mittelständische Wirtschaft fördert.

Die Leistungsbeschreibung für eine neue Kooperationsvereinbarung ist in Vorbereitung und wird noch in diesem Jahr vergeben werden. Im Anschluss an die Vergabe können dann die ersten Ausbauphasen geplant und vereinbart werden.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Erläuterung:

Für den WLAN-Ausbau im öffentlichen Raum (4-150103-921-1 WLAN im öffentlichen Raum) stehen für das aktuelle Jahr 218.693 € an konsumtiven Mitteln zur Verfügung. Für 2024 und 2025 sind je 50.000 € und für die Folgejahre sind jeweils 45.000 € eingeplant. Mit diesen konsumtiven Mitteln kann ein Dienstleister für den Ausbau und Betrieb eines öffentlichen WLAN beauftragt werden. Bei Abschluss der neuen Kooperationsvereinbarung können die ersten Ausbauprojekte bereits vereinbart und entsprechend zeitlich und finanziell kalkuliert werden.

Für den Mobilfunkausbau (4-150103-922-3) stehen für das Jahr 2023 76.000 € an konsumtiven Mitteln zur Verfügung und im Jahr 2024 21.000 €. Für die Folgejahre ab 2025 befinden sich jeweils 15.000 € in der Planung. Mit diesen konsumtiven Mitteln können Dienstleister für eine Mobilfunkmessbefahrung und eine anschließende strategische Beratung beauftragt werden.

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Reduzieren

Anlagen

Loading...