Entscheidungsvorlage - FB 52/0126/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung vereinseigener Sanierungsmaßnahmen- Antrag der Karlsschützen-Gilde vor 1198 Aachen e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung des 100 m- und Pistolenstandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- FB 52/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Sportausschuss
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Entscheidung
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06.12.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Sanierungsmaßnahme an und beschließt,
vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2024, dem Verein Karlsschützen-Gilde vor 1198 Aachen e.V. für die Sanierung des 100 m- und Pistolenstandes einen städtischen Zuschuss in Höhe von 20.672,95 € zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Karlsschützen-Gilde vor 1198 Aachen e.V. ist ältester Verein Aachens und ältester Verein der Bundesrepublik. Für die derzeit 217 Mitglieder, worunter sich auch Jugendliche befinden, werden unterschiedlichste Disziplinen im Schießsport angeboten. Neben den Disziplinen in Gewehr und Pistole gibt es weitere in Wurfscheibe und Bogen, die sich jeweils nochmals untergliedern.
Für die Ausübung dieser Sportarten ist die Bereitstellung einer sicheren Schießanlage unabdingbar.
Erstmals mit E-Mail vom 20.06.2023 und dann auch mit Schreiben vom 23.10.2023 hat die Karlsschützen-Gilde vor 1198 Aachen e.V. einen Antrag auf Zuschuss zur Sanierung des 100 m- und Pistolenstandes gestellt. Der Verein ist Pächter der Sportanlage, die im Stadtgebiet liegt. Der Pachtvertrag läuft noch bis 31.12.2040. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt l Nr. 1 sowie gemäß Abschnitt lll Nr. 2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen werden erfüllt.
Zwar ist der Antrag erst nach der Frist für das Haushaltsjahr 2024 eingegangen, jedoch besteht aufgrund der Sicherheitsmängel akuter Handlungsbedarf, was aus dem Sachverständigengutachten vom 20.10.2022 und der Einschätzung des Technikers des Gebäudemanagements vom 10.11.2023 hervorgeht, so dass der benötigte Zuschuss noch aus den Mitteln von 2024 gewährt werden sollte.
Auf Grund der vor kurzem erfolgten Regelüberprüfung der Schießanlage des Vereins, der Karlsschützen-Gilde vor 1198.e.V., sind diese gezwungen, gemäß einem vorliegenden Sachverständigengutachten, erhebliche Umbauarbeiten an dem 100 m- und Pistolenstand vorzunehmen, damit die Genehmigung für diese Stände wieder erteilt werden kann. Gemäß dem Gutachten ist eine umgehende Beseitigung dieses Sicherheitsmangels vor einer weiteren Nutzung des Schießstandes erforderlich, um die Gefährdung von Personen zu vermeiden.
Die Nutzung dieser Stände ist nicht nur für die Vereinsmitglieder, die auf diesen Ständen ihren Sport ausüben, sondern auch für die Austragung von Wettkämpfen und Meisterschaften unabdingbar.
In der Region gibt es außer der Karlsschützengilde keinen weiteren Verein, der über 100m-Bahnen verfügt.
Die angesetzten Kosten sind nach Einschätzung eines Technikers des Gebäudemanagements angesichts der umfangreichen Vorgaben des Gutachtens angemessen.
Die hohen Kosten resultieren aus der Verwendung extrem durchschlagkräftiger, großkalibriger Munition, die einen entsprechend hohen Schutzstandard unter Verwendung von speziellen Werkstoffen erfordert.
Insgesamt betragen die geplanten Kosten laut Kostenvoranschlag des Vereins 80.970,00 €. Davon werden 47.629,40 € durch Eigenleistung (11.250,00 € Arbeitsstunden / 36.379,40 € Spenden und Rücklagen) finanziert.
Gemäß Abschnitt lll Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30% der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten in Höhe von 80.970,00 € würde sich somit eine Förderung von 24.291,00 € ergeben.
Von dem, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans, in 2024 zur Verfügung stehenden Ansatz in Höhe von 25.000 € wurde bereits, basierend auf der Entscheidung des Ausschusses vom 15.06.2023, über Mittel in Höhe von 4.327,05 € verfügt. Somit steht ein Betrag in Höhe von 20.672,95 € noch zur Verfügung.
Ein Zuschuss kann daher in Höhe von 20.672,95 € gewährt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 25.000 € | 25.000 € | 75.000 € | 75.000 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2024 ff stehen im Jahr 2024 zum PSP-Element
4-080202-912-1 / 73180000 25.000 € zur Verfügung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
| x |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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