Kenntnisnahme - FB 01/0425/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bilanz Ermöglichungskultur Innenstadt / Außengastronomie hier: Gemeinsamer Tagesordnungsantrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD vom 07.11.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beteiligt:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa; FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- Dezernat I / FB 01/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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|
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22.11.2023
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Schreiben vom 07. November 2023 beantragen die SPD Fraktion und GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Aachen, den Punkt „Bilanz Ermöglichungskultur Innenstadt / Außengastronomie (Beschluss des Hauptausschusses vom 14.09.2022)“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 22. November 2023 zu nehmen. Der Antrag nimmt somit Bezug, auf die am 14. September 2022 eingebrachte Vorlage „Ermöglichungskultur Innenstadt“, die in der hier vorliegenden Vorlage fortgeschrieben werden soll.
Auf Basis der damals erstellten Vorlage wird ein aktueller Sachstand zu folgenden Themen gegeben:
- Koordinierende Zusammenarbeit für mehr Ermöglichung
- Belebung des örtlichen Einzelhandels
- Unterstützung von Kultur- und Kreativ- und Veranstaltungsangeboten
- Randbedingungen für Veranstaltungen und Events
- Zukunftsprozess Innenstadtmorgen:„Guten Abend, Aachen“ Fonds und Innenstadtmorgen Festival
- Beteiligung Bürger*innenschaft
- Gestaltungsvorgaben für die Außengastronomie und weitere Sondernutzungen vor Ladenlokalen
- Sicherheit und Sauberkeit
- Erreichbarkeit der Innenstadt
Im „1.und 2.Sachstandsbericht Innenstadtentwicklung“(FB01/0161/WP18 / FB01/0253/WP18) wurden die aktuellen Entwicklungen in der Innenstadt dargestellt und Maßnahmen und Projekte erläutert, die bisher auf den Weg gebracht wurden. Darüber hinaus wurde in dem „Sachstand Zukunftsprozess Innenstadtmorgen“ (FB01/0384/WP18) ein aktueller Bericht über die Maßnahmen des fachbereichsübergreifenden Prozesses Innenstadtmorgen gegeben, welcher wesentlich für die gemeinsame Steuerung, Umsetzung und Kommunikation der Innenstadtentwicklung ist.
Insbesondere im „2. Sachstandsbericht Innenstadtentwicklung“ wurden die aktuellen Herausforderungen der Aachener Innenstadt beschrieben, denen u.a. mit Hilfe eines vielfältigen Nutzungsmixes, multifunktionaler und resilienter Räume und starker Allianzen begegnet werden muss. Zentrales Anliegen der Innenstadtentwicklung ist dabei, dass positive Entwicklungen, das Engagement diverser Stadtmacher*innen und neue Impulse aufgegriffen und gefördert werden – eine Ermöglichungskultur, die unsere Innenstadt stark macht.
Wie bereits in der Vorlage zur „Ermöglichungskultur Innenstadt“ vom 08.09.2022 (FB 01/0279/WP18) deutlich wurde, konnten bereits eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen werden, um eine ermöglichende Haltung in der Innenstadtentwicklung zu stärken. In der Zwischenzeit wurden Maßnahmen weiter ausgebaut und neue Möglichkeiten erprobt.
Koordinierende Zusammenarbeit für mehr Ermöglichung
Eine bereichsübergreifende Ermöglichungskultur und die Entwicklung entsprechender integrierter
Konzepte und Maßnahmen bedarf koordinierender Strukturen innerhalb einer Verwaltung und als
Kontaktstelle nach außen. In den vergangenen Jahren wurden – oft durch politischen Antrag –
verschiedene Stellen zur koordinierenden Bearbeitung von Schwerpunktthemen in der Innenstadt
geschaffen. Hierzu gehören beispielweise das wachsende Team „Innenstadtentwicklung / Citymanagement“ und die Koordinationsstelle Bushof.
Im Mai diesen Jahres konnte die neue Koordinationsstelle Kaiserplatz / östliche Innenstadt erfolgreich besetzt werden und erste Netzwerktreffen zur Entlastung der Situation rund um den Kaiserplatz durchgeführt werden. Gemeinsam mit der personell neu besetzten Koordinationsstelle Bushof arbeitet die Koordinationsstelle Kaiserplatz an der Etablierung von Netzwerkstrukturen und konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der akuten Belastungslage. Ebenso hat der neue Nachtbürgermeister seine Arbeit aufgenommen und arbeitet seit Sommer 2022 im intensiven Austausch mit der freien Kulturszene, wobei in diesem Jahr zentrale Erfolge der Ermöglichung u. a. durch den „Guten Abend, Aachen“ Fonds erwirkt werden konnten (s. Abs. „Zukunftsprozess Innenstadtmorgen“).
Im Sinne eines abgestimmten Innenstadtmanagements wurden innerhalb der Verwaltung
Abstimmungsstrukturen geschaffen, die die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit erleichtern
und einen besonderen Fokus auf die Innenstadtentwicklung legen (Jour Fixes, feste Gremien und
punktuelle Abstimmungen insbesondere für die Schnittstellen Citymanagement, Stadtentwicklung,
Wirtschaftsförderung, Koordinationsstellen Bushof/ Kaiserplatz, Soziales, Sicherheit und Ordnung).
Im Rahmen des Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen konnten dabei zentrale Austauschformate und Arbeitsgruppen geschaffen werden, um das konkrete Handeln in der Innenstadt zu bündeln, gemeinsam zu gestalten und zu kommunizieren. Auf diesem Wege konnte in diesem Jahr die „Leitungsrunde Innenstadt“ etabliert werden, welche als strukturierendes Gremium auf Einladung der Oberbürgermeisterin quartalsweise tagt und unter Leitung des Citymanagements auf Ebene der Fachbereichsleitungen stattfindet. Die Leitungsrunde hat sich darauf verständigt, aktuelle Themen und langfristige Maßnahmen entlang der „Aachen Innenstadt Charta“ zu besprechen und gemeinsam konkrete Handlungsoptionen aus der Charta abzuleiten.
Ferner konnte die Taskforce Innenstadtmorgen ihre Aktivitäten in der Großkölnstraße im Jahr 2023 weiterführen und parallel erste Maßnahmen in ihrem 2. Fokusraum, der Adalbertstraße, umsetzen. Die Taskforce setzt mit ihren konkreten Maßnahmen neue Impulse zur Belebung der Stadträume und unterstützt die vor Ort ansässigen Akteur*innen bei der Umsetzung eigener Ideen. Im Sinne der Förderung einer Ermöglichungskultur sollen zukünftig Handungsspielräume für temporäre Ausnahmeregelungen eröffnet werden, um Maßnahmen schneller und vor Ort wirksamer auf den Weg zu bringen.
Weiterhin findet der „Standortdialog Wirtschaft und Politik“ der Oberbürgermeisterin statt, um hier gemeinsam aktuelle Bedarfe zu identifizieren und zu besprechen und um Lösungen zur Verbesserung zielgerichteter herbeiführen zu können. Zusätzlich ist im Herbst 2023 eine nun regelmäßig stattfindende Austauschrunde explizit mit den innerstädtischen Interessengemeinschaften auf Einladung der Oberbürgermeisterin mit der Verwaltung im Rahmen des Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen initiiert worden.
Im September 2022 wurde vom Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement außerdem eine „AG Sondernutzungssatzung“ ins Leben gerufen, mit dem Ziel, dezernats- und fachbereichsübergreifend aktuelle Regelungsbedarfe (u.a. Außengastronomie, Baustellen, Veranstaltungen, Mikromobilität, Möblierung) in direkten Austauschformaten zu regeln. So wurde ein Formulierungsvorschlag zum Stadtmobiliar (Tisch mit 2 Stühlen ohne Ausschank) erarbeitet und soll im folgenden Jahr erprobt werden.
Belebung des örtlichen Einzelhandels (z. B.)
„Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks“:
Der Fonds „Aachener Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk stärken“, wurde erstmals im Jahr 2021 angeboten und wurde sehr gut angenommen, so dass aktuell bereits die vierte Antragsphase läuft. Für 2024 und 2025 sind erneut Mittel im Haushalt vorgesehen, die weitere Phasen ermöglichen sollen.
Ingesamt konnten in den ersten drei Antragsphasen 70 Anträge bewilligt werden. Diese befähigten die Akteur*innen aus Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk zu eigenen Aktionen, stärkten die lokalen Netzwerke und setzten Besuchsimpulse für die Innenstadt bzw. die Stadtteile. Dazu zählten erfolgreiche Projekte wie die „Essbare Innenstadt“, das Stadtmobiliar im Marktviertel, das Straßenfest in der Jakobstraße, das Brander Weinfest sowie die Gründung der Interessengemeinschaft Hotmannspiefviertel.
Bis zum 01.12.23 können im Rahmen der vierten Phase, die das Thema „Winterzauber und Frühlingserwachen“ trägt, neue Anträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind Verbände, Werbe-, Straßen- und Interessengemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse von mindestens drei Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk und Immobilieneigentümer*innen. Pro Vorhaben kann eine Unterstützung von bis zu 10.000 Euro beantragt werden.
Neue Anträge werden den relevanten Fachbereichen vorgestellt, um frühzeitig mögliche Bedenken abzufragen. Genehmigungen und konkrete Absprachen werden anschließend – nach Ausstellung des Zuwendungsbescheids – durch die Projektverantwortlichen selbst mit den entsprechenden Fachämtern geklärt.
Sachstand Ladenliebe:
Mit der Initiative ‘Ladenliebe‘ ermöglichte die Stadt Aachen über das 2021 gestartete ‘Sofortprogramm Innenstadt‘ des Landes NRW eine stark vergünstigte Anmietung von leerstehenden Lokalen für neue Ideen, Geschäftsgründungen und zur Realisierung der eigenen Vision in der Aachener Innenstadt. Die Stadt mietete hierbei Ladenlokale an und untervermietete diese zu einer stark verminderten Miete. Insgesamt konnten 17 Ladenlokale neu vermietet werden, darunter z. B. in der Großkölnstraße OUI, Et Modelädche und Wohnraumliebe, in der Krämerstraße das Geschäft Farbenliebe sowie in der Wirichsbongardstraße der Spieletreff White Rabbit. Nach aktuellem Stand werden mindestens fünf Unternehmen auch nach Auslaufen der Förderung am Standort verbleiben.
Die Evaluation des Ende 2023 auslaufenden Förderprogramms ergab, dass das Angebot erfolgreich angenommen wurde und unterstrich darüberhinaus die Relevanz der fachbereichübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung. Während des gesamten Projekts lag ein besonderer Fokus auf dem kontinuierlichen internen Austausch, der bereits bei der gemeinsamen Antragstellung im Rahmen des Sofortprogramms begründet lag. Mit vereinten Kräften konnte die Umsetzung einzelner Geschäftmodelle nicht nur ermöglicht, sondern teilweise auch beschleunigt werden.
Sachstand Interessengemeinschaften u.a. Netzwerk Großkölnstraße und ISA:
Nach dem erfolgreichen Aufbau der IG Hotmannspiefviertel (über den Fonds „Aachener Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk stärken“) wird auch die Gründung des Netzwerkes in der Großkölnstraße sowie der Aufbau der „Initiative Starke Adalbertstraße“ (ISA) fachbereichsübergreifend über die Taskforce Innenstadtmorgen begleitet. Die Verwaltung ist zuversichtlich auch diesen beiden Interessengemeinschaften einen erfolgreichen Start ermöglichen zu können. Dazu gehört bspw. auch die gemeinsame Organisation von Netzwerkveranstaltungen.
Hinzu kommen verschiedene Dialogformate, die zu einer Verbesserung der Kommunikation beitragen, wie zum Beispiel von der Wirtschaftsförderung organisierte Standortdialoge mit Multiplikatoren und der Politik, Stammtische und ein enger Austausch mit dem Märkte und Aktionskreis City e. V. (MAC), als Dach der lokalen Interessengemeinschaften.
Unterstützung von Kultur- und Kreativ- und Veranstaltungsangeboten
Die Innenstadt ist ein wichtiger Kultur- und Kreativort, der weiter gestärkt wird. Viele Kulturinstitutionen liegen in der Innenstadt und ziehen mit ihrem attraktiven Programm Menschen von nah und fern an. Mit u. a. September Special, Karlspreis Open-Air, Weihnachtsmarkt, Altstadtflohmarkt etc. gibt es zahlreiche etablierte, beliebte und wiederkehrende Veranstaltungsformate, die durch die Stadt Aachen (E 49, FB 13 u. a.) ermöglicht, koordiniert und/ oder unterstützt werden.
Das Potenzial der freien Kulturszene ist ein wichtiger Faktor für eine attraktive Innenstadt. Ein zentrales Highlight im Sinne einer neuen Ermöglichungskultur stellt dabei das durch den Kulturbetrieb unterstützte Kulturfestival „Stadtglühen / Stadtsprühen“ mit Stationen insbesondere im Altstadtbereich dar, welches in diesem Jahr zum dritten Mal durchgeführt werden konnte. Auch in den Projekten des Teams Innenstadtentwicklung/ Citymanagement und des Fachbereiches Stadterneuerung, Stadtgestaltung und Mobilitätsinfrastruktur wurden örtliche Street Art Künstler*innen vermehrt beteiligt.
Zudem wurde am 22.03.2023 vom Rat der Stadt Aachen eine überarbeitete unbefristete Fassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Darbietung von Straßenmusik im Bereich der Aachener Innenstadt beschlossen.
Die seit diesem Jahr eröffnete ZwischenZeit am Büchel stellt auf der räumlichen Ebene einen wichtigen Baustein in der Ermöglichung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum dar. Die Aachener Stadtgesellschaft ist dazu eingeladen, auf der Fläche der ZZAB selbst aktiv zu werden, Veranstaltungen durchzuführen oder neue Formate zu testen. Die Fläche wurde multifunktional hergerichtet und mit notwendigen Versorgungsanschlüssen versehen, so dass unterschiedlichste Veranstaltungsformate durchgeführt werden können. Interessierte Veranstalter*innen werden bei der Planung durch den für die ZwischenZeit zuständigen Kurator eng begleitet und mit den zuständigen Fachkolleg*innen der Stadtverwaltung vernetzt. Innerhalb des ersten Jahres konnten auf diesem Wege diverse Veranstaltungen, u. a. Konzerte, Feste und Festivals, Diskussionsveranstaltungen und Austellungen stattfinden, aber auch regelmäßige Formate, wie z.B. der Foodmarket „ZwischenMahlzeit“ ermöglicht und erprobt werden.
Randbedingungen für Veranstaltungen und Events
Die seit 2016 bestehende Zentrale Ansprechstelle für Veranstaltungen des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung hat gemeinsam mit vielen weiteren internen und exteren Dienststellen einen ausführlichen Veranstaltungsleitfaden entwickelt, der Veranstalter*innen zur Vereinfachung der Planung, Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung an die Hand gegeben werden kann bzw. digital auf der Website der Stadt Aachen zur Verfügung steht (www.aachen.de - Leitfaden für Veranstaltungen im Freien). Beantragte Veranstaltungen wurden und werden seit jeher unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Sollten sich hierbei Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Art abzeichnen, werden nach Möglichkeit gemeinsam mit den Veranstalter*innen Lösungen erarbeitet.
Nach wie vor sind Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Tonwiedergabe im Freien an strengen Kriterien zu messen. In diesem Kontext wurden vom Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing schallschutztechnische Gutachten für elf Veranstaltungsorte in Auftrag gegeben, welche inhaltlich mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung abgestimmt wurden. Dies stellt somit sowohl was die Planung, als auch was den finanziellen Aufwand anbelangt, eine erhebliche Erleichterung für die Beantragung von Veranstaltungen an diesen Orten dar.
Zukunftsprozess Innenstadtmorgen: „Guten Abend, Aachen“ Fonds und Innenstadtmorgen Festival
Der Zukunftsprozess Innenstadtmorgen konnte in diesem Jahr mit der Erarbeitung der „Aachen Innenstadt Charta“ eine erste Phase abschließen. Als ein von einer breiten Fachöffentlichkeit erarbeitetes Grundsatzpapier stellt die Charta ein abgestimmtes Gerüst für die Handlungsstränge der Innenstadtentwicklung dar. Ein zentrales Anliegen der Charta ist dabei eine „Kultur des Möglichmachens“, welche als konketer Leitsatz unter Punkt 8 explizit formuliert wurde. Hevorgehoben wird dabei die notwendige Kooperation und offene Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und Zivilgesellschaft, um neue und kreative Wege zu erproben und Impulse zu setzen.
Ein Meilenstein, der genau auf diesen Punkt einzahlte, war das Innenstadtmorgen Festival, welches als Teil der ersten Phase des Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen alle Aktiven in der Innenstadt ansprechen wollte, um ihr Wirken für und in unserer Innenstadt sichtbar zu machen. Das Festival fand erstmalig im Zeitraum 19.08. - 30.09.23 statt. Groß und Klein waren eingeladen, die Aachener Innenstadt zu entdecken und mitzugestalten. Mit ca. 150 Veranstaltungen an unterschiedlichen Orten in der Innenstadt konnte ein buntes Programm aus Stadtfesten, Straßenaktionen, Führungen, Kulturveranstaltungen und vieles mehr ermöglicht werden.
Auch der im Beschluss vom 14.09.22 genannte Baustein „Innenstadt Abend“ zur Belebung der Innenstadt in den Abendstunden und zur Ermöglichung von Kleinmaßnahmen konnte zeitnah umgesetzt werden. Bereits im Dezember 2022 wurde dieser Baustein im Rahmen des Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen mit dem Fonds „Guten Abend, Aachen“ veröffentlicht. Bisher wurden insgesamt 90.500 € ausgezahlt und damit 63 Veranstaltungen ermöglicht. Der Fonds erhielt viel positive Resonanz, sowohl von der Veranstalter*innenseite als auch vom Publikum. Im Laufe des Jahres 2023 war eine stetige Steigerung der Anfragen und Anträge zu beobachten, was auf die positiven Erfahrungen mit dem Fonds und der steigenden Bekanntheit zurückzuführen ist. Daher ist für das kommende Jahr von deutlich mehr Anträgen als 2023 auszugehen. Die über den Fonds ermöglichten Veranstaltungen waren sehr vielfältig und reichen beispielsweise von Konzerten, Kurzfilmabenden, Zaubershows mit Puppentheater, Lesungen, Kulturfesten, theatralen Spaziergängen, Studierendenfesten, Fashion-Shows und vieles mehr.
Beteiligung Bürger*innenschaft
Als erste Stadt in Deutschland hat Aachen einen ständigen Bürger*innenrat eingerichtet, der im Herbst 2023 zu der Fragestellung, „Wie kann Aachens Innenstadt wieder ein attraktiven Einkaufsziel werden?“, tagte. Dies markiert einen weiteren Schritt in Richtung einer lebendigen und partizipativen Demokratie und trägt zur Stärkung einer gelebten Ermöglichungskultur bei.
Die Aachener Bürger*innen wollen sich aktiv am politischen Diskurs beteiligen. Im ständigen Aachener Bürger*innenrat kommen Aachener*innen einmal im Jahr zusammen und beraten über ein relevantes, städtisches Thema, das von ihren Mitbürger*innen vorgeschlagen wurde. Das diesjährige Bürger*innen-Gutachten widmet sich räumlich und thematisch dem Bereich der Innenstadt.
Der Bürger*innenrat ist ein wichtiges Instrument, um Bürger*innen für eine partizipative Stadtgesellschaft aktiv in politische Prozesse einzubeziehen. Als ständige, institutionalisierte Einrichtung geht das Gremium weit über ein Diskussionsforum hinaus. Gemeinsam und unterstützt von Expert*innen werden Empfehlungen erarbeitet und ein Bürger*innengutachten verfasst, welches der Politik zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Bürger*innenrat-Teilnehmenden entwickeln die Empfehlungen konsensorientiert in kooperativer Zusammenarbeit. Politik und Verwaltung erhalten so eine unmittelbare Empfehlung aus der Bürgerschaft. Damit spielen Bürger*innenräte in der repräsentativen Demokratie eine Ratgeber-Rolle und können der Politik als Kompass dienen.
Die Mitglieder des Bürger*innenrates werden jedes Jahr mittels Losverfahren neu bestimmt und stellen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung ein Abbild der Aachener Stadtgesellschaft dar. Neben der Möglichkeit, die eigene Stadt mitzugestalten, eigene Ideen und Perspektiven einzubringen und mit anderen zu diskutieren, erhalten die Teilnehmenden auch eine Aufwandsentschädigung. Die Einbeziehung von Menschen aus unterschiedlichen sozialen Schichten, Sozialräumen und Altersgruppen innerhalb der Stadtbevölkerung bereichert diesen Prozess, sorgt für eine vielfältige Perspektive und stärkt die Aachener Dialogkultur.
Um neben der strukturellen Verankerung die Glaubwürdigkeit des Bürger*innenrats nachhaltig zu festigen, wird der Bürger*innenrat in Aachen durch ein Begleitgremium (derzeit zur Hälfte aus Politik und Initiative Bürgerrat für Aachen) beratend begleitet und wissenschaftlich evaluiert. Die daraus gewonnen Erkenntnisse fließen in die Gestaltung des nächsten Bürger*innenrats ein.
Echte Beteiligung ist Grundlage einer gelebten Ermöglichungskultur und festigt das Vertrauen der Bürger*innen in die politischen Prozesse. Aachen setzt mit der Einrichtung eines ständigen Bürger*innenrats auch nach außen hin ein Zeichen für eine Demokratie, die auf Transparenz, Vielfalt und aktiver Bürger*innenbeteiligung beruht.
Gestaltungsvorgaben für die Außengastronomie und weitere Sondernutzungen vor Ladenlokalen
Eine attraktive Außengastronomie ist ein wichtiger Standortfaktor für eine Innenstadt. Die Nutzung öffentlicher Parkplätze für die Außengastronomie ermöglicht die Belebung von Straßen, in denen bisher kein Raum für Aufenthalt möglich war. Erdgeschosse, in denen Handelsnutzungen wegfallen, können durch gastronomische Nutzung weiter zur Urbanität und Vielfalt unserer Stadt beitragen. Die sehr flexible und relativ unaufwändige Umnutzung von Parkraum in Flächen für die Außengastronomie wird in Aachen seit Sommer 2020 ermöglicht und sehr positiv von Gastronom*innen und Bürger*innen angenommen. Nur vereinzelt sind Fehlnutzungen der genehmigten Flächen (z. B. das Beparken mit dem eigenen Fahrzeug) festzustellen.
Im Jahr 2022 haben insgesamt 27 Betriebe öffentliche Parkplätze für Außengastronomie genutzt. Im Jahr 2023 waren es sogar 39 Betriebe. Eine solide rechtliche Grundlage für die Erteilung von Erlaubnissen bildet seit 2022 die Sondernutzungssatzung.
Ein besonderes Augenmerk liegt weiterhin auf den unterschiedlichen Interessen und Bedarfen bei der Gestaltung der Außengastronomie. Hier sind auf begrenzten Flächen unterschiedliche Nutzungsanforderungen in Einklang zu bringen und eine Abwägung zwischen individuellen Wünschen und gesamtstädtischen Anforderungen zu treffen. Es herrscht Einigkeit, dass die bisherige Leitlinie einer Aktualisierung bedarf. Ein entsprechender Prozess soll im Jahr 2024 gestartet werden. Das Vorgehen wird dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 7.12.2023 vorgelegt.
Die Erarbeitung der „Leitlinie für die Außengastronomie“ wird in engem Austausch zwischen den Vertreter*innen der Stadtverwaltung Aachen – Fachbereich für Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61), Citymanagement (FB01), Wirtschaftsförderung (FB 02), Stadtmarketing (FB13) – und Vertreter*innen der Gastronomiebranche – Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen, Aachener Tourist Service e.V. (ATS), Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) und ggf. weiteren Stakeholdern – erfolgen. Ein moderierter Prozess wird dafür Gesprächsrunden, Ortsbegehungen und gemeinsame Spaziergänge sowie bedarfs- und umsetzungsorientierte Workshops anbieten. Vorgesehen ist, die Ideen von Stakeholdern, Gastronom*innen vor Ort, Anlieger*innen und der interessierten Öffentlichkeit in den Gesamtprozess zu integrieren und unter allen Beteiligten eine hohe Transparenz zu schaffen.
Durch die Einbindung der Vertreter*innen aus der Gastronomiebranche gewährleistet der Prozess, dass gemeinsam mit der gewünschten gestalterischen Qualität auch die praktische Umsetzung und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gastronomietreibenden im Sinne eines "Win-Win" Berücksichtigung finden. Ziel ist es, eine breite Akzeptanz im Prozess zu erreichen.
Über die außengastronomische Nutzung des öffentlichen Raumes hinaus hat die Verwaltung im Laufe des letzten Jahres eine Vielzahl von Anträgen von Geschäftstreibenden in der Innenstadt genehmigt, um Initiativen zur Belebung von Straßenzügen zu unterstützen. Hierzu zählen insbesondere die Kombinationen von meist einem kleinen Tisch und zwei Stühlen, die bspw. in der Hartmannstraße zu finden sind. Im Jahr 2023 haben insgesamt bereits 44 Betriebe eine entsprechende Erlaubnis erhalten. Im Jahr 2022 waren es 19 Betriebe. Diese steigende Tendenz spiegelt sich auch in der Vielfalt des Stadtbildes wieder.
Sicherheit und Sauberkeit
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb hat in den beiden Sitzungen am 28.09.2021 sowie am 22.05.2022 das „Aachener Konzept für mehr Stadtsauberkeit“ beraten. In diesem Konzept wurden 5 Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit vorgestellt:
- Waste Watcher
- Verwarnungs- / Bußgeldanpassung bei Abfall- und Sauberkeitsdelikten im Bereich des wilden Mülls
- Reinigungsfreundliche Stadt
- Aufbau eines Qualitätssicherungssystems
- Bürgerbefragung
Alle genannten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung oder sind bereits abgeschlossen. Erste positive Einflüsse zeichnen sich bereits ab, so dass eine weiterhin gute Entwicklung der Stadtsauberkeit erwartet wird.
Sicherheit ist eine Querschnittsaufgabe und hängt untrennbar und in jeglicher Hinsicht mit zielgerichteter Präventionsarbeit zusammen. Vor dem Hintergrund, dass die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit viele Facetten hat und zahlreiche Zuständigkeiten berührt, wurde - nach entsprechenden internen Abstimmungen und der am 23.11.2022 erfolgten Information und Beteiligung des Hauptausschusses – die Arbeit im übergeordneten „Gremium für Sicherheit und Prävention der Stadt Aachen“ Anfang des Jahres 2023 aufgenommen. Das Gremium dient als interne Wissens- und Arbeitsplattform der Stärkung der Zusammenarbeit städtischer Fachbereiche und sicherheitsrelevanter Akteur*innen. Im Rahmen der politischen Beratung wurde die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit durch dieses neue Instrument zustimmend bestätigt.
Weiter planten die Polizei Aachen und der Fachbereich Sicherheit und Ordnung gemeinsam federführend den Aktionsmonat „Aachen.Gemeinsam.Sicher“ im September 2023. Hierbei wurden mit verschiedenen anderen Behörden entsprechende Schwerpunkteinsätze verwirklicht. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum über 2.300 Personen kontrolliert, bei mehr als 10.000 Fahrzeugen die Geschwindigkeit gemessen. Dies führte zu knapp 100 Strafanzeigen und zur Festnahme von elf Personen. Im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen müssen 81 Fahrzeigführer mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, 655 mit einem Verwarngeld.
Auch außerhalb des Aktionsmonates verbessert und verstetigt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung die Zusammenarbeit mit der Polizei Aachen. Hierzu sind exemplarisch die Eröffnung der gemeinsamen Anlaufstelle in der Peterstraße sowie die vielen gemeinsamen Streifen zu erwähnen.
Erreichbarkeit der Innenstadt
Mit der Vorlage FB 61/0742/WP18 hat die Verwaltung im August 2023 das Konzept zur „Innenstadtmobilität für morgen“ vorgestellt (https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=27407), das sich in den Prozess Innenstadtmorgen einfügt und die Ziele der Charta spezifisch für die Mobilität aufgreift. Die Ziele des Konzeptes wurden wie folgt formuliert:
- Leicht erreichbare City: Alle Menschen erreichen das kulturelle, gastronomische, das Bildungs- und das Shoppingangebot im Herzen Aachens leicht. Die City ist durch alle Verkehrsarten gut erschlossen.
- Fairer und sicherer Verkehr: Das Miteinander ist rücksichtsvoll und entspannt.
- Gute Nachbarschaften: In den Nachbarschaften ist es ruhig, die Aufenthaltsqualität wird gestärkt Menschen können das Miteinander genießen.
Die Fachverwaltung hat hierzu einen gemeinsamen Plan mit Maßnahmen für alle Verkehrsmittel vorgelegt und hierüber in zahlreichen Veranstaltungen, in Form einer Zeitungsbeilage sowie über die Webseite www.innenstadt-morgen.de/mobilitaet informiert. Viele Belange wurden angehört; insbesondere die Erreichbarkeit für einzelne Zielgruppen, aber auch der Umfang der geplanten Verbesserungen im Umweltverbund standen im Mittelpunkt der Debatte. Die Verwaltung berichtete der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und dem Mobilitätsausschuss in deren Sitzungen im Oktober 2023 über die Ergebnisse der Beteiligungsveranstaltungen und die daraus resultierenden Empfehlungen (vgl. Vorlage FB 61/0778/WP18 – https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=27653).
Für den spezifischen Aspekt, wie man Ziele in der Innenstadt zukünftig mit dem Pkw erreichen kann, um die Verkehrsbelastung der Innenstadt zu reduzieren, liegen den politischen Gremien im November 2023 Ausführungspläne für Lenkungsmaßnahmen an drei weiteren Punkten in der Innenstadt vor (https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=27728). Die Erreichbarkeit der Innenstadt für den Pkw-Verkehr bleibt bei diesem Konzept sichergestellt.
Auf der Grundlage der Planungs- und Ausführungsbeschlüsse wird die Verwaltung die Vorbereitungen für einen Vergabeprozess der Umgestaltungsmaßnahmen starten. Aktuell ist die Umsetzung für das zweite Halbjahr 2024 avisiert. Die Abstimmungen zur finalen Ausgestaltung der Kommunikationsmaßnahmen werden fortgeführt. Das Konzept soll Ende des ersten Quartals 2024 fertig ausgearbeitet sein. Die Umsetzung ist ab Sommer 2024 bis einschließlich des Weihnachtsverkehrs 2024 geplant.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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