Kenntnisnahme - Dez II/0034/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Controlling Kanalnetzbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat II
- Verfasst von:
- Hr. Kolobajew, Dez. II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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05.12.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Veranlassung
Mit Ratsbeschluss vom 19.10.2005 wurde die Betriebsführung für das städtische Kanalnetz ab dem 01.01.2006 auf die Stadtwerke Aachen (STAWAG) übertragen. Inhalt dieses Beschlusses war darüber hinaus, dass dem Finanzausschuss zu berichten ist, ob und inwieweit die wirtschaftlichen Ergebnisse gemäß der dem Ratsbeschluss zugrunde liegenden Planungsrechnung eingetreten sind.
Ein letzter Nachweis hierzu wurde dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.09.2018 (Vorlage-Nr: Dez II/0025/WP17) für die Jahre 2011 – 2017 vorgelegt. Aufgrund der positiven Entwicklung im Berichtszeitraum und der darauf gründenden Erwartungen für die Zukunft hat der Finanzausschuss beschlossen, ab dem Jahr 2018 auf die Nachweise zur Wirtschaftlichkeit des übertragenen Kanalnetzbetriebes in bisheriger Form zu verzichten. Die Verwaltung wurde zugleich beauftragt, in Abstimmung mit der STAWAG auf vereinfachter Datenbasis ab dem Berichtsjahr 2018 (Gründung der Regionetz GmbH) für einen Zeitraum von weiteren drei Jahren einen Nachweis zum Fortgang der wirtschaftlichen Effekte auf bestehender Vertragslage vorzulegen.
Die jetzt erhobenen Nachweise erfolgten auf Grundlage der tragenden Ergebnispositionen (Erträge und Aufwendungen, insbesondere für die Betriebsführung sowie die Investitionstätigkeiten) der Abwassersparte der Regionetz GmbH (bis einschl. 2017: Abwassersparte der STAWAG) in den Jahren 2018 – 2020. Zur Vereinfachung wurde hierbei - unter Verzicht auf kleinteilige Aufschlüsselung und Nachweise von Einzelposten und Verrechnungen - auf aggregierte Abrechnungsdaten abgestellt. In den danach ermittelten Ergebnisdaten für die Abwassersparte sind - wie in den Vorjahren - alle wesentlichen Einzelpositionen abgebildet.
Die insoweit nachgewiesenen Spartenergebnisse Abwasser (vor Ertragssteuern) werden anschließend im Wege einer fiktiven Weiterrechnung eigenständig besteuert und anschließend unter Hinzurechnungen (z.B. anteiliger Zufluss der Gewerbesteuer zur Stadt) und Kürzungen zu einem (fiktiven) Gesamtergebnis für den städtischen Haushalt entwickelt. Vereinfacht ausgedrückt wird bei dieser Betrachtung also unterstellt, dass es sich bei der Abwassersparte um ein städtisches Unternehmen handelt, dessen wirtschaftliche Erfolge unmittelbar dem städtischen Haushalt zufließen. Die Systematik hierzu wurde in der Planungsrechnung aus dem Jahre 2005 vereinbart und mit der Übertragung der Betriebsführung beschlossen.
Für die richtige Einordnung der danach gefundenen „Ergebnisse für den städtischen Haushalt“ ist allerdings erneut der rein modellhafte Charakter dieser isolierten Spartenrechnung zu betonen, die alleine zum Zweck der wirtschaftlichen Nachweisführung entwickelt wurde. Tatsächlich erwächst der Stadt Aachen aus einem positiven Gesamtergebnis der Abwassersparte kein unmittelbarer, zusätzlicher finanzieller Spielraum. Vielmehr ist das Spartenergebnis Abwasser Teil des wirtschaftlichen Gesamtergebnisses der STAWAG und verbessert insoweit - sofern positiv - die dortige Ausschüttung.
- Ergänzende Nachweise zur Wirtschaftlichkeit für die Jahre 2018 – 2020
Aufgrund der im Finanzausschuss am 23.11.2010 beschlossenen Neuausrichtung des Controllings für den Kanalnetzbetrieb richtet sich die Betrachtung der Ergebnisdaten nur noch auf den Projektstand für den städtischen Haushalt. Hierzu werden die (fiktiven) jährlichen Gesamtergebnisse für den städtischen Haushalt seit Übertragung der Betriebsführung addiert. In der Summe der Jahresergebnisse sollte sich der Projektstand - nach erwarteten Anlaufverlusten in den ersten Jahren - in einen nachhaltig positiven Wert entwickeln. Die Erwartungen hierzu aus der Planungsrechnung werden nur noch nachrichtlich ausgewiesen.
Für die Jahre 2006 – 2020 zeigt sich danach folgendes Bild:
Jahr | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
Ergebnis T€ | -411,6 | -330,2 | -44,5 | 53,7 | 252,5 | 97,7 |
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Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Ergebnis T€ | 1.129,5 | 561,7 | 694,8 | 992,5 | 981,2 | 373,6 |
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Jahr | 2018 | 2019 | 2020 |
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Ergebnis T€ | 524,4 | 593,9 | 1.034,7 |
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Projektstand 2006 – 2020 T€ | 6.503,9 |
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Nachrichtlich: Erwartungen aus der Planungsrechnung aus 2005 | 8.991,0 |
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- Ergebnis
Als Ergebnis ist festzustellen, dass sich auch in den Jahren 2018 - 2020, also nach Gründung der Regionetz GmbH, weiterhin jahresbezogen und insgesamt positive Ergebnisse für den städtischen Haushalt zeigen.
Mit der nunmehr fünfzehnjährigen Betriebserfahrung ist aus Sicht der Verwaltung insoweit hinreichend die nachhaltige Sinnhaftigkeit der Neuorganisation des Kanalnetzbetriebes belegt. Auch mit Blick auf den verbundenen Verwaltungsaufwand sollte daher auf eine weitere wirtschaftliche Nachweisführung hierzu verzichtet werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |