Kenntnisnahme - FB 61/0856/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Anlass

Es liegt ein Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW vor, der sich auf den verkehrsberuhigten Bereich der Grünenthaler Straße bezieht. Hierin wird bemängelt, dass viele Verkehrsteilnehmende die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit überschreiten. Dies wird auf die baulichen Gegebenheiten des Straßenraums und die Größe der Beschilderung zurückgeführt. Die Ansprache von Fahrer*innen und in der Nachbarschaft sei nicht nachhaltig erfolgreich gewesen.

Am 11.01.2024 fand ein Ortstermin statt, bei dem die Gruppe der Antragstellenden die Problematik schilderten und der verkehrsberuhigte Bereich gemeinsam begangen wurde.

 

  1. Rahmenbedingungen und Historie

Der verkehrsberuhigte Bereich in der Grünenthaler Straße erstreckt sich auf den vom Ortskern aus betrachtet hinteren Bereich der Straße (siehe Anlage 1). Es handelt sich um eine Sackgasse, sodass ausschließlich Anliegendenverkehr stattfindet. Pro Tag verkehren etwa 200 Fahrzeuge.

Ursprünglich wurde nur der Bereich ab Hausnummer 115 als verkehrsberuhigter Bereich angelegt und als solcher ausgebaut. Im Jahr 2000 wurde der Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs etwa auf Höhe von Hausnummer 93 verlegt und der verkehrsberuhigte Bereich damit erweitert.

 

  1. Verkehrsrechtliche und verkehrsplanerische Einordnung

Da der Straßenraum niveaugleich ausgebaut ist (siehe Anlage 2), ist die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich verkehrsrechtlich nicht zu beanstanden. Durch den Materialwechsel und die zum Teil vorhandene Hecke entsteht jedoch der Eindruck von getrennten Flächen für Fuß- und Fahrverkehr. Dies steht jedoch dem Grundsatz entgegen, dass der Fußverkehr die Straße in ihrer vollen Breite benutzen darf. Zudem führt dieser Umstand im Regelfall aufgrund der Trennung der verschiedenen Verkehrsarten zu erhöhten Geschwindigkeiten.

Beim Ortstermin wurde berichtet, dass vielen Besucher*innen nicht klar sei, dass sie sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Das Verkehrszeichen 325.1, welches den Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs markiert, ist in der für Tempo-30-Zonen (aus der man auf den verkehrsberuhigten Bereich zufährt) vorgeschriebenen Größe ausgeführt. Die Straße verläuft an dieser Stelle geradlinig, sodass keine Anzeichen für eine eingeschränkte Erkennbarkeit des Verkehrszeichens vorliegen. Vor Ort wurde jedoch festgestellt, dass das Verkehrszeichen recht hoch angebracht ist.

 

 

 

  1. Maßnahmen

Bei der gemeinsamen Ortsbegehung wurde festgehalten, dass das Verkehrszeichen 325.1 weniger hoch befestigt wird. Zudem wird temporär ein Dialogdisplay am Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs angebracht. Hierdurch sollen ankommende Fahrzeuge deutlich auf ihre Geschwindigkeit aufmerksam gemacht werden und ggf. zum Abbremsen animiert werden. Es ist angedacht, das Display in einer zweiten Phase weiter nach hinten in den verkehrsberuhigten Bereich zu verlagern. Da die Displays die erhobenen Geschwindigkeiten aufzeichnen, kann ein Bild vom Geschwindigkeitsprofil gewonnen und geprüft werden, ob sich im Laufe der Zeit eine Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten einstellt. Sollten sich die Fahrgeschwindigkeiten dauerhaft außerhalb eines akzeptablen Bereichs befinden, so sind weitere Maßnahmen zu planen.

 

  1. Kosten und Finanzierung

Die oben vorgeschlagenen Maßnahmen sind als laufendes Geschäft der Verwaltung zu verstehen und lösen keine zusätzlichen Kosten aus.

 

  1. Weiteres Vorgehen

Das Verkehrszeichen 325.1 wird niedriger aufgehängt und das Dialogdisplay wird wie beschrieben an zwei verschiedenen Standorten angebracht. Die erfassten Daten werden im Nachgang ausgelesen und beurteilt. Sollten weitere (kostenauslösende) Maßnahmen zur Verringerung der Geschwindigkeiten für erforderlich gehalten werden, so wird eine entsprechende Vorlage in die Bezirksvertretung Richterich eingebracht.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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