Kenntnisnahme - FB 01/0456/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürger*innenantrag Glascontainer Neumarkt
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- Admin, Admin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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05.03.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Allgemeines:
Seit 1993 wird in Deutschland die Erfassung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen, worunter auch Verkaufsverpackungen aus Altglas fallen, über ein rein privatwirtschaftliches Erfassungssystem geregelt. Hierzu betreiben zurzeit 11 Systembetreiber (Duale Systeme) die flächendeckende Erfassung von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Das Erfassungssystem ist gemäß dem Verpackungsgesetz mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) – in Aachen mit dem Aachener Stadtbetrieb - abzustimmen. Die hieraus resultierende Abstimmungsvereinbarung ist Grundlage für die alle drei Jahre von den Dualen Systemen auszuschreibende Entsorgungsleistung. Die aktuelle Laufzeit geht noch bis zum 31.12.2025.
Einwurfzeiten und Standorte
Depotcontainer sind ein in ganz Deutschland etabliertes und bewährtes System zur Sammlung von Verpackungsabfällen aus Glas. Um eine reibungslose und bürger*innenfreundliche Entsorgung zu ermöglichen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Glascontainer für alle Nutzer*innen gut zu erreichen sind. Die Glascontainer am Neumarkt erfüllen diese Anforderung. Viele Anwohner*innen des Frankenbergerviertels können hier ihr Altglas bequem zu Fuß oder mit dem Fahrrad entsorgen.
Um die direkte Nachbarschaft der Glascontainer zu schützen, wird jeder Depotcontainerstandort von unterschiedlichen Stellen geprüft und unterliegt strengen Kriterien. So muss z.B. ein bestimmter Abstand zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden. Außerdem sind die Container lärmmindernd ausgestattet. So soll die Geräuschemission auf ein Minimum reduziert werden. Der Depotcontainerstandort am Neumarkt erfüllt alle diese Anforderungen.
Das Nutzen von Altglascontainern außerhalb der erlaubten Einwurfzeiten stellt nach der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
Unterflurbehälter
Im Rahmen der Verhandlungen zur Ausgestaltung des Sammelsystems für Altglas für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 wurde seitens des Aachener Stadtbetriebes gegenüber dem gemeinsamen Vertreter der Dualen Systeme der Wunsch geäußert, an ausgewählten Standorten im Stadtgebiet Unterflurbehälter unter Kostenbeteiligung der Dualen Systeme zu errichten. Dies wurde von den Dualen Systemen mit Hinweis auf die dadurch entstehenden Zusatzkosten sowie mangelnder rechtlicher Verpflichtung rigoros abgelehnt.
Erfahrungen aus anderen Städten bestätigen dies und zeigen, dass die vollständige Übernahme der Kosten für die Errichtung und Unterhaltung der Unterflurbehälter durch die Städte selbst zu leisten wäre.
Vor diesem Hintergrund hat der Aachener Stadtbetrieb geprüft, inwieweit es rechtlich zulässig ist, wenn der örE für ein rein privatwirtschaftliches Erfassungssystem die kompletten Kosten für die Errichtung von Unterflurbehältern trägt.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für Behälterglas keine Entsorgungspflicht des örE besteht, und es daher auch nicht gestattet ist, deren Sammlung und Entsorgung über den Abfallgebührenhaushalt zu finanzieren. Selbst eine Refinanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder aus Überschüssen des örE im gewerblichen Geschäft wäre problematisch, da das Gemeindewirtschaftsrecht in der Regel bestimmt, dass kommunales Vermögen – und darum handelt es sich bei Unterflurstandplätzen zweifellos – nicht kostenlos oder zu einem nicht kostendeckenden Preis privaten Dritten zur Verfügung gestellt werden darf. Letzteres ist vor allem dann der Fall, wenn die Standplätze auf öffentlichem Grund geschaffen werden sollen.
Fazit
Um wertvolle Ressourcen zu schonen und damit aktiven Umweltschutz zu betreiben ist es notwendig genutzte Glasverpackungen dem Recyclingkreislauf zuzuführen. Dies geschieht über Depotcontainer. Eine Umwandlung der Depotcontainerstandorte in z.B. Unterflursysteme ist nach der derzeitigen Rechtsprechung in Deutschland leider nicht möglich. Auch eine Versetzung des Glascontainers an einen anderen Standort ist nicht notwendig, da an dem aktuellen Standplatz alle Vorgaben zum Nachbarschaftsschutz eingehalten werden.
Im Ergebnis wird der Standplatz am Neumarkt in seiner jetzigen Form beibehalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,3 kB
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