Entscheidungsvorlage - FB 36/0363/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne (ausschließlich der der Personalaufwendungen) der ihm zugeordneten Produkte entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 mit dem Finanzeitraum 2025-2027 inkl. der Veränderungsnachweisung und in der Sitzung beschlossenen Änderungen.
 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2024 – 2027) und die Verpflichtungsermächtigungen der ihm zugewiesenen Produkte unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung und in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

 

Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

 

Er nimmt außerdem die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2024 einschließlich des Finanzplanes bis 2027 wurde in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Die ausschussbezogenen Beratungsunterlagen (Ergebnisplanung, konsumtive Finanzplanung, Investitionsplanung, Verpflichtungsermächtigungen, §13 Liste und Produktblätter) sind beigefügt.  

Im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz werden die vorgenannten Unterlagen zu folgenden Produkten beraten: 

 

021501  Brandbekämpfung

021502  Werkfeuerwehr

021503  Katastrophenschutz

021604  Kampfmittelangelegenheiten

021701  Notfallrettung

021702  Krankentransport

021801  Leitstelle

130101  Öffentliches Grün

130102  Gewässerschutz

130103  Natur und Landschaft

130104  Wald und Forstwirtschaft

140101  Umweltschutz

140301  Förderung Verbraucher-/ Energieberatung 

 

Eventuelle sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergebende Änderungen werden in einer Veränderungsnachweisung nachgereicht. Änderungen bzw. nachrichtliche Mitteilungen aus Beratungen in den Bezirksvertretungen werden, soweit vorhanden und nicht schon als Anlage beigefügt, nachgereicht.

 

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Anlagen

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