Kenntnisnahme - FB 61/0899/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Herstellung von Leistungs- und Kostentransparenz bezüglich des RegiotramprojektesBürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vom 29.01.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez.III / FB 68/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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23.04.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Der in Anlage 1 beigefügte Bürgerantrag zur „Herstellung von Leistungs- und Kostentransparenz bezüglich des Regiotramprojektes“ ist nach § 24 der Gemeindeordnung NRW an das Bürgerforum gerichtet worden.
Der Antragsteller bezweifelt, dass das bisherige Planungsverfahren für die Regiotram ausreichend dazu beiträgt, die konkreten Auswirkungen des neuen Mobilitätskonzeptes auf den Alltag der Aachener Bürger*innen abzubilden. Dazu wird die Erstellung eines Software-Simulationssystems des gesamten ÖPNV-Netzes der Stadt Aachen vorgeschlagen.
Darüber hinaus wird beantragt, mit Hilfe eines Modells der gesamten Trasse der Regiotram kritische Punkte aufzuzeigen und Auswirkungen auf den umgebenden Raum sowie die bestehende Infrastruktur darzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die 2017 vorgestellte Idee einer Regiotram ist in den letzten Jahren einer detaillierten Überprüfung unterzogen worden. Mit der Durchführung einer zweistufigen Machbarkeitsstudie durch die Karlsruher Gutachter TTK und PTV wurde zunächst die grundsätzliche Machbarkeit der Regiotram überprüft und anhand von verschiedenen Szenarien mögliche Risiken, der geschätzte Aufwand des Projektes und daraus abgeleitet der volkswirtschaftliche Nutzen ermittelt. Das Szenario „Regiotram Direkt“ wurde darauf aufbauend in der zweiten Stufe der Machbarkeitsstudie in unterschiedlichen Trassenvarianten zwischen Aachen Normaluhr und Baesweiler Nord untersucht. Die Prüfung der technischen und betrieblichen Machbarkeit sowie einer Kosten-Nutzen-Untersuchung kommt hierbei zu dem Ergebnis, dass alle Trassenvarianten technisch und betrieblich machbar und nur zwei Varianten wirtschaftlich sinnvoll sind und daher mit öffentlichen Mitteln gefördert werden können.
Nach entsprechenden Grundsatzbeschlüssen zur weiteren Planung in den politischen Gremien der beteiligten Städte Aachen, Würselen, Alsdorf und Baesweiler und der Städteregion im Herbst 2023 wird aktuell die Ausschreibung der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI (Vorplanung) sowie weiterer Wirtschaftlichkeitsbewertungen vorbereitet. Dazu ist ein Förderantrag gestellt worden, der die anfallenden Planungskosten zu 90 Prozent deckt. Für die Durchführung und den Abschluss der Vorplanung wird ein Zeitraum von etwa zwei Jahren eingeplant.
In den darauffolgenden Planungsphasen erfolgt eine detaillierte Entwurfs- und Betriebsplanung sowie die Integration weiterer Fachplanungen, in denen die Auswirkungen der Trassenführung auf die bestehende Infrastruktur wie Versorgungsleitungen und Grünplanungen detailliert untersucht werden.
In diesem Rahmen wird es weitere Dialog- und Beteiligungsformate sowie ein formelles Beteiligungsverfahren im Zuge der Planfeststellung geben, sodass interessierte Bürger*innen Wünsche und Anregungen vortragen können.
Zusammenfassung und weiteres Vorgehen
Aufgrund des aktuellen Planungsstandes können noch keine Aussagen zu den im Antrag genannten Punkten getroffen werden. Im Verlauf der kommenden Planungsphasen erfolgt eine detailliertere Betrachtung, welche Aussagen zur Leistungs- und Kostentransparenz ermöglicht. Die Durchführung der Planungsphasen erfolgt stets unter öffentlicher Beteiligung, um eine größtmögliche Transparenz bezüglich des Regiotramprojektes zu gewährleisten und um Hinweise und Bedenken aus dem Beteiligungsprozess in den Planungsprozess mit einfließen zu lassen.
Begleitend werden auf der Website der Regiotram (www.regiotram-aachen.de) jederzeit zugängliche Informationen zur Regiotram bereitgestellt und viele Fragen bezüglich des Projektes beantwortet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
| |||||||
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
| ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,2 kB
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