Entscheidungsvorlage - BA 4/0140/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt der Entwicklung der Trockenrasenfläche am Böse-Kreuz.

Bei der Verbreiterung der Fläche ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Weg von der Straße zur Treppe des Böse-Kreuzes freigehalten wird, damit das Wegekreuz für Besucher*innen begehbar bleibt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt der Entwicklung der Trockenrasenfläche am Varnenum vorbehaltich der Genehmigung des Antrags nach § 15 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes zu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Bei einer Begehung des Bereichs um das Varnenum mit Vertretern des Aachener Stadtbetriebs und des NABU ist der Plan gefasst worden, auf zwei Teilflächen artenreiche Trockenrasenflächen zu entwickeln.

Die Flächen befinden sich im Randbereich des Varnenums sowie vor dem "Böse-Kreuz". Die Flächen sollen mit einigen Eichenpflöcken abgegrenzt werden.

 

Standort Böse-Kreuz:

Das Kreuz soll durch die Maßnahme nicht verdeckt werden. Der weniger intensiv gemähte Bereich soll lediglich leicht vergößert werden. Aktuell wachsen und blühen dort das Gelbe Labkraut und die Flockenblume, teilweise die Wilde Möhre, die Rundblättrige Glockenblume und die Kleine Bibernelle sowie das seltene Sonnenröschen. Einige seltene Schmetterlinge sind regelmäßig zu beobachten. Der jetzige Bereich soll um ca.drei Meter verbreitert werden und dies soll mit 4 niedrigen Eichenpfählen kenntlich gemacht werden.

 

Standort Varnenum:

Hier kommen zusätzlich Knäulblütige Glockenblume, Schwarze Königskerze und Ackerwitwenblume vor. Das seltene Sonnenröschen blüht hier nicht. Auch hier soll ein 1-3 Meter breiter Streifen (je nach Abstand des bisherigen Zauns zur Ruine) seltener gemäht werden und mit 4-5 niedrigen Pfählen für den Pflegetrupp kenntlich gemacht werden. Prinzipiell ist der Bereich Varnenum als Bodendenkmal eingetragen. Um hier Bodeneingriffe vornehmen zu dürfen, muss formal vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag nach § 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz gestellt werden.

 

In beiden Fällen übernimmt die Naturschutzstation Aachen gerne die fachliche Pflege (abschnittsweise Mahd mit Sense und Räumung der nicht-gemähten Flächen). Es wird keine Bodenbearbeitung und keine Einsaat erfolgen. Am Varnenum kann alternativ zu Eichenpflählen (Durchmesser ca 15 cm, Tiefe ca. 30 cm) auch mit T-Eisenpfählen (Schenkellänge ca. 2 cm, Tiefe ca. 30 cm mit angeschraubten Eichenpfählen, nur oberirdisch) gearbeitet werden. Der Eingriff im Boden ist geringer, die Stabilität ist besser. Aufgrund der höheren Frequentierung durch Menschen, des Bodendenkmalschutzes und des steinigeren Bodens böte sich diese Ausführung fürden Bereich Varnenum an.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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