Entscheidungsvorlage - BA 4/0140/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung von zwei artenreichen Trockenrasenflächen im Bereich des Varnenum
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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20.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt der Entwicklung der Trockenrasenfläche am Böse-Kreuz.
Bei der Verbreiterung der Fläche ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Weg von der Straße zur Treppe des Böse-Kreuzes freigehalten wird, damit das Wegekreuz für Besucher*innen begehbar bleibt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt der Entwicklung der Trockenrasenfläche am Varnenum vorbehaltich der Genehmigung des Antrags nach § 15 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei einer Begehung des Bereichs um das Varnenum mit Vertretern des Aachener Stadtbetriebs und des NABU ist der Plan gefasst worden, auf zwei Teilflächen artenreiche Trockenrasenflächen zu entwickeln.
Die Flächen befinden sich im Randbereich des Varnenums sowie vor dem "Böse-Kreuz". Die Flächen sollen mit einigen Eichenpflöcken abgegrenzt werden.
Standort Böse-Kreuz:
Das Kreuz soll durch die Maßnahme nicht verdeckt werden. Der weniger intensiv gemähte Bereich soll lediglich leicht vergößert werden. Aktuell wachsen und blühen dort das Gelbe Labkraut und die Flockenblume, teilweise die Wilde Möhre, die Rundblättrige Glockenblume und die Kleine Bibernelle sowie das seltene Sonnenröschen. Einige seltene Schmetterlinge sind regelmäßig zu beobachten. Der jetzige Bereich soll um ca.drei Meter verbreitert werden und dies soll mit 4 niedrigen Eichenpfählen kenntlich gemacht werden.
Standort Varnenum:
Hier kommen zusätzlich Knäulblütige Glockenblume, Schwarze Königskerze und Ackerwitwenblume vor. Das seltene Sonnenröschen blüht hier nicht. Auch hier soll ein 1-3 Meter breiter Streifen (je nach Abstand des bisherigen Zauns zur Ruine) seltener gemäht werden und mit 4-5 niedrigen Pfählen für den Pflegetrupp kenntlich gemacht werden. Prinzipiell ist der Bereich Varnenum als Bodendenkmal eingetragen. Um hier Bodeneingriffe vornehmen zu dürfen, muss formal vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag nach § 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz gestellt werden.
In beiden Fällen übernimmt die Naturschutzstation Aachen gerne die fachliche Pflege (abschnittsweise Mahd mit Sense und Räumung der nicht-gemähten Flächen). Es wird keine Bodenbearbeitung und keine Einsaat erfolgen. Am Varnenum kann alternativ zu Eichenpflählen (Durchmesser ca 15 cm, Tiefe ca. 30 cm) auch mit T-Eisenpfählen (Schenkellänge ca. 2 cm, Tiefe ca. 30 cm mit angeschraubten Eichenpfählen, nur oberirdisch) gearbeitet werden. Der Eingriff im Boden ist geringer, die Stabilität ist besser. Aufgrund der höheren Frequentierung durch Menschen, des Bodendenkmalschutzes und des steinigeren Bodens böte sich diese Ausführung fürden Bereich Varnenum an.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
|
(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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682,7 kB
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4
|
(wie Dokument)
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588,3 kB
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