Kenntnisnahme - Fb 68/0001/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass und Hintergrund

Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW von Oktober 2023 zeigen die Antragstellenden, mit welchen Maßnahmen der Schulweg zur Montessorischule Mataréstraße aus ihrer Sicht sicherer gemacht werden kann. (vgl. Anlage 1).

 

Problemstellen, vorgeschlagene Maßnahmen und Einschätzung der Verwaltung (Anlage 2)

Einmündung Mataréstraße/Zeppelinstraße

Dadurch, dass die Bürgersteige an der Kreuzung Zeppelinstraße/Mataréstraße von einigen Eltern als Parkplätze benutzt werden, ist die Kreuzung schlecht einsehbar und wird zu einer Gefahr für querende Kinder. Als Maßnahme wird vorgeschlagen, die Gehwege dort mit Pollern zu sichern und eine besser Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende sicherzustellen. (vgl. Anlage 3)

An der Kreuzung Zeppelinstraße/Mataréstraße gilt „rechts vor links“. Hier schlagen die Antragsteller*innen vor, dass zusätzlich das Verkehrszeichen 102 StVO („rechts vor links“) aufgestellt wird.

 

Vorschlag der Verwaltung

Anstelle des Verkehrszeichens „Rechts-vor-Links“ schlägt die Verwaltung die Markierung von „Haifischzähnen“ an der Einmündung Zeppelinstraße/Mataréstraße zur besseren Sichtbarkeit und Verdeutlichung der gesetzlichen Regelungen vor. Das Schild 102 StVO kann nicht, wie von den Antragstellenden vorgeschlagen, angeordnet werden, da es sich dabei um eine bloße Wiederholung der gesetzlichen Reglungen handeln würde.

Der Gehweg im Einmündungsbereich kann durch Poller freigehalten werden.

 

Mataréstraße Geschwindigkeitsüberschreitungen

 

Die Antragstellenden beklagen, dass auf der Mataréstraße zu schnell gefahren wird. Sie möchten, dass auf der Fahrbahn eine „Tempo-30“ und „Achtung-Schule“-Markierung aufgebracht wird sowie ein Hinweis, dass es sich um einen Schulweg handelt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Im Oktober 2022 wurde eine Geschwindigkeitsmessung in der Mataréstraße durchgeführt. 85 Prozent der Verkehrsteilnehmenden haben eine Geschwindigkeit von 31 km/h eingehalten, 1,4 Prozent der erfassten Fahrzeuge fuhren schneller als 39 km/h. Ein Dialog-Display wurde 2023 an der Mataréstraße installiert. Die Daten des Dialog-Displays wurden für den Zeitraum vom 01.11.2023 bis 20.02.2024 ausgewertet. Die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Verkehrsteilnehmenden gefahren wurde, liegt bei 27 km/h, 0,8 Prozent fuhren schneller als 39 km/h. Die Ergebnisse sind im gesamtstädtischen Vergleich sehr unauffällig, sodass nach der verwaltungsüblichen Klassifizierung, keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich sind.

 

Aufgrund der unauffälligen Geschwindigkeitsmessungen und im Rahmen der Vergleichbarkeit mit anderen Schulen werden somit keine Straßenmarkierungen mit „Tempo 30“ und „Achtung Schule“ vorgesehen.

 

Einrichtung einer Schulstraße

Die Antragstellenden wünschen die Einrichtung einer Schulstraße: Für die Einrichtung von Schulstraßen in Aachen, werden aktuell die Voraussetzungen geprüft. In einem ersten Schritt soll die Einrichtung einer Schulstraße an einer Schule erprobt werden. Geprüft wird dies zuerst für die Grundschule Höfchensweg. Sobald belastbare Erkenntnisse aus diesem Versuch für Aachen vorliegen, können diese auf andere Schulen übertragen werden. Es liegen weitere Anträge aus dem politischen Raum vor, die derzeit geprüft werden. Die Verwaltung wird zum Thema Schulstraße fortlaufend in verschiedenen Gremien berichten.

 

Lage der Elternhaltestellen

Die Antragsteller*innen haben mit ihrem Schreiben vom 07.11.2023 ihre Vorschläge zur Verlagerung der Elternhaltestellen nach Hinweisen der Schule zurückgezogen. (vgl. Anlage 4)

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.

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Anlagen

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