Kenntnisnahme - FB 14/0196/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Aachen ist gemäß § 104 Abs. 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung (GO NRW) verpflichtet, bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mithilfe automatisierter Datenverarbeitung der Stadt Aachen und ihrer Sondervermögen die Prüfung der finanzwirksamen Programme bzw. IT-Verfahren vor ihrer Anwendung durchzuführen.

 

Der Jahresbericht der IT-Prüfung beschreibt im Wesentlichen die von den IT-Prüfer*innen im Jahr 2023 durchgeführten Prüfungen und gibt einen Überblick über die derzeit begleiteten Projekte und Verfahren.

 

Das Hauptaugenmerk der prüftechnischen Begleitung liegt beiden den Finanzverfahren (SAP, Infoma und Datev). Neben den Finanzverfahren sind z.B. die Weiterentwicklung der Portale (Mitarbeiter- und Serviceportal), die Einführung der eRechnung sowie die Einführung von ePayment-Prozessen Bestandteile der IT-Prüfung. Auch die Vielzahl von Updateprüfungen, welche gleichzeitig Bestandteil des internen Kontrollsystems sind, machen einen Großteil der IT-Prüfungen aus.

 

Die Erträge für die IT-Prüfung der Anwenderkommunen der regio iT GmbH belaufen sich auf 111.681,27 €. Im Rahmen von bilateralen Absprachen wurden weitere Erträge in Höhe von 13.782,83 € erzielt. Für die Prüfung der IT-Verfahren der Eigenbetriebe sind insgesamt 4.954,17 € an Prüfkosten angefallen.

 

Somit ergaben sich insgesamt Erträge in Höhe von 130.418,27 . Der vorgesehene Sollbetrag 2023 für die Erträge der IT-Prüfung in Höhe von 145.700,00 € konnte nicht erreicht werden. Allerdings konnten durch Erträge aus Verwendungsnachweisprüfungen in Höhe von 2.747,00 € und der Prüfung des Projektes Altstadtquartier Büchel in Höhe von 1.619,50 € ein Teil des Differenzbetrages aufgefangen werden, so dass sich die Differenz zum Sollbetrag auf 10.915,23 € beläuft.

 

Des Weiteren ist dabei zu berücksichtigen, dass aufgrund der personellen Situation hinsichtlich vakanter Stellen im Fachbereich Rechnungsprüfung durch die IT-Prüfer Vertretungsarbeiten des laufenden Geschäftes, im Rahmen von Produktprüfungen sowie Sonderprüfungen gem. § 7 der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) durchgeführt wurden, was sich auch auf die Mindereinnahmen der IT-Prüfung ausgewirkt hat. Ebenso wurde die zum 01.10.2023 ausgeschriebene IT-Prüferstelle nicht besetzt.             


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

 

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Anlagen

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