Kenntnisnahme - FB 61/0891/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Vorschläge zur Verbesserung der Querungssicherheit zu Fuß Gehender im Knoten Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße, auf Höhe Schuleingang GGS Am Haarbach/Tonbrennerstraße und am Spielplatz Friedenstraße/südlich In den Atzenbenden zur Kenntnis und erteilt der Verwaltung den Auftrag, die Vorschläge weiter auszuarbeiten, eine Kostenschätzung zu erstellen und zur Fassung eines Ausführungsbeschlusses erneut vorzulegen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Die Bezirksfraktionen CDU und SPD haben mit Datum 18.04.2023 (s. Anlage 1) den Antrag "Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes zum Schutz von Kindern und Fußgänger*innen im Bezirk Haaren" eingereicht und Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation des Fußverkehrs angeführt.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 22.11.2023 hat die Verwaltung die Herangehensweise und den Umgang mit dem Antrag erläutert. Dazu wurde aus der Bezirksvertretung die Erwartungshaltung noch einmal deutlich und konkret formuliert:

-          Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum Schutz von Kindern und zu Fuß Gehenden für den Bezirk Haaren

-          Identifizierung von für zu Fuß Gehende gefährlichen Stellen mit Hilfe der Haarener Bevölkerung

-          Vorschläge für die Behebung der im Antrag genannten Problembereiche sowie darüber hinaus der durch die Hinweise der Bevölkerung und durch das Konzept identifizierten Problembereiche

-          Kontinuierliche Berichterstattung der Verwaltung in der Bezirksvertretung zum Thema

Aufgrund der Auswirkungen der Sperrung der A544 ergibt sich im Stadtbezirk Haaren derzeit eine Verkehrssituation, die sich deutlich von der üblichen Situation unterscheidet. Daher ergeben z.B. Verkehrserhebungen derzeit ein anderes Bild. Die Erstellung eines Konzeptes würde im Analyseteil aber auf solche Zahlen angewiesen sein und ist für eine dauerhafte Konzeptperspektive daher wenig sinnvoll.

Davon unabhängig wird aktuell eine online gestützte Beteiligung der Haarener Bevölkerung vorbereitet, in der die Identifikation gefährlicher Bereiche nachgefragt wird.

Die bereits im Antrag genannten gefährlichen Bereiche wurden auch verwaltungsseitig bestätigt und daher bereits weiter untersucht. Konkret werden daher nun Lösungsansätze für die drei folgenden Bereiche vorgestellt:

- Knoten Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße,

- Höhe Schuleingang GGS Am Haarbach, Tonbrennerstraße und

- Spielplatz Friedenstraße/südlich In den Atzenbenden.

 

2. Maßnahmen

Die drei Stellen wurden vor Ort analysiert und folgende Maßnahmen ausgearbeitet:

2.1 Querungssituation Knoten Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße (s. Anlage 2a/b)

Analyse

Der Knoten Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone (Vorfahrtregelung "rechts vor links") und baulich weit gefasst. Zu Fuß Gehende müssen ohne besondere Infrastruktur vergleichsweise lange Distanzen auf der Fahrbahn zurücklegen, um den gegenüberliegenden Gehweg zu erreichen. Der am Fahrbahnrand ruhende Kfz-Verkehr schränkt die Sichtbeziehungen zwischen längs fahrendem Kfz-/Rad- und querungswilligem Fußverkehr ein.

Nach Auskunft des seitens der benachbarten Schule regelmäßig eingesetzten Busunternehmens ereignen sich aktuell aufgrund der (auch regelkonform) nah an den Knoten parkenden Kfz vermehrt belastende und gefährliche Situationen: Busführende geraten mit den - u.a. aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse - nah in den Knoten einfahrenden Kfz-Führenden in Konflikt und müssen rangieren, um aneinander vorbei zu gelangen.

Dies erzeugt auch für zu Fuß Gehende (besonders im Kontext der nahegelegenen Schulen für Kinder sowie für ältere Menschen, die mit langsamerer Gehgeschwindigkeit unterwegs sind) eine unsichere Querungssituation.


Maßnahme

An allen Knotenradien wird der am Fahrbahnrand ruhende Kfz-Verkehr zu Gunsten einer Aufstellfläche für den Fußverkehr reduziert. Dies wird in einem ersten, zeitnah umsetzbaren Schritt (nach u.a. Berliner Vorbild) mittels Markierung, Sperrpfosten und Beschilderung erreicht.

Die Distanz, die der querungswillige Fußverkehr auf der Fahrbahn zurücklegen muss, wird so verringert und die Sichtbeziehungen zwischen querendem Fuß- und sich längs bewegendem Fahrverkehr werden verbessert. Die vorhandenen Borde werden zunächst durch Scharrieren abgeflacht und so leichter überrollbar.

Die freizuhaltenden Bereiche folgen den "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Hier werden an Überquerungsstellen ohne Fußgängervorrang freizuhaltende Bereiche und erforderliche Haltesichtweiten an Überquerungsstellen definiert.

Die Schleppkurven für ver-/entsorgende Großfahrzeuge sowie den Busverkehr der Lindenschule (aus der Kreuzstraße nach Süden in die Bogenstraße) werden dabei berücksichtigt.

In einem zweiten Schritt könnte die Maßnahme baulich ausgeführt werden, indem die Aufstellflächen des Fußverkehrs auf Bordsteinniveau auch baulich ausgebildet werden.

2.2 Querungssituation Höhe Schuleingang städtische Gemeinschaftsgrundschule Am Haarbach, Tonbrennerstraße (s. Anlage 3a/b)

Analyse

Die Tonbrennerstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone und erschließt die GGS Am Haarbach v.a. für den Fuß- und Radverkehr. Auf der östlichen Straßenseite der Tonbrennerstraße (gegenüber dem Eingang zur GGS) wird das Fahrbahnrandparken der Kfz aktuell durch ein bauliches Gehwegplateau mit einer Tiefe von 2,00 m unterbrochen. Da unmittelbar bis an das Plateau geparkt wird, schränkt der ruhende Kfz-Verkehr die Sichtbeziehungen zwischen querungswilligem Fußverkehr (v.a. kleinere Kinder) und längs fahrendem Kfz-/Radverkehr ein.

Dies erzeugt für zu Fuß Gehende eine unsichere Querungssituation.

Im Rahmen des Anwohner*innenschutzkonzeptes für Haaren im Kontext des Abrisses der Brücke A544 ist die Tonbrennerstraße aktuell für Kfz nur im Einrichtungsverkehr in Fahrtrichtung Haarener Gracht frei gegeben.

Maßnahme

Zur Verbesserung der Sicht zwischen Kfz- und querungswilligem Fußverkehr wird der am Fahrbahnrand parkende Kfz-Verkehr im unmittelbaren Umfeld des vorhandenen Gehwegplateaus reduziert.

Die freizuhaltenden Bereiche folgen auch hier den RASt 06. Entsprechend sind Überquerungsstellen ohne Fußgängervorrang 10 m vor der Querungsstelle von Sichthindernissen frei zu halten.

Die vorgeschlagene Maßnahme erhöht die Verkehrssicherheit des querungswilligen Fußverkehrs sowohl für den Fall, dass die Tonbrennerstraße für den Kfz-Verkehr nach Abschluss der Arbeiten zur A544 erneut im Zweirichtungsverkehr befahrbar sein sollte, als auch für den Fall, dass sie weiterhin nur im Einbahnverkehr (mit Freigabe für den Radverkehr im Zweirichtungsverkehr) befahrbar sein sollte.

Das aktuell einseitig zugelassene Fahrbahnrandparken der Kfz wird in alternierendes Fahrbahnrandparken (im Szenario Zweirichtungsverkehr mit adäquaten Haltebereichen für den Gegenverkehr) umgewandelt. Die so erzeugte Gliederung des Straßenraums trägt zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit bei. Der Fahrbahnquerschnitt bleibt unverändert.


2.3 Querungssituation Spielplatz Friedenstraße/südlich In den Atzenbenden (s. Anlage 4a/b)

Analyse

Die Friedenstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone und erschließt den Spielplatz Friedenstraße. Am Zugang zum Spielplatz befindet sich ein Umlaufgitter, das Kinder vor dem unkontrollierten Laufen auf die Fahrbahn schützen soll. Direkt gegenüber dem Eingang zum Spielplatz befindet sich ein Grünbeet mit einem Baum.

Der am Fahrbahnrand ruhende Kfz-Verkehr schränkt die Sichtbeziehungen zwischen längs fahrendem Kfz-/Rad- und querungswilligem Fußverkehr (v.a. auf kleinere Kinder) ein.

Dies erzeugt für zu Fuß Gehende eine unsichere Querungssituation.

Maßnahme

Beidseitig der Fahrbahn werden Gehwegplateaus baulich angelegt, die die Fahrbahn punktuell auf 3,50 m verengen. Der an die Plateaus angrenzende ruhende Verkehr wird reduziert.

So wird im unmittelbaren Umfeld des Zugangs zum Spielplatz

- die Querungsdistanz des Fußverkehrs über die Fahrbahn verringert,

- die Sicht zwischen Kfz-/Rad- und querungswilligem Fußverkehr verbessert,

- die Geschwindigkeit des Fahrbahnverkehrs reduziert.

Die Vorgaben der RASt 06 zur Freihaltung von Sichtbeziehungen werden auch hier erfüllt.

Das aktuell einseitig zugelassene Fahrbahnrandparken wird in alternierendes Fahrbahnrandparken mit adäquaten Haltebereichen für den Gegenverkehr umgewandelt. Die so erzeugte Gliederung des Straßenraums trägt zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit bei. Der Fahrbahnquerschnitt vor und hinter der Engstelle bleibt unverändert.

 

3. Fazit/Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Planung und Kostenschätzung der vorgeschlagenen Maßnahmen

- Knoten Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße,

- Höhe Schuleingang GGS Am Haarbach, Tonbrennerstraße und

- Spielplatz Friedenstraße/südlich In den Atzenbenden.

beauftragt.

Die Planung wird inklusive Kostenschätzung zur Einholung eines Ausführungsbeschlusses erneut vorgelegt.

Darüber hinaus wird die Verwaltung weiter an den von der Bezirksvertretung Haaren im November formulierten Aufgaben zum Gesamtkonzept sowie der Identifikation weiterer gefährlicher Stellen mit Hilfe der Haarener Bevölkerung arbeiten und in der Bezirksvertretung berichten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

 

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit zu Fuß Gehender werden Baumaßnahmen erfordern, die bisher nicht bezifferbare CO2-Emissionen hervorrufen werden.

Die Maßnahmen erhöhen sowohl die subjektive als auch die objektive Verkehrssicherheit. Sie werden dazu beitragen, dass v.a. (Schul-)Kinder noch selbstverständlicher zu Fuß unterwegs sein werden. Auch ist davon auszugehen, dass Eltern ihre Kinder bereitwilliger zu Fuß gehen lassen bzw. begleiten werden und dies zur Reduktion der Hol- und Bringdienste mit dem privaten Kfz ("Elterntaxi") beitragen wird.

Damit wird eines der wichtigsten übergeordneten Ziele der Stadt Aachen - die Erreichung der 2020 (vgl. Vorlage FB 36/0424/WP17-1) und 2022 (vgl. Vorlage FB 36/0156/WP18) beschlossenen Klimaziele und die Klimaneutralität 2030 - verfolgt.

Der Effekt kann im Moment nicht genauer quantifiziert werden.

 

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Anlagen

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