Kenntnisnahme - FB 68/0033/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Beleuchtung des Vennbahnwegs zwischen Eckener Straße und RollefbachviaduktAntrag des Schülerparlamentes der GGS Brander Feld
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 68/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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03.07.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Vennbahnweg ist im Ortsteil Brand zwischen der Eckener Straße und der Beckerstraße nahe dem Rollefbachviadukt eine wichtige Verbindung für Schüler*innen. Eine Beleuchtung dieses Abschnittes würde die Attraktivität und Sicherheit des Weges weiter fördern, schreibt das Schülerparlament der GGS Brander Feld in seinem Antrag an das Kinderforum.
Hintergrund
Bereits in den letzten zwei Jahren überprüfte die Stadtverwaltung, in welchen Bereichen eine Beleuchtung des insgesamt sehr langen Vennbahnweges möglich ist. Denn verschiedene Bürger*innen und politische Vertreter*innen wünschten auch, dass möglichst alle Teile des Weges beleuchtet werden.
Bei der Prüfung sind viele Randbedingungen zu beachten. Zum Beispiel ist zu unterscheiden, ob der Wegeabschnitt durch einen Bereich führt, in dem Natur und Landschaft dominieren oder ob er größtenteils durch bebautes Gebiet verläuft. Denn führt er durch Natur und Landschaft, gibt es deutlich schärfere Regeln für die Beleuchtung.
Die beigefügte Übersichtskarte (Anhang 2) zeigt den Verlauf des Vennbahnweges durch Brand in Form der geschwungenen schwarz/grünen Linie. Der Weg beginnt ganz unten rechts in der Karte, macht einen langen Borgen nach links und oben. Ganz oben in der Mitte der Karte verläuft der Vennbahnweg dann weiter außerhalb der Kartenausschnitts in Richtung des Stadtteils Rothe Erde.
Die in der Karte grün hervorgehobenen Flächen sind die Bereiche, in denen Natur und Landschaft besonders ausgeprägt und wertvoll sind. Erkennbar ist also, dass der Vennbahnweg im unteren Teil der Karte durch diese Gebiete verläuft. Schaut man auf die Straßennamen betrifft das den Abschnitt zwischen Beckerstraße und der zweiten Querung der Münsterstraße. Dort gelten also die schärferen Regeln für die Beleuchtung. In diesem Bereich sollen nachtaktive Tiere wie Insekten aber auch insbesondere Fledermäuse vor zu viel Beleuchtung geschützt werden. Zum Schutz dieser Tiere hat der Naturschutzbeirat eine Beleuchtung in diesen Bereichen bereits abgelehnt. Der Naturschutzbeirat ist das Gremium, was festlegt, welche Veränderungen im Naturraum erlaubt sein sollen und welche nicht.
Gerne setzt sich die Stadtverwaltung dafür ein, dass der Vennbahnweg im Abschnitt ab der Münsterstraße bis zur Eckener Straße beleuchtet wird. Eine Beleuchtung weiterführend ab der Münsterstraße bis zum Rollefbachviadukt ist aufgrund des Schutzes der nachtaktiven Tiere nicht möglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,5 kB
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(wie Dokument)
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